04.02.2014 Aufrufe

DE - Öffentliches Register der Ratsdokumente

DE - Öffentliches Register der Ratsdokumente

DE - Öffentliches Register der Ratsdokumente

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Die ESMA legt <strong>der</strong> Kommission diese Entwürfe technischer Regulierungsstandards bis zum<br />

[...] vor.<br />

Der Kommission wird die Befugnis übertragen, nach dem Verfahren gemäß den Artikeln 10<br />

bis 14 <strong>der</strong> Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 die in Unterabsatz 1 genannten technischen<br />

Regulierungsstandards zu erlassen.<br />

9. Zwei Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung legt die ESMA <strong>der</strong> Kommission einen<br />

Bericht über die Funktionsweise dieses Artikels vor; dabei ist auch zu analysieren, ob Inhalt<br />

und Form <strong>der</strong> bei den zuständigen Behörden eingegangenen und zwischen ihnen<br />

ausgetauschten Geschäftsmeldungen eine umfassende Überwachung <strong>der</strong> Tätigkeiten von<br />

Wertpapierfirmen im Sinne von Artikel 21 zulassen. Die Kommission kann tätig werden,<br />

um Än<strong>der</strong>ungen vorzuschlagen, wie etwa die Übermittlung von Geschäften an ein von <strong>der</strong><br />

ESMA vorgesehenes System anstatt an die zuständigen Behörden, so dass die jeweils<br />

zuständigen Behörden Zugang zu sämtlichen aufgrund dieses Artikels gemeldeten<br />

Informationen haben.<br />

Artikel [23a]<br />

Pflicht für Handelsplätze zur Bereitstellung von Referenzdaten pro Instrument<br />

1. Der Betreiber eines Handelsplatzes und einer Wertpapierfirma, die als systematische<br />

Internalisierer agiert, übermittelt identifizierende Referenzdaten für jedes an diesem<br />

Handelsplatz o<strong>der</strong> von diesem systematischen Internalisierer gehandelte Finanzinstrument in<br />

einem elektronischen und standardisierten Format an die für ihn zuständige Behörde. Die<br />

identifizierenden Referenzdaten sind zur Vorlage bei <strong>der</strong> zuständigen Behörde<br />

zusammenzustellen, bevor <strong>der</strong> Handel in diesem betreffenden Finanzinstrument beginnt. Die<br />

Referenzdaten eines Instruments werden immer dann aktualisiert, wenn Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />

Daten bezüglich eines Instruments auftreten. Diese Mitteilungen sind von den zuständigen<br />

Behörden unverzüglich an die ESMA zu übermitteln, die sie umgehend auf ihrer Webseite<br />

veröffentlicht. Die ESMA gewährt den zuständigen Behörden Zugang zu diesen<br />

Referenzdaten.<br />

11007/13 as/AS/ij 75<br />

DGG 1B<br />

<strong>DE</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!