Abbildung A-7a: Entwicklung der Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt (bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen) 14,0% 12,0% 10,0% 8,0% 6,0% 4,0% 2,0% 0,0% 11,7% 11,6% 8,3% 2005 10,8% 10,5% 8,0% 2006 9,0% 8,9% 5,6% 2007 7,8% 7,7% 4,7% 2008 8,2% 7,8% 5,3% 2009 7,7% 7,5% 5,0% 2010 7,1% 6,9% 4,1% 2011 6,8% 6,6% 3,8% 2012 Quelle: Bundesagentur für Arbeit (BA) 2006 - <strong>2013</strong>; Darstellung: „Lernen vor Ort“ Bildungsmonitoring <strong>2013</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Osnabrück</strong> Niedersachsen Deutschland Abbildung A-7b: Entwicklung der Arbeitslosenquote der 15 bis unter 25-Jährigen im Jahresdurchschnitt (bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen) 9,0% 8,0% 7,0% 6,0% 5,0% 4,0% 3,0% 2,0% 1,0% 0,0% 7,8% 7,6% 6,9% 6,8% 4,6% 3,5% 2009 2010 6,0% 5,9% 2,7% 2011 5,9% 5,5% 2,7% 2012 Quelle: Bundesagentur für Arbeit (BA) 2010 - <strong>2013</strong>; Darstellung: „Lernen vor Ort“ Bildungsmonitoring <strong>2013</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Osnabrück</strong> 15 - u25 Niedersachsen 15 - u25 Deutschland 15 - u25 28 Bildungsbericht <strong>2013</strong>
A Bildungsbezogene Rahmenbedingungen belastbaren Daten vorlagen, liefert die Auswertung des Zensus 2011 zumindest eine aktuelle, stichtagsbezogene (09.05.2011) Momentaufnahme. Demnach haben im <strong>Landkreis</strong> <strong>Osnabrück</strong> rund 19 Prozent der Bevölkerung einen Migrationshintergrund, von denen etwa 22 Prozent keine deutsche Staatsangehörigkeit haben. Deutlich höher ist der Migrantenanteil in der Gruppe der unter 18-Jährigen (26%). In dieser Altersgruppe hat jeder vierte einen Migrationshintergrund (vgl. Abbildung A-5). Migranten/innen Jeder vierte unter 18-Jährige im <strong>Landkreis</strong> <strong>Osnabrück</strong> hat einen Migrationshintergrund. Rund ein Viertel der Bevölkerung mit Migrationshintergrund stammt aus einem der EU-27-Staaten, über ein Drittel aus dem übrigen Europa. Der Großteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund (rund 40%) ist in den 1990er Jahren in den <strong>Landkreis</strong> <strong>Osnabrück</strong> zugewandert, der zu dieser Zeit einen Zuzugsschwerpunkt für Spätaussiedler bildete (Statistische Ämter des Bundes und der Länder <strong>2013</strong>; Herwartz-Emden & Westphal 1997, Statistische Ämter des Bundes und der Länder <strong>2013</strong>). Über diese Angaben zu den Einwohnerinnen und Einwohnern mit Migrationshintergrund hinaus können zu dieser Bevölkerungsgruppe jedoch nur wenige differenzierte Aussagen getroffen werden, da in Verbindung mit anderen Merkmalen in den amtlichen Statistiken in der Regel nicht der Migrationshintergrund, sondern (lediglich) die Staatsangehörigkeit ausgewiesen wird (vgl. Info-Kasten). A.3 Wirtschaftsstruktur und Arbeitsmarkt Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Osnabrück</strong> ist vor allem durch eine kleine und mittlere Betriebsstruktur charakterisiert. Aber auch fünf der 100 umsatzstärksten Betriebe in Niedersachsen haben ihren Firmensitz im <strong>Landkreis</strong>. Dabei handelt es sich um die Georgsmarienhütte Holding (GM-Hütte), die heristo Gruppe (Bad Rothenfelde), die Homann Feinkost GmbH (Dissen), die Unternehmensgruppe Gausepohl (Dissen) und die H. Kemper GmbH & Co.KG (Nortrup) und damit – mit Ausnahme der Georgsmarienhütte (Eisen- und Stahlerzeugung) – um Unternehmen der Ernährungswirtschaft (Nord LB 2012). Dementsprechend ist die Wirtschaftsstruktur im <strong>Landkreis</strong> maßgeblich durch das produzierende Gewerbe, insbesondere von Nahrungs- und Futtermitteln, ebenso wie durch die Landwirtschaft bzw. die Verarbeitung landwirtschaftlicher Güter geprägt. Differenziert nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige In der amtlichen Statistik der BRD wird der Bereich „Migration“ bislang weitgehend über die Staatsangehörigkeit abgebildet. Dabei wird eine ausländische Nationalität ausschließlich für Personen ohne eine deutsche Staatsangehörigkeit ausgewiesen (Statistisches Bundesamt 2011, S. 382). Dementsprechend enthalten die amtlichen Statistiken lediglich Informationen bezüglich der ‚Nicht-Deutschen‘. Durch diese Differenzierung werden (Spät-)Aussiedler, Eingebürgerte sowie in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern, die zwar einen Migrationshintergrund haben, aber entsprechend dem Staatsangehörigkeitsgesetz (§§3-13 StAG) über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen, nicht erfasst. Im Gegensatz zur Staatsangehörigkeit ist der Terminus „Migrationshintergrund“ allerdings kein allgemeingültig definierter Begriff. Zumeist wird er in Abhängigkeit von dem verfügbaren Datenmaterial anhand unterschiedlicher Merkmale – wie der Staatsangehörigkeit, dem Geburtsland oder dem der Eltern, dem Einreisezeitpunkt und -alter sowie der Haushaltssprache – und verschiedener Kombinationen dieser operationalisiert (vgl. Gresch & Kristen 2011; Kemper 2010): Nach der im Rahmen des Mikrozensus 2010 festgelegten Definition sind jene Personen zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund zu zählen, „die nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik zugezogen sind, sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland als Deutsche Geborene mit zumindest einem zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil“ (Statistisches Bundesamt 2011, S. 6). Im Rahmen des Zensus 2011 wird folgende Definition zu Grunde gelegt: „Als Personen mit Migrationshintergrund werden alle zugewanderten und nicht zugewanderten Ausländer/-innen sowie alle nach 1955 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugewanderten Deutschen und alle Deutschen mit zumindest einem nach 1955 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugewanderten Elternteil definiert. Ausländer/-innen sind Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen“ (Statistische Ämter des Bundes und der Länder <strong>2013</strong>). Und nach der Definition der Kultusministerkonferenz zur Erfassung des Migrationshintergrunds „ist bei Schülerinnen und Schülern ein Migrationshintergrund anzunehmen, wenn mindestens eines der folgenden Merkmale zutrifft: 1. Keine deutsche Staatsangehörigkeit, 2. Nicht-deutsches Geburtsland [oder] 3. Nichtdeutsche Verkehrssprache in der Familie bzw. dem häusliche Umfeld (auch wenn der Schüler/ die Schülerin die deutsche Sprache beherrscht)“ (Kultusministerkonferenz 2012, S. 29). Bildungsbericht <strong>2013</strong> 29
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