DE - Öffentliches Register der Ratsdokumente
DE - Öffentliches Register der Ratsdokumente
DE - Öffentliches Register der Ratsdokumente
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Die Anfor<strong>der</strong>ung, wonach die Interessen innerhalb des Systems und nach den nichtdiskretionären,<br />
vom Betreiber des Systems festgelegten Regeln zusammengeführt werden müssen, bedeutet, dass<br />
die Zusammenführung nach den Regeln des Systems o<strong>der</strong> mithilfe <strong>der</strong> Protokolle o<strong>der</strong> internen<br />
Betriebsverfahren des Systems (einschließlich <strong>der</strong> in Computersoftware enthaltenen Verfahren)<br />
erfolgt. Der Begriff "nichtdiskretionär" bedeutet, dass diese Regeln dem Marktbetreiber o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Wertpapierfirma keinerlei Ermessensspielraum im Hinblick auf die möglichen Wechselwirkungen<br />
zwischen Interessen einräumen. Den Begriffsbestimmungen zufolge müssen Interessen in einer<br />
Weise zusammengeführt werden, die zu einem Vertrag führt, d.h. die Ausführung erfolgt nach den<br />
Regeln des Systems o<strong>der</strong> über dessen Protokolle o<strong>der</strong> interne Betriebsverfahren.<br />
(7) Um auf den europäischen Märkten für mehr Transparenz und gleiche<br />
Wettbewerbsbedingungen für die verschiedenen Handelsplätze zu sorgen, ist es erfor<strong>der</strong>lich, eine<br />
neue Kategorie von Handelsplätzen, die organisierten Handelssysteme (organised trading facility –<br />
OTF), einzuführen. Die Definition dieser neuen Kategorie von Handelssystem ist weit gefasst, so<br />
dass sie nicht nur heute, son<strong>der</strong>n auch in Zukunft in <strong>der</strong> Lage sein dürfte, alle Arten <strong>der</strong><br />
organisierten Ausführung und Vereinbarung von Handelsgeschäften mit Finanzinstrumenten<br />
abzudecken, die nicht den Funktionen o<strong>der</strong> Regulierungsvorgaben <strong>der</strong> bestehenden Handelsplätze<br />
entsprechen. Folglich sind geeignete organisatorische Anfor<strong>der</strong>ungen und Transparenzvorschriften<br />
anzuwenden, die einer effizienten Kursfestsetzung för<strong>der</strong>lich sind. Zu <strong>der</strong> neuen Kategorie von<br />
Handelssystemen zählen auch "Broker-Crossing"-Systeme, bei denen es sich um interne<br />
elektronische Systeme handelt, die von einer Wertpapierfirma betrieben werden und<br />
Kundenaufträge mit an<strong>der</strong>en Kundenaufträgen zusammenführen. Diese neue Kategorie von<br />
Handelssystemen umfasst ferner Systeme, die sich für den Handel mit clearingfähigen und<br />
ausreichend liquiden Derivaten eignen. Der neuen Kategorie nicht zuzurechnen sind hingegen<br />
Systeme, in <strong>der</strong>en Rahmen keine Geschäfte im eigentlichen Sinne ausgeführt o<strong>der</strong> vereinbart<br />
werden, wie etwa "Bulletin Boards", die für die Bekanntmachung von Kauf- und<br />
Verkaufsinteressen genutzt werden, an<strong>der</strong>e Einrichtungen, die potenzielle Kauf- und<br />
Verkaufsinteressen aggregieren o<strong>der</strong> bündeln, elektronische Nachhandelsbestätigungsdienste o<strong>der</strong><br />
Portfoliokomprimierung, die eine Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Nichtmarktrisiken für bestehende Derivate-<br />
Portfolios bewirkt, ohne die Marktrisiken <strong>der</strong> Portfolios zu verän<strong>der</strong>n. Allerdings darf eine<br />
Portfoliokomprimierung nur von zugelassenen Wertpapierfirmen ausgeführt werden, damit<br />
gewährleistet ist, dass geeignete Standards aufrechterhalten werden.<br />
11007/13 as/AS/ij 5<br />
DGG 1B<br />
<strong>DE</strong>