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Observieren – Sondieren – Regulieren - Institut für Philosophie ...

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Risiko-Managements und ggf. der gesetzlichen Regulierung (z.B. durch Produktkennzeichnungen)<br />

erst möglich macht. Ein derart gestaltetes gesetzliches Regulatorium ist damit erst<br />

das nachträgliche Ergebnis prozesshafter und ‚regulatorischer’ Praktiken, die weitgehend von<br />

den unterschiedlichen beteiligten Akteuren selbst organisiert werden und mit den Prinzipien<br />

klassisch-gesetzlicher Regulierung (wie Rechtssicherheit, öffentliche Aufsicht und politische<br />

Transparenz und Intervention) wenig gemeinsam haben.<br />

2.2.3. REACh als Vorbild einer erweiterten Regulierungskonzeption<br />

An der Diskussion um die Regulierung der Nanotechnologie durch REACh zeigt sich, welche<br />

Probleme eine Anpassung bestehender Regularien aufwirft; deutlich werden sowohl die Beschränktheiten<br />

gesetzlicher Regulierung als auch die Ausweitungen von Regulierungskonzepten,<br />

mit denen man den umfassenden Sicherheitsansprüchen an Nanotechnologien zu begegnen<br />

versucht.<br />

REACh wurde während des parlamentarischen Entscheidungsprozesses zwischen<br />

2005 und Ende 2006 kontrovers zwischen Politik, Industrie, Verbänden und NGOs diskutiert:<br />

Für die Befürworter stellt REACh ein neues innovatives Regulierungssystem dar, dessen Potenzial<br />

erstens darin liege, die Industrie zu einem eigenverantwortlichen Umgang mit chemischen<br />

Soffen bewegen zu können – im Sinne einer Risikominimierung durch die Herstellung<br />

bzw. Verwendung von unbedenklichen Stoffen. Dazu werde durch REACh die herkömmliche<br />

Beweislast umgekehrt: Nicht die Regulierungsbehörden müssten, bevor sie einen gefährlichen<br />

Stoff verbieten wollten, dessen Schädlichkeit nachweisen, sondern die „Stoffverantwortlichen“<br />

(in REACh die Hersteller und Importeure) dessen Unbedenklichkeit. Nach dem Motto:<br />

„Ohne Daten kein Markt“, hätten die Stoffverantwortlichen vor der Vermarktung eines Stoffes<br />

nicht nur umfangreiche Daten über den Stoff, sondern auch über seine Anwendungs- und<br />

Verwendungsmöglichkeiten in der gesamten Wertschöpfungskette zu liefern (vgl. z.B.<br />

Führ&Lahl 2005; Lahl&Hawxwell 2006). Hierzu müssten sie selbst Risikobewertungen<br />

durchführen und deren Ergebnisse gegenüber den Anwendern (Downstream Usern) kommunizieren.<br />

Da somit die durch REACh registrierten Daten auch Informationen über die Risiken<br />

bestimmter Stoffe bei bestimmten Anwendungen umfassen, produziere REACh bspw. bei den<br />

Anwendern schon aufgrund deren Haftung für gefährliche Endprodukte einen Substitutionsanreiz,<br />

auf unbedenkliche Stoffe anderer Hersteller auszuweichen (ebd.).<br />

Den zweiten Vorteil von REACh sehen die Befürworter deshalb in der in das Regulierungssystem<br />

integrierten Risikominderung. Im Gegensatz zur lückenhaften alten Altstoffregistrierung<br />

in EINECS liege der dritte Vorteil schließlich in der fortlaufenden und damit dynamischen<br />

Produktion von Daten über die Bedenklichkeit und Unbedenklichkeit von Stoffen<br />

in ihrer jeweiligen Verwendungsform und Produktverwendung (vgl. Umweltbundesamt-AT<br />

2006, Lahl o.J.). Diese Wissensgenerierung soll schließlich die Information über die Bedenklichkeit<br />

eines Produktes durch den Verbraucher (bis hin zum Supermarktkunden) ermöglichen<br />

(vgl. z.B. Führ&Lahl 2005; Lahl&Hawxwell 2006).

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