DE - Öffentliches Register der Ratsdokumente
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Die ESMA legt <strong>der</strong> Kommission diese Entwürfe technischer Regulierungsstandards bis zum<br />
[...] vor.<br />
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, nach dem Verfahren gemäß den Artikeln 10<br />
bis 14 <strong>der</strong> Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 die in Unterabsatz 1 genannten technischen<br />
Regulierungsstandards zu erlassen.<br />
9. Zwei Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung legt die ESMA <strong>der</strong> Kommission einen<br />
Bericht über die Funktionsweise dieses Artikels vor; dabei ist auch zu analysieren, ob Inhalt<br />
und Form <strong>der</strong> bei den zuständigen Behörden eingegangenen und zwischen ihnen<br />
ausgetauschten Geschäftsmeldungen eine umfassende Überwachung <strong>der</strong> Tätigkeiten von<br />
Wertpapierfirmen im Sinne von Artikel 21 zulassen. Die Kommission kann tätig werden,<br />
um Än<strong>der</strong>ungen vorzuschlagen, wie etwa die Übermittlung von Geschäften an ein von <strong>der</strong><br />
ESMA vorgesehenes System anstatt an die zuständigen Behörden, so dass die jeweils<br />
zuständigen Behörden Zugang zu sämtlichen aufgrund dieses Artikels gemeldeten<br />
Informationen haben.<br />
Artikel [23a]<br />
Pflicht für Handelsplätze zur Bereitstellung von Referenzdaten pro Instrument<br />
1. Der Betreiber eines Handelsplatzes und einer Wertpapierfirma, die als systematische<br />
Internalisierer agiert, übermittelt identifizierende Referenzdaten für jedes an diesem<br />
Handelsplatz o<strong>der</strong> von diesem systematischen Internalisierer gehandelte Finanzinstrument in<br />
einem elektronischen und standardisierten Format an die für ihn zuständige Behörde. Die<br />
identifizierenden Referenzdaten sind zur Vorlage bei <strong>der</strong> zuständigen Behörde<br />
zusammenzustellen, bevor <strong>der</strong> Handel in diesem betreffenden Finanzinstrument beginnt. Die<br />
Referenzdaten eines Instruments werden immer dann aktualisiert, wenn Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />
Daten bezüglich eines Instruments auftreten. Diese Mitteilungen sind von den zuständigen<br />
Behörden unverzüglich an die ESMA zu übermitteln, die sie umgehend auf ihrer Webseite<br />
veröffentlicht. Die ESMA gewährt den zuständigen Behörden Zugang zu diesen<br />
Referenzdaten.<br />
11007/13 as/AS/ij 75<br />
DGG 1B<br />
<strong>DE</strong>