Landtag Brandenburg P-AASFF 5/42-1 Protokoll - Teil 1
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Anlage .5-<br />
Daraus kann geschlossen werden, das tarifliche Ausbildungsvergütungen, Vereinbarungen<br />
zur Übernahme in Beschäftigung nach erfolgreichem Berufsabschluß,<br />
hohe Qualität der Ausbildung und der Ausbilder, aber auch betriebliche Ansprechpartner<br />
in Konfliktfällen wie ein Betriebsrat bzw. eine Jugend- und Auszubildendenvertretung<br />
(JAV) wichtige Elemente sind, die einen Beitrag dazu leisten können,<br />
vorzeitige Lösungen von Ausbildungsverhältnissen zu minimieren.<br />
6.<br />
Diese positiven Elemente zur Senkung der Zahl der vorzeitigen Lösungen von<br />
Ausbildungsverhältnissen setzen aber nicht unbedingt eine Tarifbindung voraus.<br />
Deshalb hat der Ausbildungskonsens <strong>Brandenburg</strong> und der Landesausschuß für<br />
Berufsbildung des Landes <strong>Brandenburg</strong> vor eineinhalb Jahren, am 21.3.2012, u.a.<br />
folgende Empfehlung veröffentlicht:<br />
Ausbildungsvergütung und Übernahme in Beschäftigung<br />
Nach dem Berufsbildungsgesetz hat der Ausbildungsbetrieb seinem Auszubildenden eine angemessene<br />
Ausbildungsvergütung zu zahlen. Nach der Rechtsprechung ist eine Ausbildungsvergütung<br />
dann noch angemessen, wenn sie nicht tiefer als 20 % unter der vergleichbaren tariflichen<br />
Ausbildungsvergütung liegt.<br />
Nach der Rechtsprechung besteht ferner kein Anspruch auf eine Übernahme in Beschäftigung bei<br />
dem ausbildenden Betrieb nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung (in einigen Branchen ist<br />
eine anschließende befristete Übernahme tarifvertraglich geregelt).<br />
In den Zeiten, in denen die Zahl der Bewerber/innen die Zahl der angebotenen betrieblichen Ausbildungsplätze<br />
übertroffen hat, war es bildungs- und arbeitsmarktpolitisch verantwortbar und auch<br />
zielführend, über den eigentlichen betrieblichen Nach-wuchsbedarf hinaus Jugendliche auszubilden,<br />
die so zusätzlich Ausgebildeten nicht in anschließende Beschäftigung zu übernehmen und aus<br />
Kostengründen auch von der Absenkungsmöglichkeit bei der Ausbildungsvergütung Gebrauch zu<br />
machen, wenn dies nicht durch tarifliche Bindungen oder andere Branchenverabredungen ausgeschlossen<br />
war.<br />
Inzwischen hat sich das Verhältnis der angebotenen Ausbildungsplätze und der Be-werber/innen<br />
um einen Ausbildungsplatz verändert.<br />
Hinzu kommt, dass Betriebe in wirtschaftlich prosperierenden Regionen Deutsch-lands mit besseren<br />
Ausbildungs- und anschließenden Übernahmebedingungen verstärkt überregional Ausbildungsplatzbewerber/innen<br />
suchen und auch finden.<br />
Deshalb sollten Ausbildungsbetriebe in der Region die Höhe der Ausbildungsvergütung und die<br />
Übernahme der Ausgebildeten in Beschäftigung künftig besser zur Imagebildung „Ausbildung in<br />
Berlin-<strong>Brandenburg</strong>" nutzen.<br />
Empfehlung des Ausbildungskonsenses und des LAB:<br />
Der Ausbildungskonsens und der LAB unterstreichen die Bedeutung tariflich abgesicherter<br />
Ausbildungsvergütungen. Der Ausbildungskonsens und der LAB empfehlen den Betrieben,<br />
tarifvertragliche oder branchenübliche Ausbildungsvergütungen zu zahlen und die Absenkung<br />
der Ausbildungsvergütung nicht mehr anzuwenden, auch nicht in den Fällen, in denen<br />
dies rechtlich möglich wäre. Und sie empfehlen den Betrieben, alle erfolgreich Ausgebildeten<br />
in Beschäftigung zu übernehmen.<br />
7.<br />
Der Landesausschuß für Berufsbildung des Landes <strong>Brandenburg</strong> hat den inhaltlichen<br />
Schwerpunkt seiner Sitzung vom Mai 2013 dem Thema Vorzeitige Vertragslösungen<br />
gewidmet. Dazu hatte der LAB den arbeitgeberseitigen Vorsitzenden des<br />
LAB Mecklenburg-Vorpommern, Herrn Trepte eingeladen, der die Ergebnisse des<br />
„Bündnisses für Arbeit und Wettbewerbsfähigkeit Mecklenburg-Vorpommern zu<br />
„Vorzeitige Ausbildungsvertragslösungen reduzieren" referierte (s. Anlage).<br />
Als Ergebnisse der Analyse, des Vortrags und dessen Diskussion im LAB wurde<br />
folgendes festgestellt:<br />
Entscheidend ist zunächst erst einmal, eine größere Transparenz bei den Auflösungsgründen<br />
herzustellen und auch die Problemgruppen, d.h. die Jugendlichen<br />
zu identifizieren, bei denen vorzeitige Vertragslösungen ohne plausible Gründe<br />
sehr wahrscheinlich sind. In Mecklenburg-Vorpommern und wohl auch in Bran-<br />
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