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BILDUNGSBERICHT 2013 - Landkreis Osnabrück

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A Bildungsbezogene Rahmenbedingungen<br />

belastbaren Daten vorlagen, liefert die Auswertung des Zensus 2011 zumindest<br />

eine aktuelle, stichtagsbezogene (09.05.2011) Momentaufnahme.<br />

Demnach haben im <strong>Landkreis</strong> <strong>Osnabrück</strong> rund 19 Prozent der Bevölkerung<br />

einen Migrationshintergrund, von denen etwa 22 Prozent keine deutsche<br />

Staatsangehörigkeit haben. Deutlich höher ist der Migrantenanteil in der<br />

Gruppe der unter 18-Jährigen (26%). In dieser Altersgruppe hat jeder vierte<br />

einen Migrationshintergrund (vgl. Abbildung A-5).<br />

Migranten/innen<br />

Jeder vierte unter 18-Jährige im <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Osnabrück</strong> hat einen Migrationshintergrund.<br />

Rund ein Viertel der Bevölkerung mit Migrationshintergrund<br />

stammt aus einem der EU-27-Staaten, über ein<br />

Drittel aus dem übrigen Europa. Der Großteil der Bevölkerung<br />

mit Migrationshintergrund (rund 40%) ist in den<br />

1990er Jahren in den <strong>Landkreis</strong> <strong>Osnabrück</strong> zugewandert,<br />

der zu dieser Zeit einen Zuzugsschwerpunkt für<br />

Spätaussiedler bildete (Statistische Ämter des Bundes<br />

und der Länder <strong>2013</strong>; Herwartz-Emden & Westphal 1997,<br />

Statistische Ämter des Bundes und der Länder <strong>2013</strong>).<br />

Über diese Angaben zu den Einwohnerinnen und Einwohnern<br />

mit Migrationshintergrund hinaus können zu<br />

dieser Bevölkerungsgruppe jedoch nur wenige differenzierte<br />

Aussagen getroffen werden, da in Verbindung<br />

mit anderen Merkmalen in den amtlichen Statistiken in<br />

der Regel nicht der Migrationshintergrund, sondern (lediglich)<br />

die Staatsangehörigkeit ausgewiesen wird (vgl.<br />

Info-Kasten).<br />

A.3 Wirtschaftsstruktur und Arbeitsmarkt<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Osnabrück</strong> ist vor allem durch eine kleine<br />

und mittlere Betriebsstruktur charakterisiert. Aber<br />

auch fünf der 100 umsatzstärksten Betriebe in Niedersachsen<br />

haben ihren Firmensitz im <strong>Landkreis</strong>. Dabei<br />

handelt es sich um die Georgsmarienhütte Holding<br />

(GM-Hütte), die heristo Gruppe (Bad Rothenfelde), die<br />

Homann Feinkost GmbH (Dissen), die Unternehmensgruppe<br />

Gausepohl (Dissen) und die H. Kemper GmbH<br />

& Co.KG (Nortrup) und damit – mit Ausnahme der Georgsmarienhütte<br />

(Eisen- und Stahlerzeugung) – um Unternehmen<br />

der Ernährungswirtschaft (Nord LB 2012).<br />

Dementsprechend ist die Wirtschaftsstruktur im <strong>Landkreis</strong><br />

maßgeblich durch das produzierende Gewerbe,<br />

insbesondere von Nahrungs- und Futtermitteln, ebenso<br />

wie durch die Landwirtschaft bzw. die Verarbeitung landwirtschaftlicher<br />

Güter geprägt. Differenziert nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige<br />

In der amtlichen Statistik der BRD wird der Bereich „Migration“ bislang<br />

weitgehend über die Staatsangehörigkeit abgebildet. Dabei<br />

wird eine ausländische Nationalität ausschließlich für Personen<br />

ohne eine deutsche Staatsangehörigkeit ausgewiesen (Statistisches<br />

Bundesamt 2011, S. 382). Dementsprechend enthalten die amtlichen<br />

Statistiken lediglich Informationen bezüglich der ‚Nicht-Deutschen‘.<br />

Durch diese Differenzierung werden (Spät-)Aussiedler, Eingebürgerte<br />

sowie in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern,<br />

die zwar einen Migrationshintergrund haben, aber entsprechend<br />

dem Staatsangehörigkeitsgesetz (§§3-13 StAG) über die deutsche<br />

Staatsangehörigkeit verfügen, nicht erfasst.<br />

Im Gegensatz zur Staatsangehörigkeit ist der Terminus „Migrationshintergrund“<br />

allerdings kein allgemeingültig definierter Begriff. Zumeist<br />

wird er in Abhängigkeit von dem verfügbaren Datenmaterial<br />

anhand unterschiedlicher Merkmale – wie der Staatsangehörigkeit,<br />

dem Geburtsland oder dem der Eltern, dem Einreisezeitpunkt und<br />

-alter sowie der Haushaltssprache – und verschiedener Kombinationen<br />

dieser operationalisiert (vgl. Gresch & Kristen 2011; Kemper<br />

2010):<br />

Nach der im Rahmen des Mikrozensus 2010 festgelegten Definition<br />

sind jene Personen zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund zu<br />

zählen, „die nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik<br />

zugezogen sind, sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer<br />

und alle in Deutschland als Deutsche Geborene mit zumindest einem<br />

zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen<br />

Elternteil“ (Statistisches Bundesamt 2011, S. 6).<br />

Im Rahmen des Zensus 2011 wird folgende Definition zu Grunde<br />

gelegt: „Als Personen mit Migrationshintergrund werden alle zugewanderten<br />

und nicht zugewanderten Ausländer/-innen sowie alle<br />

nach 1955 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland<br />

zugewanderten Deutschen und alle Deutschen mit zumindest einem<br />

nach 1955 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland<br />

zugewanderten Elternteil definiert. Ausländer/-innen sind Personen,<br />

die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen“ (Statistische<br />

Ämter des Bundes und der Länder <strong>2013</strong>).<br />

Und nach der Definition der Kultusministerkonferenz zur Erfassung<br />

des Migrationshintergrunds „ist bei Schülerinnen und Schülern ein<br />

Migrationshintergrund anzunehmen, wenn mindestens eines der folgenden<br />

Merkmale zutrifft: 1. Keine deutsche Staatsangehörigkeit,<br />

2. Nicht-deutsches Geburtsland [oder] 3. Nichtdeutsche Verkehrssprache<br />

in der Familie bzw. dem häusliche Umfeld (auch wenn der<br />

Schüler/ die Schülerin die deutsche Sprache beherrscht)“ (Kultusministerkonferenz<br />

2012, S. 29).<br />

Bildungsbericht <strong>2013</strong><br />

29

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