Landtag Brandenburg P-AASFF 5/42-1 Protokoll - Teil 1
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<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-<strong>AASFF</strong> 5/<strong>42</strong>-1 S. 17<br />
Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie 21.08.2013<br />
<strong>42</strong>. (öffentliche Sitzung) Stenogr. Dienst/ri-wz<br />
(Stellungnahme siehe Anlage 8)<br />
Zur ersten aufgeworfenen Frage: Wie schätzen Sie die Entwicklung und die aktuelle<br />
Situation zur vorzeitigen Lösung von Ausbildungsverhältnissen ein? Es gibt keine<br />
Unterschiede in den Erhebungen. In der Handwerksordnung und im Berufsbildungsgesetz<br />
ist der gesetzliche Auftrag festgelegt, was von den zuständigen Stellen zu<br />
erheben und zu registrieren ist. Diese Aufgabe wird voll erfüllt und es werden alle<br />
Vertragslösungen registriert und dem Statistischen Landesamt in den gesetzten Fristen<br />
übermittelt.<br />
Seit 2009 erfolgt die Meldung nicht mehr kumulativ, sondern es werden aus unserem<br />
System die Einzeldaten ausgelesen und verschlüsselt übermittelt. Die daraus ermittelten<br />
Zahlen des Statistischen Landesamtes, die dem BIBB weitergeleitet werden,<br />
weichen von den ermittelten Zahlen der Kammern für 2012 zum Beispiel nur sehr<br />
geringfügig ab - es liegt unter 1 % -, und diese wirklich unwesentlichen Abweichungen<br />
konnten bisher auch immer aufgeklärt werden.<br />
Noch einmal auf den Punkt gebracht: Auswertungen nach dem Ausbildungsberuf<br />
sind für uns möglich und werden vorgenommen. Zu welcher Branche allerdings - dies<br />
war ebenfalls ein Unterpunkt der Frage - oder welchem Wirtschaftszweig ein Betrieb<br />
gehört, wird bei uns im Rahmen der Ausbildung nicht erhoben und würde technisch<br />
Probleme bereiten. Wir treffen keine Aussagen zur Ausbildungslösung oder zu Abbrüchen<br />
in einzelnen Branchen, sondern immer nur nach Ausbildungsberufen.<br />
Strittig sind die aus diesen Zahlen ermittelten Quoten und die Bewertung der Zahlen.<br />
Dazu kommt, dass jährlich wiederkehrende öffentliche Diskussionen und Medienmeldungen<br />
unterstellen, dass jede vorzeitige Lösung eines Ausbildungsvertrages<br />
einem Abbruch gleichgestellt wird.<br />
Die Quotenermittlung der Lösungen und die unterschiedlichen Berechnungsmethoden<br />
möchte ich jetzt nicht näher erläutern. Frau Dr. Uhly vom BIBB ist anwesend.<br />
Vom BIBB wird das sogenannte Schichtmodell angewandt, und bei dieser Quotenermittlung<br />
wird eine Antwort auf die Frage gesucht: Wie viele Auszubildende werden<br />
zukünftig, wenn sie im Jahr t begonnen haben, ihren Vertrag lösen? Von den<br />
Handwerkskammern hier im Land wird das Jahresmodell verwendet. Dabei werden<br />
die Zahlen eines Jahres betrachtet. Es wird der Anteil der gelösten Verträge am<br />
Lehrlingsbestand in einem betrachteten Jahr errechnet. Wir geben damit Antwort auf<br />
die Fragestellung: Wie viele Verträge von Auszubildenden wurden in dem betrachteten<br />
Jahr gelöst?<br />
Die beiden Berechnungsmethoden unterscheiden sich in der Fragestellung, der Aussage<br />
und der Berechnung. Beide Methoden sind nicht vergleichbar. Beide Methoden<br />
treffen keine Aussage zu den Ursachen; das ist mir sehr wichtig. Beiden Methoden<br />
ist gemeinsam, dass sie keine Ausbildungsabbrüche errechnen. Aufgrund der Einzeldatenlieferung<br />
sind die zuständigen Stellen sowie die Statistischen Landesämter<br />
in der Lage, den Zeitpunkt der Lösung zu erheben. Gründe aber werden überhaupt<br />
nicht vermerkt, nicht weitergeleitet und vom Statistischen Landesamt nicht erhoben<br />
und können damit nicht ausgewertet werden.