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Schriftliche Stellungnahmen der nicht geladenen Verbände und ...

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Ausschussdrucksache 15(9)707<br />

Ausschuss für Wirtschaft <strong>und</strong> Arbeit<br />

(1) Hat <strong>der</strong> Arbeitslose innerhalb <strong>der</strong> letzten drei<br />

Jahre vor <strong>der</strong> Entstehung des Anspruchs Arbeitslosengeld<br />

o<strong>der</strong> Arbeitslosenhilfe bezogen, ist<br />

Bemessungsentgelt mindestens das Entgelt, nach<br />

dem das Arbeitslosengeld o<strong>der</strong> die Arbeitslosenhilfe<br />

zuletzt bezogen worden ist.<br />

(4) Kann ein Bemessungszeitraum von mindestens<br />

39 Wochen mit Anspruch auf Entgelt ... innerhalb<br />

<strong>der</strong> letzten drei Jahre vor Entstehung<br />

<strong>nicht</strong> festgestellt werden, ist Bemessungsentgelt<br />

das tarifliche Arbeitsentgelt <strong>der</strong>jenigen Beschäftigung,<br />

auf die das Arbeitsamt die Vermittlungsbemühungen<br />

für den Arbeitslosen in erster Linie zu<br />

erstrecken hat.<br />

<br />

§ 132 Fiktive Bemessung<br />

(1) Kann ein Bemessungszeitraum von mindestens<br />

150 Tagen mit Anspruch auf Arbeitsentgelt<br />

innerhalb des auf zwei Jahre erweiterten Bemessungsrahmens<br />

<strong>nicht</strong> festgestellt werden, ist als<br />

Bemessungsentgelt ein fiktives Arbeitsentgelt<br />

zugr<strong>und</strong>e zu legen.<br />

(2) Für die Feststellung des fiktiven Arbeitsentgelts<br />

ist <strong>der</strong> Arbeitslose <strong>der</strong> Qualifikationsgruppe<br />

zuzuordnen, die <strong>der</strong> beruflichen Qualifikation entspricht,<br />

die für die Beschäftigung erfor<strong>der</strong>lich ist,<br />

auf die die Agentur für Arbeit die Vermittlungsbemühungen<br />

für den Arbeitslosen in erster Linie<br />

zu erstrecken hat.<br />

< folgen: Qualifikationsgruppen><br />

§ 134 Entgelt bei versicherungspflichtiger Beschäftigung<br />

(1) Für Zeiten einer Beschäftigung ist als Entgelt<br />

nur das beitragspflichtige Arbeitsentgelt zu berücksichtigen,<br />

das <strong>der</strong> Arbeitslose erzielt hat. ...<br />

(2) Als Entgelt ist zugr<strong>und</strong>e zu legen,<br />

5. für die Zeiten einer Beschäftigung zur Berufsausbildung<br />

mit Leistung von Unterhaltsgeld nach<br />

diesem Buch das Arbeitsentgelt, nach dem das<br />

Unterhaltsgeld bemessen worden ist, mindestens<br />

das Arbeitsentgelt <strong>der</strong> Beschäftigung zur Berufsausbildung,<br />

...<br />

§ 136 Leistungsentgelt<br />

§ 133 Leistungsentgelt<br />

(1) Leistungsentgelt ist das um die gesetzlichen<br />

Entgeltabzüge, die bei Arbeitnehmern gewöhnlich<br />

anfallen, vermin<strong>der</strong>te Bemessungsentgelt.<br />

(1) Leistungsentgelt ist das um pauschalierte Entgeltabzüge<br />

vermin<strong>der</strong>te Bemessungsentgelt.<br />

(2) Entgeltabzüge sind Steuern, die Beiträge zur<br />

Sozialversicherung <strong>und</strong> zur Arbeitsför<strong>der</strong>ung sowie<br />

die sonstigen gewöhnlich anfallenden Abzüge.<br />

(2) Entgeltabzüge sind ...<br />

Wie bereits im Zusammenhang mit § 3 angedeutet, sei mit dem Systemwechsel vom Unterhaltsgeld zum Arbeitslosengeld<br />

bei beruflicher Weiterbildung, so die Begründung zum Gesetzentwurf, für die Betroffenen kein leistungsrechtli-<br />

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