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Observieren – Sondieren – Regulieren - Institut für Philosophie ...

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2.3.2. Selbstregulierung<br />

Angesichts der systematischen Defizite gesetzlicher Regulierung im Fall der ‚Nanotechnologie’<br />

werden Modelle der industriellen ‚Selbstregulierung’ mittels mehr oder minder freiwilliger<br />

Verpflichtungen der Industrie – sogenannte Codes of Conduct – vorgeschlagen.<br />

Beispiele:<br />

a. Industrieeigene Codes of Conduct<br />

Im Kontext der Debatte um die Unbestimmtheit der Risiken von Nanotechnologien haben<br />

Unternehmen wie Bayer, BASF und Degussa eigene und spezielle „Codes of Conduct“ zur<br />

Nanotechnologie entwickelt. Diese gleichen allgemeinen Verhaltenscodes der Unternehmen,<br />

die Leitprinzipien des guten Umgangs unter den Arbeitern, mit Geschäftspartnern und Kunden<br />

vorschreiben und zu deren Beachtung sich die Unternehmen selbst verpflichten.<br />

Im „Code of Conduct Nanotechnology“ von BASF (BASF 2006) wird beispielsweise<br />

die besondere Kompetenz von BASF als Produktentwickler betont, da nur auf der Basis konkreter<br />

Produkte eine rationale Bewertung und Einschätzung potentieller Risiken möglich sei.<br />

Diese Position impliziere eine besondere Verantwortung von BASF gegenüber den eigenen<br />

Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und allgemeiner der Gesellschaft und zukünftigen Generationen<br />

(BASF 2006: 1). Dieser Code of Conduct beinhaltet u.a. Maßnahmen zur Identifizierung<br />

und Minderung (bei der Herstellung nanotechnischer Produkte) entstehender Risiken für<br />

Mitarbeiter. Auch sollen nur Produkte vermarktet werden, die gemäß des Standes wissenschaftlicher<br />

Erkenntnisse als sicher gelten können. Zudem wird betont, dass die Ergebnisse<br />

der unternehmensinternen Risikoidentifizierungen und des Risikomanagements in eine Datenbank<br />

eingespeist und damit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Ebenso wird<br />

hervorgehoben, dass die Maßnahmen von BASF überall dort durchgeführt werden, wo noch<br />

keine gesetzlichen Regulationen vorhanden sind. BASF begreift die Umsetzung seiner im<br />

Code of Conduct benannten Maßnahmen damit als Beitrag zu einer Gesetzesentwicklung –<br />

z.B. durch die Entwicklung von Standardisierungen, die eine gesetzliche Regulierung erst<br />

möglich machen. Darüber hinaus verpflichtet sich die BASF zur aktiven Beteiligung am offenen<br />

und Vertrauen stiftenden Dialog mit der Gesellschaft.<br />

Die Selbstverpflichtungen in industrieeigenen Codes of Conduct beabsichtigen damit<br />

eine Form nicht-gesetzlicher Regulierung und sollen den Gesetzgeber entlasten. Die Frage<br />

bleibt jedoch, welches Ansehen bzw. welches Vertrauen firmeninterne Codes ohne ein neutrales<br />

und externes Monitoring in der Gesellschaft genießen können. Schließlich ist die Chemische<br />

Industrie stark durch vergangene Ereignisse wie bspw. Seveso oder Schweizer Halle<br />

belastet.<br />

b. Codes of Conduct mit Verpflichtungen gegenüber einem Dritten<br />

Die Entwicklung eines „Responsible Nano Codes“ für die Industrie unter einem Monitoring<br />

durch einen ‚neutralen Dritten’, der die Einhaltung der Selbstverpflichtungen überwacht, wird

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