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Observieren – Sondieren – Regulieren - Institut für Philosophie ...

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Zwischen der zweiten und der dritten Position sind die Übergänge in den Diskussionen fließend.<br />

Viele Akteure der Debatte, so z.B. die deutsche Bundesregierung (2007), sehen derzeit<br />

keine Notwendigkeit einer Verbesserung bestehender Regularien, schließen aber einen Anpassungsbedarf<br />

für die Zukunft nicht aus. Andere, wie der VCI (2005), halten REACh auf<br />

europäischer Ebene auch auf lange Sicht für völlig ausreichend.<br />

Diese drei Positionen und ihre Diskussion bringen zum Ausdruck, dass die gesetzlich<br />

verfasste Regulierung sich auf dem Rückzug befindet. Auch die Befürworter einer explizit<br />

gesetzlichen Regulierung geraten argumentativ unter Druck. Dieser Druck scheint ‚von der<br />

Sache selbst’ auszugehen: Aufgrund der Unbestimmtheit der ‚Nanotechnologie’ und der dementsprechend<br />

umfassenden gesellschaftlichen Sicherheitsansprüche, die in Betracht gezogen<br />

werden müssen, entzieht sich die Problematik den Instrumenten klassischer Regulierung (zur<br />

Problemdiagnose vgl. Kap. 1.2.). Wie das Konzept gesetzlicher Regulierung – konfrontiert<br />

mit vielschichtigen Unbestimmtheiten und Ungewissheiten – zunehmend unter Druck gerät<br />

und wie es sich durch Modelle einer erweiterten Regulierungskonzeption fortschreitend ausdehnen<br />

und lockern muss, zeigen die nachfolgenden (an der zweiten Position orientierten)<br />

Analysen des bestehenden Rechtsrahmens und der Herausforderungen seiner Anpassungen.<br />

2.2. REACh und das Vorsorgeprinzip (Ausgangspunkte)<br />

2.2.1. Der bestehende Rechtsrahmen unter der Lupe<br />

Exemplarisch für die Bewertung der Zuständigkeit und Tauglichkeit bestehender gesetzlicher<br />

Regularien, gesetzlichen Regulierungsbedarfs und der Möglichkeiten und Grenzen gesetzlicher<br />

Regularien auf europäischer und nationaler Ebene ist das aus Mitteln des Bundesministeriums<br />

für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) für das Umweltbundesamt<br />

(UBA) erstellte „Rechtsgutachten Nano-Technologien – ReNaTe“ (von sofia/Hochschule<br />

Darmstadt und dem Öko-<strong>Institut</strong> e.V.: Führ et al. 2006). Zwar liegt der Fokus des Gutachtens<br />

auf einer Bestandsaufnahme bestehender Regulierungen und der Entwicklung von Regulierungsvorschlägen<br />

im Bereich der nationalen und europäischen Umweltgesetzgebung. Dies<br />

impliziert, dass im Gutachten Regularien und Regulierungsbedarf in anderen Bereichen – wie<br />

z.B. der Lebensmittelsicherheit, des Verbraucherschutzes und des Arbeitsschutzes – nicht<br />

bewertet werden (ebd. 32). 6<br />

Aufgrund der Problemdiagnosen unseres Forschungsprojektes (vgl. Kap. 1.2) ist die<br />

Thematik des Gutachtens nicht nur aufgrund seines umweltrechtlichen, sondern auch wegen<br />

seines ausschließlichen Fokus auf Nanomaterialien (bzw. Nanopartikel) als Regulierungsgegenstand<br />

verengt. Doch selbst wenn man dieser Verengung des Gutachtens (wie auch der im<br />

Gutachten bewerteten EU-Richtlinie REACh) folgt, ergeben sich zahlreiche Probleme, mit<br />

denen jede gesetzliche Regulierung von Nanotechnologien konfrontiert ist. Sie zeigen sich<br />

exemplarisch an den, im Gutachten vorgenommenen, Bewertungen der einzelnen Gesetze und<br />

6 Zu Überlegungen der Sicherheit am Arbeitsplatz vgl. den neu erschienenen Leitfaden der Bundesanstalt für<br />

Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA) und des Verband Chemische Industrie (VCI) (VCI&BAuA 2007).

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