18.07.2014 Aufrufe

Schriftliche Stellungnahmen der nicht geladenen Verbände und ...

Schriftliche Stellungnahmen der nicht geladenen Verbände und ...

Schriftliche Stellungnahmen der nicht geladenen Verbände und ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Ausschussdrucksache 15(9)707<br />

Ausschuss für Wirtschaft <strong>und</strong> Arbeit<br />

DEUTSCHER BUNDESTAG Ausschussdrucksache 15(9)713<br />

Ausschuss für<br />

Wirtschaft <strong>und</strong> Arbeit 7. Oktober 2003<br />

15. Wahlperiode<br />

Information für den Ausschuss<br />

<strong>Schriftliche</strong> Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen am 8. Oktober<br />

2003 in Berlin zu<br />

a) Gesetzentwurf <strong>der</strong> Fraktionen SPD <strong>und</strong> BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br />

Entwurf eines Vierten Gesetzes für mo<strong>der</strong>ne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, -<br />

Drucksache 15/1516 -<br />

b) Gesetzentwurf <strong>der</strong> Fraktion <strong>der</strong> CDU/CSU<br />

Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung <strong>der</strong> Existenzgr<strong>und</strong>lagen –<br />

Existenzgr<strong>und</strong>lagengesetz (EGG), - Drucksache 15/1523 -<br />

c) Gesetzentwurf <strong>der</strong> Fraktion <strong>der</strong> CDU/CSU<br />

Entwurf eines Gesetzes zur Än<strong>der</strong>ung des Gr<strong>und</strong>gesetzes<br />

(Einfügen eines Artikels 106 b), - Drucksache 15/1527 -<br />

d) Antrag <strong>der</strong> Abgeordneten Dirk Niebel, Dr. Heinrich L. Kolb, Daniel Bahr (Münster)<br />

weiterer Abgeordneter <strong>und</strong> <strong>der</strong> Fraktion <strong>der</strong> FDP<br />

Arbeitslosenhilfe <strong>und</strong> Sozialhilfe zu einem beschäftigungsför<strong>der</strong>nden<br />

kommunalen Sozialgeld zusammenführen, - Drucksache 15/1531 -<br />

Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)<br />

Gesamtbewertung<br />

Wesentlicher Handlungsbedarf besteht bezüglich des<br />

„Vierten Gesetzes“, wenn <strong>der</strong> Verarmung großer Teile<br />

<strong>der</strong> Arbeitslosen <strong>und</strong> insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Langzeitarbeitslosen<br />

<strong>und</strong> negativen Rückwirkungen auf die Lohnpolitik<br />

entgegengewirkt werden soll. Der Gesetzentwurf verstößt<br />

gegen die Empfehlung <strong>der</strong> Hartz-Kommission, keine generellen<br />

Leistungseinschnitte vorzunehmen, son<strong>der</strong>n auf<br />

Effizienz- <strong>und</strong> Effektivitätsgewinne zu setzen.<br />

Der Gesetzentwurf setzt das sog. Stufenmodell um: Sozialhilfeniveau<br />

plus einer Übergangsstufe für vorherige<br />

Bezieher von Arbeitslosengeld. Lediglich mit einem<br />

Kin<strong>der</strong>zuschlag ist eine Verbesserung für Familien verb<strong>und</strong>en.<br />

Einige Kernelemente unserer gr<strong>und</strong>sätzlichen Kritik an<br />

den vorgelegten Gesetzentwürfen können hier <strong>nicht</strong> vertieft<br />

werden:<br />

Die Bekämpfung des Problems Massenarbeitslosigkeit<br />

wird verwechselt mit einer Bekämpfung <strong>der</strong> Arbeitslosen,<br />

das Kernproblem wird <strong>nicht</strong> angegangen, dass<br />

schlicht – <strong>und</strong> mit deutlichen regionalen Unterschieden<br />

– Arbeitsplätze fehlen, die unter zumutbaren Bedingungen<br />

die Existenzsicherung durch marktvermittelten<br />

Einsatz <strong>der</strong> eigenen Arbeitskraft ermöglichen,<br />

notwendige Systemverbesserungen werden <strong>nicht</strong> vorgenommen.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Existenzsicherung wird mit den Gesetzentwurf<br />

Sozialabbau betreiben.<br />

Folgende Neuregelungen werden von ver.di kritisch bewertet:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Die vorgesehenen massiven Leistungskürzungen im<br />

Zusammenhang mit <strong>der</strong> faktischen Abschaffung <strong>der</strong><br />

Arbeitslosenhilfe lehnt ver.di entschieden ab.<br />

Die Verschärfung <strong>der</strong> Zumutbarkeit von niedrig bezahlter<br />

Arbeit <strong>und</strong> von <strong>nicht</strong> arbeits- <strong>und</strong> sozialrechtlich<br />

gesicherten „Arbeitsgelegenheiten“ nach BSHG<br />

lehnt ver.di gr<strong>und</strong>sätzlich ab.<br />

“För<strong>der</strong>n <strong>und</strong> For<strong>der</strong>n“ steht hier in einem Missverhältnis.<br />

Unterstützt durch die Verschärfung <strong>der</strong><br />

Sanktionsmöglichkeiten droht die öffentlich geför<strong>der</strong>te<br />

Beschäftigung ohne Einbeziehung in den<br />

Schutz <strong>der</strong> Sozialversicherung zum Regelfall zu werden.<br />

ABM soll im Rahmen <strong>der</strong> Arbeitslosenversicherung<br />

<strong>nicht</strong> mehr versicherungspflichtig sein.<br />

Das Gesetz ist in seiner Struktur <strong>und</strong> den Leistungsprinzipien<br />

eng an das BSHG angelehnt, womit auch<br />

<strong>der</strong> Charakter <strong>der</strong> neuen Leistung ALG II entgegen<br />

dem Namen eindeutig fürsorgerechtlich ist. Die<br />

50

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!