04.02.2014 Aufrufe

DE - Öffentliches Register der Ratsdokumente

DE - Öffentliches Register der Ratsdokumente

DE - Öffentliches Register der Ratsdokumente

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

3. Bei <strong>der</strong> Erarbeitung von Entwürfen technischer Regulierungsstandards stuft die ESMA die<br />

Derivatekategorie bzw. eine entsprechende Unterkategorie anhand folgen<strong>der</strong> Kriterien als<br />

ausreichend liquide ein:<br />

a) Durchschnittsfrequenz und -volumen <strong>der</strong> Abschlüsse bei einer bestimmten<br />

Bandbreite von Marktbedingungen unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Art und des<br />

Lebenszyklus von Produkten innerhalb <strong>der</strong> Derivatekategorie;<br />

b) Zahl und Art <strong>der</strong> aktiven Marktteilnehmer, einschließlich des Verhältnisses<br />

Marktteilnehmer zu auf einem bestimmten Produktemarkt gehandelten<br />

Produkten/Kontrakten;<br />

c) durchschnittlicher Spread.<br />

Bei <strong>der</strong> Ausarbeitung dieser Entwürfe für technische Regulierungsstandards trägt die ESMA<br />

den voraussichtlichen Auswirkungen dieser Handelspflicht auf die Liquidität einer<br />

Derivatekategorie bzw. einer entsprechenden Unterkategorie und auf die Geschäftstätigkeit<br />

<strong>der</strong> Endnutzer, bei denen es sich nicht um Finanzunternehmen handelt, Rechnung.<br />

Vor <strong>der</strong> Übermittlung <strong>der</strong> Entwürfe technischer Regulierungsstandards zwecks Annahme<br />

durch die Kommission führt die ESMA eine öffentliche Anhörung durch und kann sich<br />

gegebenenfalls mit den zuständigen Drittlandbehörden ins Benehmen setzen.<br />

4. Die ESMA ermittelt aus eigener Initiative im Sinne <strong>der</strong> in Absatz 2 genannten Kriterien und<br />

nach Durchführung einer öffentlichen Anhörung die Derivatekategorien o<strong>der</strong> einzelne<br />

Derivatkontrakte, die <strong>der</strong> Handelspflicht auf den in Artikel 24 Absatz 1 genannten<br />

Handelsplätzen unterliegen sollten, für die aber bislang keine CCP eine Genehmigung nach<br />

Artikel 14 o<strong>der</strong> 15 <strong>der</strong> Verordnung (EU) Nr. 648/2012 erhalten hat bzw. die nicht zum<br />

Handel auf einem <strong>der</strong> in Artikel 24 Absatz 1 genannten Handelsplätze zugelassen sind o<strong>der</strong><br />

dort gehandelt werden, und teilt dies <strong>der</strong> Kommission mit.<br />

11007/13 as/AS/ij 84<br />

DGG 1B<br />

<strong>DE</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!