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DE - Öffentliches Register der Ratsdokumente

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TITEL II<br />

TRANSPARENZ FÜR HAN<strong>DE</strong>LSPLÄTZE<br />

Kapitel 1<br />

Transparenz für Eigenkapitalinstrumente<br />

Artikel 3<br />

Vorhandelstransparenzanfor<strong>der</strong>ungen für Handelsplätze im Hinblick auf Aktien, Aktienzertifikate,<br />

börsengehandelte Fonds, Zertifikate und an<strong>der</strong>e vergleichbare Finanzinstrumente<br />

1. Marktbetreiber und Wertpapierfirmen, die einen Handelsplatz betreiben, veröffentlichen die<br />

aktuellen Geld- und Briefkurse und die Tiefe <strong>der</strong> Handelspositionen zu diesen Kursen, die<br />

über ihre Systeme für Aktien, Aktienzertifikate, börsengehandelte Fonds, Zertifikate und<br />

an<strong>der</strong>e vergleichbare Finanzinstrumente, die an dem Handelsplatz gehandelt werden,<br />

mitgeteilt werden. Diese Anfor<strong>der</strong>ung gilt auch für verbindliche Interessenbekundungen.<br />

Marktbetreiber und Wertpapierfirmen, die einen Handelsplatz betreiben, veröffentlichen<br />

diese Informationen während <strong>der</strong> üblichen Handelszeiten auf kontinuierlicher Basis.<br />

1a. Die obengenannten Transparenzanfor<strong>der</strong>ungen sollten auf die verschiedenen Arten von<br />

Handelssystemen, einschließlich Or<strong>der</strong>buch-, Kursnotierungs- und Hybridsystemen sowie<br />

auf periodischen Auktionen basierenden Handelssystemen, individuell zugeschnitten sein.<br />

2. Marktbetreiber und Wertpapierfirmen, die einen Handelsplatz betreiben, gewähren<br />

Wertpapierfirmen, die ihre Offerten für Aktien, Aktienzertifikate, börsengehandelte Fonds,<br />

Zertifikate und an<strong>der</strong>e vergleichbare Finanzinstrumente gemäß Artikel 13 offenlegen<br />

müssen, zu angemessenen kaufmännischen Bedingungen und in nichtdiskriminieren<strong>der</strong><br />

Weise Zugang zu den Systemen, die sie für die Veröffentlichung <strong>der</strong> Informationen nach<br />

Absatz 1 anwenden.<br />

11007/13 as/AS/ij 36<br />

DGG 1B<br />

<strong>DE</strong>

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