Landtag Brandenburg P-AASFF 5/42-1 Protokoll - Teil 1
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Anlage 3<br />
zu b) „Ursachen für Unterschiede in den Erhebungen des BIBB und der<br />
Dachverbände der Kammern"<br />
Das BIBB erhebt keine Vertragslösungsdaten. Die Daten zu den vorzeitigen Vertragslösungen stammen<br />
aus der Berufsbildungsstatistik, die von den statistischen Ämtern erhoben wird (§§ 87 und 88<br />
BBiG). Die Daten werden von den zuständigen Stellen (z. B. Kammern) bzw. deren Datendienstleister<br />
an die statistischen Ämter gemeldet. Falls mit der Frage gemeint war, warum Lösungsquoten von<br />
deutlich unterschiedlicher Höhe veröffentlicht sind: <strong>Teil</strong>weise werden (insbesondere von den zuständigen<br />
Stellen) auch Lösungsquoten veröffentlicht, bei denen die Zahl der Vertragslösungen eines<br />
Berichtsjahres in Relation zum Bestand an Auszubildenden eines Berichtsjahres gesetzt wird. Da das<br />
Vertragslösungsrisiko mit Dauer des Ausbildungsverhältnisses stark zurückgeht (ca. zwei Drittel aller<br />
Vertragslösungen finden in den ersten 12 Monaten nach Vertragsbeginn statt), ist diese Quote nicht<br />
geeignet, das Vertragslösungsrisiko abzubilden. Denn im Bestand an Auszubildenden sind aus den<br />
Vorjahren nur noch diejenigen enthalten, deren Ausbildungsverträge nicht schon vor dem Berichtsjahr<br />
gelöst oder auf andere Weise beendet wurden. Im Bestand der Auszubildenden sind also<br />
diejenigen mit geringerem Lösungsrisiko überrepräsentiert, deshalb fällt diese Quote wesentlich<br />
niedriger aus als die durch das BIBB und das statistische Bundesamt berechnete Quote. Zudem ist die<br />
mit Bestandszahlen berechnete Quote inhaltlich nur schwer zu interpretieren, die für 2011<br />
berechnete Quote gibt den rechnerischen Anteil der Vertragslösungen 2011 an allen seit ca. 2007<br />
begonnenen Ausbildungsverträgen, die nicht schon vor 2011. gelöst oder auf andere Weise beendet<br />
wurden, an.<br />
Deshalb berechnet das BIBB die Lösungsquote als Anteil der vorzeitig gelösten Ausbildungsverträge<br />
an den begonnenen Ausbildungsverträgen. Die Berechnungsweise des BIBB („Schichtenmodell") ist<br />
ein bewährtes Rechenmodell, um ex ante näherungsweise zu berechnen, wie viele der begonnenen<br />
Ausbildungsverträge im Laufe der Zeit vorzeitig gelöst werden (zu Details der Berechnungsweise<br />
siehe Anlage 1).<br />
2) Welche Gründe führen zu einer vorzeitigen Lösung von<br />
Ausbildungsverhältnissen von Jugendlichen<br />
Die folgenden Ausführungen beruhen auf (noch) unveröffentlichten Analysen des BIBB (Uhly 2013)<br />
und sind als vorläufige Ergebnisse zu betrachten.<br />
Die Gründe für Vertragslösungen sind vielfältig und mitunter komplex. Sie reichen von Betriebsschließungen<br />
und gesundheitlichen Gründen, revidierten Berufswahl- oder Rekrutierungsentscheidungen<br />
bis hin zu Konflikten zwischen Ausbildern und Auszubildenden. Die Berufsbildungsstatistik<br />
erhebt keine Gründe für die vorzeitigen Vertragslösungen. Die Daten der Berufsbildungsstatistik erlauben<br />
in begrenztem Maße die Analyse von Erklärungsfaktoren für Vertragslösungen (s. u.). Neben<br />
den Daten der Berufsbildungsstatistik liegen zur Einschätzung der Ursachen von vorzeitigen<br />
Vertragslösungen verschiedene sozialwissenschaftliche Erhebungen vor (siehe Anlage 3). Die meisten<br />
dieser Erhebungen befragen (ehemalige) Auszubildende, Akteure der Ausbildungsbetriebe oder der<br />
Berufsschulen direkt nach den Ursachen von vorzeitigen Vertragslösungen. Dies ist allerdings nur<br />
begrenzt geeignet, um die Ursachen von Vertragslösungen zu analysieren. Denn die Antworten sind<br />
stark durch die Perspektive der jeweils Befragten geprägt, stellen auch ex post Legitimationen dar<br />
und bergen die Gefahr von wechselseitigen Schuldzuschreibungen.<br />
Insgesamt kommen die verschiedene Studien, die seit den 1980er-Jahren durchgeführt wurden, zu<br />
ähnlichen Ergebnissen. Werden (ehemalige) Auszubildende befragt, nennen diese überwiegend<br />
betriebliche Gründe wie Kommunikationsprobleme bzw. Konflikte mit den Ausbildern und<br />
Vorgesetzten, eine mangelhafte Ausbildungsqualität (Beschäftigung statt Ausbildung, mangelnde<br />
Vermittlung von Ausbildungsinhalten); außerdem nennen sie Arbeitsbedingungen wie unbezahlte<br />
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