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Landtag Brandenburg P-AASFF 5/42-1 Protokoll - Teil 1

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<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-<strong>AASFF</strong> 5/<strong>42</strong>-1 S. 17<br />

Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie 21.08.2013<br />

<strong>42</strong>. (öffentliche Sitzung) Stenogr. Dienst/ri-wz<br />

(Stellungnahme siehe Anlage 8)<br />

Zur ersten aufgeworfenen Frage: Wie schätzen Sie die Entwicklung und die aktuelle<br />

Situation zur vorzeitigen Lösung von Ausbildungsverhältnissen ein? Es gibt keine<br />

Unterschiede in den Erhebungen. In der Handwerksordnung und im Berufsbildungsgesetz<br />

ist der gesetzliche Auftrag festgelegt, was von den zuständigen Stellen zu<br />

erheben und zu registrieren ist. Diese Aufgabe wird voll erfüllt und es werden alle<br />

Vertragslösungen registriert und dem Statistischen Landesamt in den gesetzten Fristen<br />

übermittelt.<br />

Seit 2009 erfolgt die Meldung nicht mehr kumulativ, sondern es werden aus unserem<br />

System die Einzeldaten ausgelesen und verschlüsselt übermittelt. Die daraus ermittelten<br />

Zahlen des Statistischen Landesamtes, die dem BIBB weitergeleitet werden,<br />

weichen von den ermittelten Zahlen der Kammern für 2012 zum Beispiel nur sehr<br />

geringfügig ab - es liegt unter 1 % -, und diese wirklich unwesentlichen Abweichungen<br />

konnten bisher auch immer aufgeklärt werden.<br />

Noch einmal auf den Punkt gebracht: Auswertungen nach dem Ausbildungsberuf<br />

sind für uns möglich und werden vorgenommen. Zu welcher Branche allerdings - dies<br />

war ebenfalls ein Unterpunkt der Frage - oder welchem Wirtschaftszweig ein Betrieb<br />

gehört, wird bei uns im Rahmen der Ausbildung nicht erhoben und würde technisch<br />

Probleme bereiten. Wir treffen keine Aussagen zur Ausbildungslösung oder zu Abbrüchen<br />

in einzelnen Branchen, sondern immer nur nach Ausbildungsberufen.<br />

Strittig sind die aus diesen Zahlen ermittelten Quoten und die Bewertung der Zahlen.<br />

Dazu kommt, dass jährlich wiederkehrende öffentliche Diskussionen und Medienmeldungen<br />

unterstellen, dass jede vorzeitige Lösung eines Ausbildungsvertrages<br />

einem Abbruch gleichgestellt wird.<br />

Die Quotenermittlung der Lösungen und die unterschiedlichen Berechnungsmethoden<br />

möchte ich jetzt nicht näher erläutern. Frau Dr. Uhly vom BIBB ist anwesend.<br />

Vom BIBB wird das sogenannte Schichtmodell angewandt, und bei dieser Quotenermittlung<br />

wird eine Antwort auf die Frage gesucht: Wie viele Auszubildende werden<br />

zukünftig, wenn sie im Jahr t begonnen haben, ihren Vertrag lösen? Von den<br />

Handwerkskammern hier im Land wird das Jahresmodell verwendet. Dabei werden<br />

die Zahlen eines Jahres betrachtet. Es wird der Anteil der gelösten Verträge am<br />

Lehrlingsbestand in einem betrachteten Jahr errechnet. Wir geben damit Antwort auf<br />

die Fragestellung: Wie viele Verträge von Auszubildenden wurden in dem betrachteten<br />

Jahr gelöst?<br />

Die beiden Berechnungsmethoden unterscheiden sich in der Fragestellung, der Aussage<br />

und der Berechnung. Beide Methoden sind nicht vergleichbar. Beide Methoden<br />

treffen keine Aussage zu den Ursachen; das ist mir sehr wichtig. Beiden Methoden<br />

ist gemeinsam, dass sie keine Ausbildungsabbrüche errechnen. Aufgrund der Einzeldatenlieferung<br />

sind die zuständigen Stellen sowie die Statistischen Landesämter<br />

in der Lage, den Zeitpunkt der Lösung zu erheben. Gründe aber werden überhaupt<br />

nicht vermerkt, nicht weitergeleitet und vom Statistischen Landesamt nicht erhoben<br />

und können damit nicht ausgewertet werden.

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