Observieren â Sondieren â Regulieren - Institut für Philosophie ...
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nen über die Produktkomponenten fallen aber unter die betriebliche Geheimhaltung. Über<br />
Menge und Verbleib von Nebenprodukten bei der Herstellung ist damit wenig bekannt (vgl.<br />
Franco 2007, Krug&Fleischer 2007). Und darüber hinaus lässt nahezu jedes erdenkliche Produkt<br />
höchst unterschiedliche soziale Nutzungsweisen, in Abhängigkeit vom jeweiligen Nutzungskontext<br />
bis hin zu individuellen Variationen des Gebrauchs zu.<br />
Während solche Ungewissheiten für den Gebrauch ‚klassischer’ Produkte meist irrelevant<br />
sind, könnte bspw. eine Freisetzung unerwünschter Nanopartikel bei Gebrauchsvariationen<br />
im Falle von Nanomaterialien bedeutende Unsicherheiten mit sich bringen. Präventiv<br />
lassen sich die hypothetischen Chancen wie Risiken jedes einzelnen Produkts in seinem Lebens-Zyklus<br />
nicht vorwegnehmen. Hier bleibt das Wissen aufgrund der Integration von ‚Nanotechnologie’<br />
in Produkte immer begrenzt.<br />
Ein reflexives Urteilsverfahren setzt damit eine Zusammenschau aller erforderlichen<br />
Wissensformen unter Offenlegung von Wissensgrenzen voraus. Diese muss sowohl naturwissenschaftliches<br />
Wissen (bspw. über die Exposition von Partikeln) als auch gesellschaftliches<br />
Wissen (bspw. über Nutzerverhalten und -gewohnheiten, ethische Bedeutungen) umfassen.<br />
Durch diese Wissenskombinationen sind auch unterschiedlichste Bewertungsformen zusammenzuführen<br />
– von möglichst frühzeitigen Prüfungen der Stofflichkeit der Produkte, der<br />
wachsamen Beobachtung von Produktentwicklungen, verfügbarem Wissen ihrer Produktsicherheit<br />
bis hin zu dem erst im Laufe des Gebrauchs anwachsenden epidemiologischen Wissen.<br />
Da ein abschließendes Wissen aufgrund der Unbegrenztheit der Nutzungszusammenhänge<br />
und Unsicherheitsfaktoren gar nicht möglich ist, kann eine Verständigung zwischen<br />
den relevanten gesellschaftlichen Akteuren und eine gesellschaftlich abgefederte Urteilsbildung<br />
nur fortlaufend, begleitend, exemplarisch und produkt- und fallbezogen durchgeführt<br />
werden. Die Fallbeurteilung muss dabei Lernprozesse für den Umgang mit ähnlich gelagerten<br />
Fällen ermöglichen.<br />
1.2.5. Perspektivenabhängigkeit von Regulierungszuständigkeiten<br />
Regulierungsprobleme ergeben sich auch aus der Perspektivenabhängigkeit der Wahrnehmung<br />
potentiellen Regulierungsbedarfs und den daraus resultierenden Zuständigkeiten bzw.<br />
Zuständigkeitsadressierungen: Aus einer chemisch-toxikologischen Perspektive orientiert<br />
man sich an einer Regulierung von Stoffen und Substanzen. Zuständig erscheinen Regularien<br />
wie z.B. ChemG und REACh (z.B. Führ et al. 2006; zur Diskussion um REACh vgl. Kap.<br />
2.2.). Aus einer an der Sicherheitsproblematik der Gen- und Biotechnologie orientierten Sicht<br />
könnte man versuchen, eine Regulierungsinstitution vergleichbar dem US-amerikanischen<br />
Recombinant DNA Advisory Committee (RAC, http://www4.od.nih.gov/oba/rac/-<br />
aboutrdagt.htm) zu etablieren, das an den National <strong>Institut</strong>es of Health (NIH) angesiedelt ist.<br />
Aufgabe des RAC ist es, als Beratungskomitee auf Bundesebene Empfehlungen an die NIH<br />
auszusprechen und Richtlinien für die sichere Durchführung von rekombinanter DNA<br />
Forschung zu erarbeiten. Bei der Arbeit des RAC spielt auch die Vermittlung zwischen wis-