DE - Öffentliches Register der Ratsdokumente
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31) (neu) "Interoperabilitätsvereinbarung" eine Interoperabilitätsvereinbarung im Sinne von<br />
Artikel 2 Nummer 12 <strong>der</strong> Verordnung (EU) Nr. 648/2012;<br />
33) (neu) "Herkunftsmitgliedstaat"<br />
a) im Falle von Wertpapierfirmen:<br />
i) wenn die Wertpapierfirma eine natürliche Person ist, den Mitgliedstaat, in<br />
dem sich ihre Hauptverwaltung befindet;<br />
ii) wenn die Wertpapierfirma eine juristische Person ist, den Mitgliedstaat, in<br />
dem sie ihren Sitz hat;<br />
iii) wenn die Wertpapierfirma gemäß dem für sie maßgebenden nationalen<br />
Recht keinen Sitz hat, den Mitgliedstaat, in dem sich ihre Hauptverwaltung<br />
befindet;<br />
b) im Falle eines geregelten Marktes: den Mitgliedstaat, in dem <strong>der</strong> geregelte Markt<br />
registriert ist o<strong>der</strong> – sofern er gemäß dem Recht dieses Mitgliedstaats keinen Sitz hat –<br />
den Mitgliedstaat, in dem sich die Hauptverwaltung des geregelten Marktes befindet;<br />
c) im Falle eines APA, eines ARM o<strong>der</strong> eines CTP:<br />
i) wenn das APA, <strong>der</strong> ARM o<strong>der</strong> <strong>der</strong> CTP eine natürliche Person ist, den<br />
Mitgliedstaat, in dem sich ihre Hauptverwaltung befindet;<br />
ii) wenn das APA, <strong>der</strong> ARM o<strong>der</strong> <strong>der</strong> CTP eine juristische Person ist, den<br />
Mitgliedstaat, in dem sie ihren Sitz hat;<br />
iii) wenn das APA, <strong>der</strong> ARM o<strong>der</strong> <strong>der</strong> CTP nach dem für es bzw. ihn geltenden<br />
einzelstaatlichen Recht keinen Sitz hat, den Mitgliedstaat, in dem sich seine<br />
Hauptverwaltung befindet;<br />
11007/13 as/AS/ij 33<br />
DGG 1B<br />
<strong>DE</strong>