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Observieren – Sondieren – Regulieren - Institut für Philosophie ...

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setz, das Arbeitschutzgesetz, das Medizinproduktesgesetz, das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz<br />

und die Novel-Food-Verordnung (EG) benannt (Paschen et al. 2004: 323). 5<br />

In weiteren Fachpublikationen zur Regulierung der Nanotechnologie wird jedoch auf<br />

das Problem immenser Wissenslücken und Unsicherheiten – z.B. unzureichendes Wissen über<br />

die Exposition von Nanomaterialien, fehlende geeignete Klassifikationsschemata, Standards<br />

und Testverfahren – verwiesen, die bereits eine Erfassung des Gegenstandes des jeweiligen<br />

gesetzlichen Regulariums verhindern bzw. erschweren würden (z.B. Wardak 2003; Steinfeldt<br />

et al. 2004: 182-183; Krug&Wörle-Knirsch 2007: 111; Krug&Fleischer 2007). In einer aktuellen<br />

Unterrichtung sieht die deutsche Bundesregierung „gegenwärtig grundsätzlich keinen<br />

Veränderungsbedarf bei bestehenden Gesetzen und Verordnungen aufgrund nanotechnologischer<br />

Entwicklungen“ (Bundesregierung 2007: 4). Das bestehende neue europäische Regelwerk<br />

REACh („EG Verordnung 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und<br />

Beschränkung chemischer Stoffe und zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur“)<br />

sei ausreichend und müsse ggf. parallel der Entwicklung der Nanotechnologie und der<br />

dann – hoffentlich – verbesserten Datenlage angepasst werden. Die Position, dass bestehendes<br />

Recht schrittweise angepasst werden muss aufgrund einer besseren Datenlage, wird international<br />

vielerorts vertreten (vgl. Wilson 2006; EC 2004; Franco 2006; Beyerlein 2006a+b; siehe<br />

auch das Nano-Stewardship-Programm der US-amerikanischen EPA zur Gewinnung von<br />

Daten: http://www.epa.gov/oppt/nano/#stewardship).<br />

Grundpositionen der Debatte<br />

1. Ein spezielles ‚Nanotechnologie-Gesetz’ ist notwendig, um auf die spezifischen<br />

regulatorischen Herausforderungen der Nanotechnologie reagieren zu können. Dies ist vor<br />

allem die Position vieler Umwelt-NGOs (z.B. ETC 2003c; Illuminato 2007 [FoE], Sass<br />

2007). Auch US-Autoren wie Davies (2005) vom Woodrow-Wilson-Center erachten eine<br />

spezielle Nano-Gesetzgebung für besser, verwerfen diese letztlich aber unter pragmatischen<br />

Gesichtspunkten.<br />

2. Ein solches Gesetz würde Innovationen und positive Entwicklungen verhindern oder erschweren.<br />

Der Wissensstand reicht für die Erarbeitung eines angemessenen Gesetzes nicht<br />

aus. Bestehende Regularien können – und müssen – an die neuen Herausforderungen angepasst<br />

werden (z.B. OECD 2006; UBA 2006; Lahl 2006a; Wilson 2006; Steinfeldt et al.<br />

2004; RSRAE 2004, Kühling&Horn 2007 [BUND]). Dies ist auch der Ansatz der inkrementellen<br />

Anpassung von regulatorischen Rahmenbedingungen, den die EU (EC 2004)<br />

favorisiert (vgl. Franco et al. 2007).<br />

3. Weder ein „Nanotechnologie-Gesetz“ noch eine Modifikation bestehender Regularien<br />

sind notwendig, weil es zurzeit keinen absehbaren Bedarf gibt (z.B. Bundesregierung<br />

2007), oder, weil angesichts der unsicheren Datenlage der Spezifität von Risikoszenarien<br />

und des internationalen Wettbewerbs ein Risiko-Management durch die Industrie selbst<br />

am besten durchgeführt werden kann. Letztere Position wird z.B. von der internationalen<br />

im UK ansässigen Nanotechnology Industries Association vertreten<br />

(www.nanotechia.co.uk).<br />

5 Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) erachtet folgende Verordnungen, Richtlinien und Gesetze als<br />

relevante Ansatzpunkte, die das Vorkommen von Nanopartikeln in Lebensmitteln betreffen: Produktsicherheit<br />

95/2001/EC Art. 8; Lebensmittel LFGB §30, Lebensmittelbasisverordnung 178/2002 Art. 14, Zusatzstoffe<br />

89/107/EWG Art. 4, Neuartige Lebensmittel EG 258/97 Art. 3, Kosmetik 76/768/EWG Art. 2, ChemG §3a und<br />

16e, die Gefahrstoffverordnung.

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