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Schriftliche Stellungnahmen der nicht geladenen Verbände und ...

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Ausschuss für Wirtschaft <strong>und</strong> Arbeit Ausschussdrucksache 15(9)707<br />

DEUTSCHER BUNDESTAG Ausschussdrucksache 15(9)689<br />

Ausschuss für<br />

Wirtschaft <strong>und</strong> Arbeit 2. Oktober 2003<br />

15. Wahlperiode<br />

Information für den Ausschuss<br />

<strong>Schriftliche</strong> Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen am 8. Oktober<br />

2003 in Berlin zu<br />

a) Gesetzentwurf <strong>der</strong> Fraktionen SPD <strong>und</strong> BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br />

Entwurf eines Vierten Gesetzes für mo<strong>der</strong>ne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, -<br />

Drucksache 15/1516 -<br />

b) Gesetzentwurf <strong>der</strong> Fraktion <strong>der</strong> CDU/CSU<br />

Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung <strong>der</strong> Existenzgr<strong>und</strong>lagen –<br />

Existenzgr<strong>und</strong>lagengesetz (EGG), - Drucksache 15/1523 -<br />

c) Gesetzentwurf <strong>der</strong> Fraktion <strong>der</strong> CDU/CSU<br />

Entwurf eines Gesetzes zur Än<strong>der</strong>ung des Gr<strong>und</strong>gesetzes<br />

(Einfügen eines Artikels 106 b), - Drucksache 15/1527 -<br />

d) Antrag <strong>der</strong> Abgeordneten Dirk Niebel, Dr. Heinrich L. Kolb, Daniel Bahr (Münster)<br />

weiterer Abgeordneter <strong>und</strong> <strong>der</strong> Fraktion <strong>der</strong> FDP<br />

Arbeitslosenhilfe <strong>und</strong> Sozialhilfe zu einem beschäftigungsför<strong>der</strong>nden<br />

kommunalen Sozialgeld zusammenführen, - Drucksache 15/1531 -<br />

Deutscher Caritasverband<br />

Vorbemerkung:<br />

Zu den zentralen Empfehlungen <strong>der</strong> Kommission für<br />

mo<strong>der</strong>ne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz-<br />

Kommission) zählen die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe<br />

<strong>und</strong> Sozialhilfe zu einer einheitlichen Leistung<br />

für alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen sowie die<br />

Organisation sowohl <strong>der</strong> materiellen Leistungen als auch<br />

<strong>der</strong> Einglie<strong>der</strong>ungshilfen „aus einer Hand“. Der vorliegende<br />

Gesetzentwurf folgt im Gr<strong>und</strong>satz diesen Empfehlungen.<br />

Der Deutsche Caritasverband begrüßt die generelle Zielsetzung<br />

des Gesetzes, die bisherige Doppelzuständigkeit<br />

von Arbeitsämtern <strong>und</strong> Sozialämtern zu beenden, Verschiebebahnhöfe<br />

zwischen den Fürsorgesystemen zu<br />

schließen <strong>und</strong> die Kommunalisierung <strong>der</strong> Problembewältigung<br />

bei Langzeitarbeitslosigkeit zu überwinden.<br />

Die Zusammenlegung <strong>der</strong> Leistungssysteme geht aber<br />

einher mit <strong>der</strong> Absenkung <strong>der</strong> bisherigen Leistungen <strong>der</strong><br />

Arbeitslosenhilfe auf das Niveau <strong>der</strong> bisherigen Sozialhilfe.<br />

Dies vergrößert die Zahl <strong>der</strong> Menschen, die zukünftig<br />

an <strong>der</strong> von <strong>der</strong> EU definierten Armutsgrenze von<br />

50% des Durchschnittseinkommens bzw. 60% des mittleren<br />

Einkommens des jeweiligen Landes leben. Selbst bei<br />

einer guten Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes wird<br />

<strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Bevölkerung, <strong>der</strong> dauerhaft in Armut lebt,<br />

deutlich steigen. Arbeitsmarkt- <strong>und</strong> Arbeitsvermittlungsreformen<br />

in Irland o<strong>der</strong> England führten dort <strong>nicht</strong> dazu,<br />

die Armutsbetroffenheit zu überwinden. Die zunehmende<br />

Zahl prekärer Arbeitsverhältnisse in <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esrepublik<br />

lässt auf die gleiche Entwicklung schließen.<br />

Kritisch anzumerken ist, dass <strong>der</strong> Gesetzentwurf lediglich<br />

in seiner Programmatik dem Gr<strong>und</strong>satz des „För<strong>der</strong>ns<br />

<strong>und</strong> For<strong>der</strong>ns“ folgt. Auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> konkreten<br />

Anspruchsvoraussetzungen <strong>und</strong> Leistungen bleibt es zumeist<br />

beim Gr<strong>und</strong>satz des „For<strong>der</strong>ns“, umgesetzt in verschärften<br />

Zumutbarkeits- <strong>und</strong> Sanktionsregelungen –<br />

auch wenn dies nur gegenüber Arbeitssuchenden bei<br />

konkreten Beschäftigungsangeboten gilt. Die überwiegende<br />

Zahl <strong>der</strong> Arbeitssuchenden wird, weil ihnen keine<br />

För<strong>der</strong>ung zuteil <strong>und</strong> auch kein Arbeitsangebot offeriert<br />

wird, weiterhin den diskriminierenden Vorurteilen ausgesetzt<br />

sein, die neue Leistung wie jetzt das Arbeitslosengeld<br />

o<strong>der</strong> die Arbeitslosenhilfe „auszunutzen“. Denn auf<br />

Einglie<strong>der</strong>ungsleistungen bestehen keinerlei Ansprüche<br />

<strong>der</strong> erwerbsfähigen Hilfebedürftigen.<br />

Angesichts <strong>der</strong> Tatsache, dass in Deutschland <strong>der</strong>zeit cirka<br />

sechs Millionen Arbeitsplätze fehlen, die Langzeitarbeitslosigkeit<br />

sich inzwischen bei einem Drittel aller registrierten<br />

Arbeitslosen bewegt <strong>und</strong> die Hälfte aller langzeitarbeitslosen<br />

Menschen seit über zwei Jahren zum Teil<br />

irreversibel vom Arbeitsmarkt ausgegrenzt sind, liegt das<br />

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