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Schriftliche Stellungnahmen der nicht geladenen Verbände und ...

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Ausschuss für Wirtschaft <strong>und</strong> Arbeit Ausschussdrucksache 15(9)707<br />

hört die Umwandlung <strong>der</strong> Arbeitsämter zu umfassenden<br />

Alaufstellen in Sachen Beschäftigung für Arbeitssuchende,<br />

Arbeitslose <strong>und</strong> Jugendliche in Form von<br />

Job-Centern. Begrüßt wird in diesem Zusammenhang<br />

<strong>der</strong> im Rahmen des Gesetzentwurfes vorgesehene Betreuungsschlüssel<br />

von Fallmanagern zu Arbeitslosen<br />

im Verhältnis 1: 75. Gegenwärtig hat ein Vermittler<br />

<strong>der</strong> B<strong>und</strong>esanstalt für Arbeit durchschnittlich ca. 700<br />

arbeitslose Menschen zu betreuen, wobei in <strong>der</strong> Praxis<br />

wegen <strong>der</strong> Vielzahl unbesetzter Stellen oftmals Zuständigkeiten<br />

für weit mehr als 1.000 Arbeitslose bestehen.<br />

Die heutigen Bemessungsverfahren gehen davon<br />

aus, dass im durchschnitt 8 Minuten für ein Vermittlungsgespräch<br />

zur Verfügung stehen. Die Situation<br />

hat sich dadurch, dass trotz anhalten<strong>der</strong> Schwierigkeiten<br />

auf dem Arbeitsmarkt in den vergangenen Jahren<br />

etwa 7.000 Stellen in <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esanstalt ersatzlos<br />

gestrichen wurden, noch verschärft. Nach Einschätzung<br />

des dbb sind angesichts <strong>der</strong> weiterhin verbleibenden<br />

Aufgabenlage <strong>und</strong> des in den vergangenen<br />

Jahren erfolgten spürbaren Personalabbaus ca. 20.000<br />

zusätzliche Vermittlerstellen unverzichtbar. Dies gilt<br />

erst recht nach <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> Instrumente des<br />

„Profiling“ <strong>und</strong> <strong>der</strong> „Einglie<strong>der</strong>ungsvereinbarungen“,<br />

die im Interesse einer qualitativ hochwertigen<br />

Vermittlung ein erhöhtes Zeitkontingent beanspruchen.<br />

Weiterhin ist sicherzustellen, dass ausreichende Mittel<br />

<strong>der</strong> Arbeitsför<strong>der</strong>ung beson<strong>der</strong>s auch für den Kreis <strong>der</strong><br />

Hilfeempfänger des Arbeitslosengeldes II genutzt<br />

werden. Diese Mittel sind insbeson<strong>der</strong>e für allein Erziehende<br />

<strong>und</strong> Berufsrückkehrerinnen nach <strong>der</strong> Familienphase<br />

(bei diesen auch ohne eigenen Leistungsanspruch)<br />

bereitzustellen.<br />

Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts<br />

sind nach Auffassung des dbb mit einer Höhe<br />

entsprechend <strong>der</strong> Sozialhilfe außerordentlich knapp<br />

bemessen. Dies ist auch vor dem Hintergr<strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Verkürzung <strong>der</strong> Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes<br />

auf gr<strong>und</strong>sätzlich ein Jahr zu bewerten. Für die Betroffenen<br />

führt dies nach relativ kurzer Zeit zu einer völligen<br />

Abkoppelung vom zuvor bezogenen Entgelt. Daran<br />

können auch die – zu dem betragsmäßig beschränkten<br />

– Übergangsregelungen <strong>nicht</strong>s än<strong>der</strong>n. Der<br />

dbb spricht sich dafür aus, dass bei <strong>der</strong> durch Zusammenlegung<br />

<strong>der</strong> Arbeitslosen.- <strong>und</strong> Sozialhilfe neu entstandenen<br />

Leistung darauf geachtet wird, dass auch<br />

künftig ein abgestuftes Leistungsneveau gewährleistet<br />

ist, dass die Arbeitsbiographien <strong>der</strong> Leistungsempfänger<br />

berücksichtigt.<br />

Bei <strong>der</strong> Anrechnung von Vermögen <strong>und</strong> Einkommen<br />

sollte durch angemessene Freibeträge ein völliger<br />

Verzehr des Vermögens vermieden bzw. Arbeitsanreize<br />

erhalten werden.<br />

Die Einbeziehung <strong>der</strong> Leistungsempfänger in die gesetzliche<br />

Sozialversicherung ist vernünftig. Es muss<br />

jedoch sichergestellt sein, dass die an die gesetzliche<br />

Krankenversicherung entrichteten Beiträge kostendekkend<br />

sind <strong>und</strong> <strong>nicht</strong> zu weiteren Belastungen <strong>der</strong><br />

Krankenkassen führen.<br />

Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Anreize <strong>und</strong><br />

Sanktionen sind zweifellos geeignet, um eine Arbeitsaufnahme<br />

zu motivieren. Auch sie schaffen jedoch<br />

keine Arbeitsplätze. Zudem erscheinen die vorgesehenen<br />

Sanktionen angesichts <strong>der</strong> geplanten Zumutbarkeitskriterien<br />

zu weitgehend. Auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />

Seite ist fraglich, ob das Anreizsystem stark genug<br />

ausgeprägt ist.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Aufgaben- <strong>und</strong> Finanzverantwortung<br />

ist <strong>der</strong> dbb <strong>der</strong> Auffassung, dass das neu geschaffene<br />

Instrument des Arbeitslosengeldes II für die Beschäftigten<br />

bei Kommunen <strong>und</strong> Arbeitsverwaltungen<br />

<strong>nicht</strong> zu einem Wechsel des Dienstherrn führen darf.<br />

Wenig konkret ist die vorgesehene Regelung zur Beteiligung<br />

<strong>der</strong> örtlichen Träger <strong>der</strong> Sozialhilfe an <strong>der</strong><br />

Gr<strong>und</strong>sicherung für Arbeitssuchende. Ebenso wenig<br />

klar ist die weitergehende <strong>und</strong> dauerhafte Form <strong>der</strong><br />

Zusammenarbeit <strong>der</strong> Agenturen für Arbeit <strong>und</strong> den<br />

Kommunen. Der dbb ist nach wie vor <strong>der</strong> Auffassung,<br />

dass die bereits bewährten Kooperationsmodelle zwischen<br />

den Arbeitsämtern <strong>und</strong> Sozialämtern (z. B. im<br />

Rahmen des Modell-Projekts MoZArT) ausgeweitet<br />

<strong>und</strong> fortgeführt werden müssen, um die spezifischen<br />

Kompetenzen bei<strong>der</strong> Bereiche zu bündeln.<br />

Die Zuständigkeit <strong>der</strong> Verwaltungsgerichtsbarkeit für<br />

die Empfänger des Arbeitslosengeldes II sollte auch<br />

deshalb nochmals geprüft werden, da auch erwerbsfähige<br />

Hilfebedürftige gr<strong>und</strong>sätzlich die Leistungen erhalten<br />

sollen, die für seine Einglie<strong>der</strong>ung in Arbeit erfor<strong>der</strong>lich<br />

sind. Dazu gehören insbeson<strong>der</strong>e die im<br />

Dritten Buch geregelten Leistungen. In Bezug auf diese<br />

Leistungen sollte <strong>der</strong> Sachverstand <strong>der</strong> Sozialgerichte<br />

<strong>nicht</strong> außen vor gelassen werden.<br />

Die Einführung eines Kin<strong>der</strong>zuschlages entspricht<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich einer For<strong>der</strong>ung des dbb, wonach bei<br />

<strong>der</strong> Zusammenlegung von Arbeitslosen- <strong>und</strong> Sozialhilfe<br />

zu einer Leistung zusätzlich eine Kin<strong>der</strong>gr<strong>und</strong>sicherung<br />

vorgesehen werden soll, um zu vermeiden,<br />

dass hier neue Leistungsempfänger nachwachsen. Sie<br />

wird daher begrüßt.<br />

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