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DE - Öffentliches Register der Ratsdokumente

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Die Anfor<strong>der</strong>ung, wonach die Interessen innerhalb des Systems und nach den nichtdiskretionären,<br />

vom Betreiber des Systems festgelegten Regeln zusammengeführt werden müssen, bedeutet, dass<br />

die Zusammenführung nach den Regeln des Systems o<strong>der</strong> mithilfe <strong>der</strong> Protokolle o<strong>der</strong> internen<br />

Betriebsverfahren des Systems (einschließlich <strong>der</strong> in Computersoftware enthaltenen Verfahren)<br />

erfolgt. Der Begriff "nichtdiskretionär" bedeutet, dass diese Regeln dem Marktbetreiber o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Wertpapierfirma keinerlei Ermessensspielraum im Hinblick auf die möglichen Wechselwirkungen<br />

zwischen Interessen einräumen. Den Begriffsbestimmungen zufolge müssen Interessen in einer<br />

Weise zusammengeführt werden, die zu einem Vertrag führt, d.h. die Ausführung erfolgt nach den<br />

Regeln des Systems o<strong>der</strong> über dessen Protokolle o<strong>der</strong> interne Betriebsverfahren.<br />

(7) Um auf den europäischen Märkten für mehr Transparenz und gleiche<br />

Wettbewerbsbedingungen für die verschiedenen Handelsplätze zu sorgen, ist es erfor<strong>der</strong>lich, eine<br />

neue Kategorie von Handelsplätzen, die organisierten Handelssysteme (organised trading facility –<br />

OTF), einzuführen. Die Definition dieser neuen Kategorie von Handelssystem ist weit gefasst, so<br />

dass sie nicht nur heute, son<strong>der</strong>n auch in Zukunft in <strong>der</strong> Lage sein dürfte, alle Arten <strong>der</strong><br />

organisierten Ausführung und Vereinbarung von Handelsgeschäften mit Finanzinstrumenten<br />

abzudecken, die nicht den Funktionen o<strong>der</strong> Regulierungsvorgaben <strong>der</strong> bestehenden Handelsplätze<br />

entsprechen. Folglich sind geeignete organisatorische Anfor<strong>der</strong>ungen und Transparenzvorschriften<br />

anzuwenden, die einer effizienten Kursfestsetzung för<strong>der</strong>lich sind. Zu <strong>der</strong> neuen Kategorie von<br />

Handelssystemen zählen auch "Broker-Crossing"-Systeme, bei denen es sich um interne<br />

elektronische Systeme handelt, die von einer Wertpapierfirma betrieben werden und<br />

Kundenaufträge mit an<strong>der</strong>en Kundenaufträgen zusammenführen. Diese neue Kategorie von<br />

Handelssystemen umfasst ferner Systeme, die sich für den Handel mit clearingfähigen und<br />

ausreichend liquiden Derivaten eignen. Der neuen Kategorie nicht zuzurechnen sind hingegen<br />

Systeme, in <strong>der</strong>en Rahmen keine Geschäfte im eigentlichen Sinne ausgeführt o<strong>der</strong> vereinbart<br />

werden, wie etwa "Bulletin Boards", die für die Bekanntmachung von Kauf- und<br />

Verkaufsinteressen genutzt werden, an<strong>der</strong>e Einrichtungen, die potenzielle Kauf- und<br />

Verkaufsinteressen aggregieren o<strong>der</strong> bündeln, elektronische Nachhandelsbestätigungsdienste o<strong>der</strong><br />

Portfoliokomprimierung, die eine Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Nichtmarktrisiken für bestehende Derivate-<br />

Portfolios bewirkt, ohne die Marktrisiken <strong>der</strong> Portfolios zu verän<strong>der</strong>n. Allerdings darf eine<br />

Portfoliokomprimierung nur von zugelassenen Wertpapierfirmen ausgeführt werden, damit<br />

gewährleistet ist, dass geeignete Standards aufrechterhalten werden.<br />

11007/13 as/AS/ij 5<br />

DGG 1B<br />

<strong>DE</strong>

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