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Landtag Brandenburg P-AASFF 5/42-1 Protokoll - Teil 1

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Anlage .5-<br />

Daraus kann geschlossen werden, das tarifliche Ausbildungsvergütungen, Vereinbarungen<br />

zur Übernahme in Beschäftigung nach erfolgreichem Berufsabschluß,<br />

hohe Qualität der Ausbildung und der Ausbilder, aber auch betriebliche Ansprechpartner<br />

in Konfliktfällen wie ein Betriebsrat bzw. eine Jugend- und Auszubildendenvertretung<br />

(JAV) wichtige Elemente sind, die einen Beitrag dazu leisten können,<br />

vorzeitige Lösungen von Ausbildungsverhältnissen zu minimieren.<br />

6.<br />

Diese positiven Elemente zur Senkung der Zahl der vorzeitigen Lösungen von<br />

Ausbildungsverhältnissen setzen aber nicht unbedingt eine Tarifbindung voraus.<br />

Deshalb hat der Ausbildungskonsens <strong>Brandenburg</strong> und der Landesausschuß für<br />

Berufsbildung des Landes <strong>Brandenburg</strong> vor eineinhalb Jahren, am 21.3.2012, u.a.<br />

folgende Empfehlung veröffentlicht:<br />

Ausbildungsvergütung und Übernahme in Beschäftigung<br />

Nach dem Berufsbildungsgesetz hat der Ausbildungsbetrieb seinem Auszubildenden eine angemessene<br />

Ausbildungsvergütung zu zahlen. Nach der Rechtsprechung ist eine Ausbildungsvergütung<br />

dann noch angemessen, wenn sie nicht tiefer als 20 % unter der vergleichbaren tariflichen<br />

Ausbildungsvergütung liegt.<br />

Nach der Rechtsprechung besteht ferner kein Anspruch auf eine Übernahme in Beschäftigung bei<br />

dem ausbildenden Betrieb nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung (in einigen Branchen ist<br />

eine anschließende befristete Übernahme tarifvertraglich geregelt).<br />

In den Zeiten, in denen die Zahl der Bewerber/innen die Zahl der angebotenen betrieblichen Ausbildungsplätze<br />

übertroffen hat, war es bildungs- und arbeitsmarktpolitisch verantwortbar und auch<br />

zielführend, über den eigentlichen betrieblichen Nach-wuchsbedarf hinaus Jugendliche auszubilden,<br />

die so zusätzlich Ausgebildeten nicht in anschließende Beschäftigung zu übernehmen und aus<br />

Kostengründen auch von der Absenkungsmöglichkeit bei der Ausbildungsvergütung Gebrauch zu<br />

machen, wenn dies nicht durch tarifliche Bindungen oder andere Branchenverabredungen ausgeschlossen<br />

war.<br />

Inzwischen hat sich das Verhältnis der angebotenen Ausbildungsplätze und der Be-werber/innen<br />

um einen Ausbildungsplatz verändert.<br />

Hinzu kommt, dass Betriebe in wirtschaftlich prosperierenden Regionen Deutsch-lands mit besseren<br />

Ausbildungs- und anschließenden Übernahmebedingungen verstärkt überregional Ausbildungsplatzbewerber/innen<br />

suchen und auch finden.<br />

Deshalb sollten Ausbildungsbetriebe in der Region die Höhe der Ausbildungsvergütung und die<br />

Übernahme der Ausgebildeten in Beschäftigung künftig besser zur Imagebildung „Ausbildung in<br />

Berlin-<strong>Brandenburg</strong>" nutzen.<br />

Empfehlung des Ausbildungskonsenses und des LAB:<br />

Der Ausbildungskonsens und der LAB unterstreichen die Bedeutung tariflich abgesicherter<br />

Ausbildungsvergütungen. Der Ausbildungskonsens und der LAB empfehlen den Betrieben,<br />

tarifvertragliche oder branchenübliche Ausbildungsvergütungen zu zahlen und die Absenkung<br />

der Ausbildungsvergütung nicht mehr anzuwenden, auch nicht in den Fällen, in denen<br />

dies rechtlich möglich wäre. Und sie empfehlen den Betrieben, alle erfolgreich Ausgebildeten<br />

in Beschäftigung zu übernehmen.<br />

7.<br />

Der Landesausschuß für Berufsbildung des Landes <strong>Brandenburg</strong> hat den inhaltlichen<br />

Schwerpunkt seiner Sitzung vom Mai 2013 dem Thema Vorzeitige Vertragslösungen<br />

gewidmet. Dazu hatte der LAB den arbeitgeberseitigen Vorsitzenden des<br />

LAB Mecklenburg-Vorpommern, Herrn Trepte eingeladen, der die Ergebnisse des<br />

„Bündnisses für Arbeit und Wettbewerbsfähigkeit Mecklenburg-Vorpommern zu<br />

„Vorzeitige Ausbildungsvertragslösungen reduzieren" referierte (s. Anlage).<br />

Als Ergebnisse der Analyse, des Vortrags und dessen Diskussion im LAB wurde<br />

folgendes festgestellt:<br />

Entscheidend ist zunächst erst einmal, eine größere Transparenz bei den Auflösungsgründen<br />

herzustellen und auch die Problemgruppen, d.h. die Jugendlichen<br />

zu identifizieren, bei denen vorzeitige Vertragslösungen ohne plausible Gründe<br />

sehr wahrscheinlich sind. In Mecklenburg-Vorpommern und wohl auch in Bran-<br />

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