DE - Öffentliches Register der Ratsdokumente
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4. (Neu) Vor Ablauf von [2 Jahren] nach <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> MiFIR im Sinne von Artikel 46<br />
legt die Kommission nach Konsultation <strong>der</strong> ESMA dem Europäischen Parlament und dem<br />
Rat einen Bericht über die Entwicklungen <strong>der</strong> Kurse für Vor- und<br />
Nachhandelstransparenzdaten von geregelten Märkten, MTF, OTF, CTP und APA vor.<br />
5. (Neu) Vor Ablauf von zwei Jahren nach <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> MiFIR im Sinne von Artikel 46<br />
legt die Kommission nach Konsultation <strong>der</strong> ESMA dem Rat und dem Parlament einen<br />
Bericht vor, in dem die Bestimmungen zur Interoperabilität nach Artikel 29 <strong>der</strong><br />
vorliegenden Verordnung sowie nach Artikel 8 <strong>der</strong> Verordnung (EU) Nr. 648/2012<br />
überprüft werden.<br />
6. (Neu) Vor Ablauf von zwei Jahren nach <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> MiFIR im Sinne von Artikel 46<br />
legt die Kommission nach Konsultation <strong>der</strong> ESMA dem Rat und dem Parlament einen<br />
Bericht über die Anwendung <strong>der</strong> Artikel 28, 29 und 30 <strong>der</strong> vorliegenden Verordnung sowie<br />
<strong>der</strong> Artikel 7 und 8 <strong>der</strong> Verordnung (EU) Nr. 648/2012 vor.<br />
6a. (neu) Vor Ablauf von zwei Jahren nach <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> MiFIR im Sinne von Artikel 46<br />
legt die Kommission nach Konsultation <strong>der</strong> ESMA dem Rat und dem Parlament einen<br />
Bericht darüber vor, wie sich die Artikel 28 und 29 <strong>der</strong> vorliegenden Verordnung auf neu<br />
gegründete CCP im Sinne von Artikel 28 Absatz 4a und mit diesen CCP eng verbundene<br />
Handelsplätze auswirken und ob die in Artikel 28 Absatz 4a festgelegte Übergangsregelung<br />
verlängert werden sollte, wobei sie die möglichen Vorteile eines verbesserten Wettbewerbs<br />
für die Verbraucher und die Wahlmöglichkeiten für die Marktteilnehmer gegen die etwaigen<br />
unverhältnismäßigen Auswirkungen dieser Vorschriften auf neuere CCP und die<br />
Beschränkungen für lokale Marktteilnehmer hinsichtlich des Zugangs zu globalen CCP<br />
sowie das reibungslose Funktionieren des Markts aufwiegt. Vorbehaltlich <strong>der</strong> Feststellungen<br />
dieses Berichts kann die Kommission einen delegierten Rechtsakt gemäß Artikel 41<br />
erlassen, um den Übergangszeitraum gemäß Artikel 28 Absatz 4a um höchstens drei Jahre<br />
zu verlängern.<br />
11007/13 as/AS/ij 113<br />
DGG 1B<br />
<strong>DE</strong>