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DE - Öffentliches Register der Ratsdokumente

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4. (Neu) Vor Ablauf von [2 Jahren] nach <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> MiFIR im Sinne von Artikel 46<br />

legt die Kommission nach Konsultation <strong>der</strong> ESMA dem Europäischen Parlament und dem<br />

Rat einen Bericht über die Entwicklungen <strong>der</strong> Kurse für Vor- und<br />

Nachhandelstransparenzdaten von geregelten Märkten, MTF, OTF, CTP und APA vor.<br />

5. (Neu) Vor Ablauf von zwei Jahren nach <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> MiFIR im Sinne von Artikel 46<br />

legt die Kommission nach Konsultation <strong>der</strong> ESMA dem Rat und dem Parlament einen<br />

Bericht vor, in dem die Bestimmungen zur Interoperabilität nach Artikel 29 <strong>der</strong><br />

vorliegenden Verordnung sowie nach Artikel 8 <strong>der</strong> Verordnung (EU) Nr. 648/2012<br />

überprüft werden.<br />

6. (Neu) Vor Ablauf von zwei Jahren nach <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> MiFIR im Sinne von Artikel 46<br />

legt die Kommission nach Konsultation <strong>der</strong> ESMA dem Rat und dem Parlament einen<br />

Bericht über die Anwendung <strong>der</strong> Artikel 28, 29 und 30 <strong>der</strong> vorliegenden Verordnung sowie<br />

<strong>der</strong> Artikel 7 und 8 <strong>der</strong> Verordnung (EU) Nr. 648/2012 vor.<br />

6a. (neu) Vor Ablauf von zwei Jahren nach <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> MiFIR im Sinne von Artikel 46<br />

legt die Kommission nach Konsultation <strong>der</strong> ESMA dem Rat und dem Parlament einen<br />

Bericht darüber vor, wie sich die Artikel 28 und 29 <strong>der</strong> vorliegenden Verordnung auf neu<br />

gegründete CCP im Sinne von Artikel 28 Absatz 4a und mit diesen CCP eng verbundene<br />

Handelsplätze auswirken und ob die in Artikel 28 Absatz 4a festgelegte Übergangsregelung<br />

verlängert werden sollte, wobei sie die möglichen Vorteile eines verbesserten Wettbewerbs<br />

für die Verbraucher und die Wahlmöglichkeiten für die Marktteilnehmer gegen die etwaigen<br />

unverhältnismäßigen Auswirkungen dieser Vorschriften auf neuere CCP und die<br />

Beschränkungen für lokale Marktteilnehmer hinsichtlich des Zugangs zu globalen CCP<br />

sowie das reibungslose Funktionieren des Markts aufwiegt. Vorbehaltlich <strong>der</strong> Feststellungen<br />

dieses Berichts kann die Kommission einen delegierten Rechtsakt gemäß Artikel 41<br />

erlassen, um den Übergangszeitraum gemäß Artikel 28 Absatz 4a um höchstens drei Jahre<br />

zu verlängern.<br />

11007/13 as/AS/ij 113<br />

DGG 1B<br />

<strong>DE</strong>

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