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Schriftliche Stellungnahmen der nicht geladenen Verbände und ...

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Ausschussdrucksache 15(9)707<br />

Ausschuss für Wirtschaft <strong>und</strong> Arbeit<br />

sen, die künftig auch erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong>en Familienangehörigen einschließt, sollen den<br />

Arbeitsverwaltungen jedoch künftig die bisher den Sozialämtern<br />

zugeordneten Leistungen wie Schuldner-,<br />

Sucht- <strong>und</strong> Drogenberatung zugeordnet werden. Anstatt<br />

einer klar geregelten arbeitsteiligen Kooperation mit einer<br />

Aufgabenverantwortung durch die Arbeitsverwaltungen<br />

für Arbeitslose nach Ablauf des Arbeitslosengeldbezuges<br />

<strong>und</strong> durch Sozialämter für die übrigen erwerbsfähigen<br />

Arbeitslosen sollen bei einer Trägerschaft durch<br />

die Arbeitsverwaltungen über Verträge mit Dritten Kooperationen<br />

ermöglicht werden, in dem die künftigen Arbeitsagenturen<br />

Dienstleistungen des Vertragspartners bezahlen<br />

sollen. Sofern dies <strong>nicht</strong> gelingt, müsste nach Einschätzung<br />

<strong>der</strong> B<strong>und</strong>esanstalt für Arbeit die vorhandene<br />

Personalkapazität um 11.800 auf dann über 100.000 erhöht<br />

werden – zulasten <strong>der</strong> Beitragszahler.<br />

Die bislang systemwidrig auf die Beitragszahler abgewälzten<br />

Kosten <strong>der</strong> Arbeitsmarktpolitik für Langzeitarbeitslose<br />

müssen in die gesamtstaatliche Finanzierungsverantwortung<br />

des B<strong>und</strong>es verlagert werden. Formal,<br />

<strong>nicht</strong> aber effektiv ist dies vorgesehen, da die künftige<br />

B<strong>und</strong>esagentur dem B<strong>und</strong> für jeden Arbeitslosengeldbezieher<br />

einen Aussteuerungsbetrag nach Beginn <strong>der</strong> Langzeitarbeitslosigkeit<br />

zu zahlen hat, <strong>der</strong> den durchschnittlichen<br />

Kosten <strong>der</strong> Langzeitarbeitslosigkeit entspricht. Das<br />

Handwerk erwartet, dass in den parlamentarischen Beratungen<br />

eine ehrliche, transparente <strong>und</strong> entlastungswirksame<br />

Lösung realisiert wird, die eine kurzfristige beschäftigungsför<strong>der</strong>nde<br />

Senkung <strong>der</strong> Beiträge zur Arbeitslosenversicherung<br />

auf 4,5 Prozent ermöglicht. Hinzuweisen<br />

ist auf den Bericht <strong>der</strong> Hartz-Kommission, in<br />

dem festgestellt wurde, dass die hohen Lohnzusatzkosten<br />

eine deutliche Hürde für mehr Beschäftigung darstellen<br />

<strong>und</strong> Entlastungen des Faktors Arbeit notwendig sind.<br />

Nachfolgend eine Bewertung einzelner Regelungen in<br />

den beiden Gesetzentwürfen.<br />

Handwerk gegen Ausbau des subventionierten zweiten<br />

Arbeitsmarktes<br />

Trotz <strong>der</strong> mittlerweile vorliegenden Ergebnisse <strong>der</strong> Arbeitsmarktforschung,<br />

wonach die kostenträchtige För<strong>der</strong>ung<br />

von ABM-Kräften <strong>der</strong>en Einglie<strong>der</strong>ung in reguläre<br />

Beschäftigungsverhältnisse im Vergleich zu ungeför<strong>der</strong>ten<br />

Arbeitslosen <strong>nicht</strong> beschleunigt, son<strong>der</strong>n sogar verzögert,<br />

wird das Regelwerk zugunsten des zweiten Arbeitsmarktes<br />

in modifizierter Form beibehalten („Hartz<br />

III“) <strong>und</strong> ergänzt durch die zusätzliche För<strong>der</strong>variante <strong>der</strong><br />

Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für erwerbsfähige<br />

Hilfebedürftige („Hartz IV“).<br />

Mit Entschiedenheit for<strong>der</strong>t das Handwerk, die marktwidrige,<br />

planwirtschaftliche <strong>und</strong> arbeitsmarktpolitisch<br />

untaugliche För<strong>der</strong>praxis <strong>nicht</strong> nur von Strukturanpassungsmaßnahmen,<br />

son<strong>der</strong>n auch von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen<br />

<strong>und</strong> beschäftigungschaffenden Infrastrukturmaßnahmen<br />

(BSI) zu streichen <strong>und</strong> von dem Ansinnen<br />

Abstand zu nehmen, Rechtsgr<strong>und</strong>lagen für die<br />

Schaffung von Arbeitsgelegenheiten in <strong>der</strong> Trägerschaft<br />

<strong>der</strong> Arbeitsverwaltungen einzuführen.<br />

Die Möglichkeiten, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zu<br />

subventionieren, sollen gr<strong>und</strong>legend ausgeweitet werden,<br />

indem <strong>der</strong> ohnehin bereits weitgehend „demontierte“<br />

Vergabevorrang gestrichen wird. Wenn, wie vorgesehen,<br />

das Beteiligungsverfahren <strong>der</strong> Landesbehörden <strong>und</strong><br />

Fachverbände gestrichen wird, entfällt weitestgehend die<br />

Möglichkeit, darauf Einfluss nehmen zu können, dass<br />

durch die Tätigkeit von Beschäftigungsgesellschaften die<br />

Wirtschaft beeinträchtigt wird. Völlig absurd ist schließlich<br />

die Aufgabe des bis dato mit ABM verfolgten Ziels<br />

<strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>einglie<strong>der</strong>ung <strong>und</strong> dessen Ersetzung durch eine<br />

völlig unbestimmte „För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Beschäftigungsfähigkeit“.<br />

Die künftigen erwerbsfähigen hilfebedürftigen Empfänger<br />

von Arbeitslosengeld II sollen wie die Empfänger<br />

von Arbeitslosengeld I bereits nach geltendem Recht im<br />

Rahmen eines arbeitsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses<br />

nach dem Instrument ABM gesetzlich befristet<br />

<strong>und</strong> nach dem Instrument BSI vertraglich befristet geför<strong>der</strong>t<br />

werden können. Ergänzend ist für erwerbsfähige Bedürftige<br />

die alternative För<strong>der</strong>ung von Arbeitsgelegenheiten<br />

vorgesehen, wobei diese Arbeiten im Gegensatz<br />

zu ABM <strong>und</strong> BSI kein Arbeitsverhältnis im Sinne des<br />

Arbeitsrechts begründen <strong>und</strong> eine zeitliche Befristung <strong>der</strong><br />

För<strong>der</strong>ung <strong>nicht</strong> vorgesehen ist. Nur auf den ersten Blick<br />

erscheint diese För<strong>der</strong>variante sinnvoll. Da jedoch die<br />

Zahlung dieser Arbeiten unter Fortzahlung von Arbeitslosengeld<br />

II zuzüglich einer angemessenen Entschädigung<br />

für Mehraufwendungen erfolgen soll, eröffnet sich<br />

für die Arbeitsverwaltungen die Möglichkeit, auf dem<br />

zweiten Arbeitsmarkt einen faktischen Niedriglohnsektor<br />

mit wettbewerbsverzerrenden Dumpinglöhnen zu entwickeln.<br />

Sofern <strong>der</strong> Gesetzgeber in den anstehenden parlamentarischen<br />

Beratungen zu dem Ergebnis kommt, dass die vorgesehenen<br />

Regelungen zugunsten des zweiten Arbeitsmarktes<br />

in Kraft treten sollen, dann sind zumindest noch<br />

Korrekturen dahingehend unverzichtbar, dass künftig die<br />

För<strong>der</strong>ung <strong>und</strong> Ausführung handwerklicher Arbeiten umfassend<br />

ausgeschlossen wird, zumal dieser Wirtschaftsbereich<br />

durch die wettbewerbsverzerrende illegale Beschäftigung<br />

bereits massiv mit steigen<strong>der</strong> Tendenz zunehmend<br />

gefährdet wird.<br />

Sozialversicherungsrechtliche Behandlung von mitarbeitenden<br />

Familienangehörigen<br />

Wer sozialversicherungspflichtig im Betrieb eines nahen<br />

Familienangehörigen beschäftigt ist, muss damit rechnen,<br />

dass – nach Eintritt <strong>der</strong> Arbeitslosigkeit – die Arbeitsverwaltung<br />

ihn als Unternehmer <strong>und</strong> <strong>nicht</strong> als Arbeitnehmer<br />

einstuft. Dies hat zur Folge, dass z. B. im Falle<br />

<strong>der</strong> Arbeitslosigkeit kein Geld vom Arbeitsamt gezahlt<br />

wird, obwohl jahrelang Beiträge zur Sozialversicherung<br />

für das Familienmitglied entrichtet wurden.<br />

Die betroffenen Familienangehörigen empfinden dies<br />

nach oft jahrelanger Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen<br />

als Vertrauensbruch. Ein Teil <strong>der</strong> Beiträge<br />

kann sogar für immer verloren sein, da ein Anspruch<br />

auf Rückzahlung <strong>der</strong> Beiträge in <strong>der</strong> Regel nur für die<br />

letzten vier Kalen<strong>der</strong>jahre besteht. Nach Erhebungen <strong>der</strong><br />

Landesarbeitsämter für das Jahr 2001 wurden r<strong>und</strong> 2.700<br />

Anträge mitarbeiten<strong>der</strong> Angehöriger auf Entgeltersatzleistungen<br />

– Arbeitslosengeld/Insolvenzgeld – abgelehnt,<br />

weil Versicherungspflicht angeblich <strong>nicht</strong> vorgelegen<br />

hat. Aufgr<strong>und</strong> des hohen Personalabbaus <strong>und</strong> <strong>der</strong> vielen<br />

Betriebsschließungen im Handwerk, von denen auch<br />

mitarbeitende Familienangehörige betroffen sind, ist mit<br />

einem weiteren Ansteigen <strong>der</strong> Fälle zu rechnen.<br />

Sowohl die Hartz-Kommission wie auch nachfolgend <strong>der</strong><br />

Verwaltungsrat <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esanstalt für Arbeit haben den<br />

Gesetzgeber aufgefor<strong>der</strong>t, eine Regelung zu schaffen, die<br />

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