18.07.2014 Aufrufe

Schriftliche Stellungnahmen der nicht geladenen Verbände und ...

Schriftliche Stellungnahmen der nicht geladenen Verbände und ...

Schriftliche Stellungnahmen der nicht geladenen Verbände und ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Ausschussdrucksache 15(9)707<br />

Ausschuss für Wirtschaft <strong>und</strong> Arbeit<br />

Eine bisher unbeachtete Verschärfung <strong>der</strong> Situation <strong>und</strong> Verschlechterung für die sozial Schwächsten tritt durch die<br />

Streichung des § 77 Abs. 1 Satz 2 ein: Bisher konnten Arbeitnehmer, die die Vorbeschäftigungszeit <strong>nicht</strong> erfüllen,<br />

durch Übernahme <strong>der</strong> Weiterbildungskosten geför<strong>der</strong>t werden. Diese Möglichkeit entfällt künftig. Sie erhalten künftig<br />

<strong>nicht</strong> etwa nur kein Unterhaltsgeld, son<strong>der</strong>n noch <strong>nicht</strong> einmal die Maßnahmekosten. Damit bleibt die Möglichkeit, an<br />

einer Maßnahme <strong>der</strong> beruflichen Weiterbildung teilzunehmen, vielfach solchen Arbeitslosen verwehrt, die über keinen<br />

nennenswerten Abschluß verfügen (z.B. Berufsrückkehrerinnen) <strong>und</strong> die deshalb eigentlich beson<strong>der</strong>s för<strong>der</strong>ungswürdig<br />

betrachtet werden müßten. Das führt dazu, daß langfristige Maßnahmen kein Interesse finden. Hier wird <strong>der</strong> Gesetzgeber<br />

nachdrücklich um Abhilfe gebeten.<br />

Derzeitige Regelung<br />

Unterstrichen sind die Än<strong>der</strong>ungen von Hartz I <strong>und</strong> II.<br />

Geplante Neuregelung<br />

Streichungen durch Hartz III sind durchgestrichen, Einfügungen<br />

fettgedruckt.<br />

§ 77 Gr<strong>und</strong>satz<br />

(1) Arbeitnehmer können bei Teilnahme an Maßnahmen<br />

§ 77 Gr<strong>und</strong>satz<br />

(1) Arbeitnehmer können bei Teilnahme an Maßnahmen<br />

<strong>der</strong> beruflichen Weiterbildung durch Übernahme <strong>der</strong> <strong>der</strong> beruflicher Weiterbildung durch Übernahme <strong>der</strong><br />

Weiterbildungskosten <strong>und</strong> Leistung von Unterhaltsgeld<br />

geför<strong>der</strong>t werden, wenn<br />

1. die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit<br />

beruflich einzuglie<strong>der</strong>n, eine ihnen drohende<br />

Arbeitslosigkeit abzuwenden, bei Ausübung einer<br />

Teilzeitbeschäftigung eine Vollzeitbeschäftigung zu<br />

erlangen o<strong>der</strong> weil bei ihnen wegen fehlenden Berufsabschlusses<br />

die Notwendigkeit <strong>der</strong> Weiterbildung<br />

anerkannt ist,<br />

2. die Vorbeschäftigungszeit erfüllt ist,<br />

3. vor Beginn <strong>der</strong> Teilnahme eine Beratung durch das<br />

Arbeitsamt erfolgt ist <strong>und</strong><br />

4. die Maßnahme <strong>und</strong> <strong>der</strong> Träger <strong>der</strong> Maßnahme für die<br />

För<strong>der</strong>ung zugelassen sind.<br />

Weiterbildungskosten <strong>und</strong> Leistung von Unterhaltsgeld<br />

geför<strong>der</strong>t werden, wenn<br />

1. die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit<br />

beruflich einzuglie<strong>der</strong>n, eine ihnen drohende<br />

Arbeitslosigkeit abzuwenden, bei Ausübung einer<br />

Teilzeitbeschäftigung eine Vollzeitbeschäftigung zu<br />

erlangen o<strong>der</strong> weil bei ihnen wegen fehlenden Berufsabschlusses<br />

die Notwendigkeit <strong>der</strong> Weiterbildung anerkannt<br />

ist,<br />

2. die Vorbeschäftigungszeit erfüllt ist,<br />

2. vor Beginn <strong>der</strong> Teilnahme eine Beratung durch das Arbeitsamt<br />

erfolgt ist <strong>und</strong><br />

3. die Maßnahme <strong>und</strong> <strong>der</strong> Träger <strong>der</strong> Maßnahme für die<br />

För<strong>der</strong>ung zugelassen sind.<br />

Als Weiterbildung gilt die Zeit vom ersten Tag bis zum<br />

letzten Tag <strong>der</strong> Maßnahme mit Unterrichtsveranstaltungen,<br />

es sei denn, die Maßnahme ist vorzeitig beendet worden.<br />

Arbeitnehmer, die die Vorbeschäftigungszeit <strong>nicht</strong> erfüllen,<br />

können durch Übernahme <strong>der</strong> Weiterbildungskosten<br />

geför<strong>der</strong>t werden.<br />

§ 78 Vorbeschäftigungszeit<br />

Die Vorbeschäftigungszeit ist erfüllt, wenn <strong>der</strong> Arbeitnehmer<br />

innerhalb <strong>der</strong> letzten drei Jahre vor Beginn <strong>der</strong><br />

Teilnahme<br />

1. mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis<br />

gestanden hat o<strong>der</strong><br />

2. die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld<br />

o<strong>der</strong> Arbeitslosenhilfe erfüllt <strong>und</strong><br />

Leistungen beantragt hat.<br />

Arbeitnehmer, die die Vorbeschäftigungszeit <strong>nicht</strong> erfüllen,<br />

können durch Übernahme <strong>der</strong> Weiterbildungskosten<br />

geför<strong>der</strong>t werden.<br />

§ 78 Vorbeschäftigungszeit<br />

aufgehoben<br />

Der Zeitraum von drei Jahren gilt <strong>nicht</strong> für Berufsrückkehrer.<br />

Er verlängert sich um die Dauer einer Beschäftigung<br />

als Arbeitnehmer im Ausland, die für die weitere<br />

Ausübung des Berufes o<strong>der</strong> für den beruflichen Aufstieg<br />

nützlich <strong>und</strong> üblich ist, längstens jedoch um zwei Jahre.<br />

76

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!