Observieren â Sondieren â Regulieren - Institut für Philosophie ...
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setz, das Arbeitschutzgesetz, das Medizinproduktesgesetz, das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz<br />
und die Novel-Food-Verordnung (EG) benannt (Paschen et al. 2004: 323). 5<br />
In weiteren Fachpublikationen zur Regulierung der Nanotechnologie wird jedoch auf<br />
das Problem immenser Wissenslücken und Unsicherheiten – z.B. unzureichendes Wissen über<br />
die Exposition von Nanomaterialien, fehlende geeignete Klassifikationsschemata, Standards<br />
und Testverfahren – verwiesen, die bereits eine Erfassung des Gegenstandes des jeweiligen<br />
gesetzlichen Regulariums verhindern bzw. erschweren würden (z.B. Wardak 2003; Steinfeldt<br />
et al. 2004: 182-183; Krug&Wörle-Knirsch 2007: 111; Krug&Fleischer 2007). In einer aktuellen<br />
Unterrichtung sieht die deutsche Bundesregierung „gegenwärtig grundsätzlich keinen<br />
Veränderungsbedarf bei bestehenden Gesetzen und Verordnungen aufgrund nanotechnologischer<br />
Entwicklungen“ (Bundesregierung 2007: 4). Das bestehende neue europäische Regelwerk<br />
REACh („EG Verordnung 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und<br />
Beschränkung chemischer Stoffe und zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur“)<br />
sei ausreichend und müsse ggf. parallel der Entwicklung der Nanotechnologie und der<br />
dann – hoffentlich – verbesserten Datenlage angepasst werden. Die Position, dass bestehendes<br />
Recht schrittweise angepasst werden muss aufgrund einer besseren Datenlage, wird international<br />
vielerorts vertreten (vgl. Wilson 2006; EC 2004; Franco 2006; Beyerlein 2006a+b; siehe<br />
auch das Nano-Stewardship-Programm der US-amerikanischen EPA zur Gewinnung von<br />
Daten: http://www.epa.gov/oppt/nano/#stewardship).<br />
Grundpositionen der Debatte<br />
1. Ein spezielles ‚Nanotechnologie-Gesetz’ ist notwendig, um auf die spezifischen<br />
regulatorischen Herausforderungen der Nanotechnologie reagieren zu können. Dies ist vor<br />
allem die Position vieler Umwelt-NGOs (z.B. ETC 2003c; Illuminato 2007 [FoE], Sass<br />
2007). Auch US-Autoren wie Davies (2005) vom Woodrow-Wilson-Center erachten eine<br />
spezielle Nano-Gesetzgebung für besser, verwerfen diese letztlich aber unter pragmatischen<br />
Gesichtspunkten.<br />
2. Ein solches Gesetz würde Innovationen und positive Entwicklungen verhindern oder erschweren.<br />
Der Wissensstand reicht für die Erarbeitung eines angemessenen Gesetzes nicht<br />
aus. Bestehende Regularien können – und müssen – an die neuen Herausforderungen angepasst<br />
werden (z.B. OECD 2006; UBA 2006; Lahl 2006a; Wilson 2006; Steinfeldt et al.<br />
2004; RSRAE 2004, Kühling&Horn 2007 [BUND]). Dies ist auch der Ansatz der inkrementellen<br />
Anpassung von regulatorischen Rahmenbedingungen, den die EU (EC 2004)<br />
favorisiert (vgl. Franco et al. 2007).<br />
3. Weder ein „Nanotechnologie-Gesetz“ noch eine Modifikation bestehender Regularien<br />
sind notwendig, weil es zurzeit keinen absehbaren Bedarf gibt (z.B. Bundesregierung<br />
2007), oder, weil angesichts der unsicheren Datenlage der Spezifität von Risikoszenarien<br />
und des internationalen Wettbewerbs ein Risiko-Management durch die Industrie selbst<br />
am besten durchgeführt werden kann. Letztere Position wird z.B. von der internationalen<br />
im UK ansässigen Nanotechnology Industries Association vertreten<br />
(www.nanotechia.co.uk).<br />
5 Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) erachtet folgende Verordnungen, Richtlinien und Gesetze als<br />
relevante Ansatzpunkte, die das Vorkommen von Nanopartikeln in Lebensmitteln betreffen: Produktsicherheit<br />
95/2001/EC Art. 8; Lebensmittel LFGB §30, Lebensmittelbasisverordnung 178/2002 Art. 14, Zusatzstoffe<br />
89/107/EWG Art. 4, Neuartige Lebensmittel EG 258/97 Art. 3, Kosmetik 76/768/EWG Art. 2, ChemG §3a und<br />
16e, die Gefahrstoffverordnung.