Observieren â Sondieren â Regulieren - Institut für Philosophie ...
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men, das durch einen kollektiven Lernprozess eine (öffentliche) Kontextualisierung und Einschätzung<br />
der Regulierungspraxis ermöglicht – bspw. durch die Identifizierungen von und<br />
Verständigung über bestehenden Wissens-, Kommunikations- und Handlungsbedarf oder<br />
auch durch die Beurteilung der Angemessenheit und Hinlänglichkeit von regulatorischer<br />
Maßnahmen auf die Herausforderungen der ‚Nanotechnologie’. Nur so kann eine verantwortliche<br />
gesundheits-, umwelt- und sozialverträgliche Einbettung nanotechnologischer Entwicklungen<br />
gewährleistet werden. Die vorgeschlagene Raster-Sonden-Agentur (R-S-A) ist das<br />
Modell für die institutionelle Umsetzung des reflexiven Urteilsverfahrens (vgl. Kap. 3).<br />
Das reflexive Urteilsverfahren zur ‚Nanotechnologie’ identifiziert beurteilungs- und<br />
regulierungsrelevante Prozesse auf allen Ebenen (Diskurse, Produkte, Entwicklungen), in<br />
allen Stadien (Forschung, Entwicklung, Produktion, Konsum, Entsorgung) und bei relevanten<br />
Akteuren (Wissenschaftler, Investoren, Behörden, Verbraucher, Medien usw.). Deren integrative<br />
Bewertung soll Verbesserungen im gesellschaftlichen Umgang mit Nanotechnologien<br />
ermöglichen. Damit bedeutet der Begriff ‚Bewertung’ für das reflexive Urteilsverfahren im<br />
Kontrast zum gesetzlichen Regulierungskonzept nicht nur eine Überprüfung von nanotechnologischen<br />
Entwicklungen oder Produkten vor rechtlich codierten Normen und Werten (z.B.<br />
Gemeinschaftsrecht und Vorsorgegrundsatz; Führ et al. 2006: 3), eine Beurteilung nach definierten<br />
Ge- und Verboten und eine praktische Umsetzung von Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen<br />
durch Prüf- und Kontrollbehörden. Bewertung begrenzt sich auch nicht auf die<br />
Risiken-/Nutzenabschätzungen in den Dialogverfahren mit Stakeholder-Zielgruppen der<br />
Maßnahmen erweiterter Regulierung, von denen eine Entlastung des Gesetzgebers durch Förderung<br />
der industriellen Eigenverantwortung erwartet wird (z.B. Führ&Lahl 2005). Bewertung<br />
im reflexiven Urteilsverfahren setzt vielmehr eine Zusammenschau von unterschiedlichen<br />
wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Wissensbeständen, Bewertungsformen und<br />
Regulierungsperspektiven in einem kollektiven Lernprozess und in einer (öffentlichen) Urteilsbildung<br />
voraus. Die Kriterien der Bewertung sind das Ergebnis eines kollektiven Lernprozesses<br />
unter ‚Experten’ aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Feldern, aus dem eine<br />
öffentlich nachvollziehbare Urteilsbildung mit entsprechenden Handlungsempfehlungen hervorgeht<br />
(vgl. Kap. 3.3 und 3.5.). Das reflexive Urteilsverfahren integriert damit die Ergebnisse<br />
der Maßnahmen der erweiterten Regulierung in seine Bewertungsverfahren, bindet aber<br />
im Kontrast zur erweiterten Regulierung sein Urteilsverfahren an die Grundprinzipien öffentlicher<br />
Aufsicht, politischer Transparenz und Eingriffsmöglichkeit zurück.<br />
Das reflexive Urteilsverfahren unterscheidet sich von Verfahren der gesetzlichen Regulierung<br />
sowie der erweiterten Regulierung damit auf der Ebene des ‚Wissens’, welches die<br />
Bewertungen ermöglicht. Beim Wissen der gesetzlichen Regulierung handelt es sich um ein<br />
„schwach kontextualisiertes Wissen“ (zur Kontextualisierung von Wissen vgl. Nowotny et al.<br />
2004). Grundlage der gesetzlichen Regulierung ist ein durch wissenschaftliche Erkenntnisse<br />
fundiertes positives Wissen, welches in rechtlich-behördliches Verfahrenswissen, in Standards<br />
und Normen übersetzt wird. Die Maßnahmen der erweiterten Regulierung begründen sich