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Schriftliche Stellungnahmen der nicht geladenen Verbände und ...

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Ausschussdrucksache 15(9)707<br />

Ausschuss für Wirtschaft <strong>und</strong> Arbeit<br />

stung ließe sich bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen das Merkmal <strong>der</strong> Zusätzlichkeit heranziehen. Damit wäre zugleich<br />

sichergestellt, daß ABM-Kräfte nur zu sinnvollen Maßnahmen herangezogen werden.<br />

Zu Ziff. 147 - § 267 SGB III - Dauer <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung<br />

Es wird begrüßt, daß die Dauer <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in <strong>der</strong> Regel auf zwölf Monate begrenzt<br />

werden soll. Zu kritisieren bleibt aber, daß die wie<strong>der</strong>holte För<strong>der</strong>ung zulässig bleiben soll, weil dadurch die<br />

Dauer-ABM geför<strong>der</strong>t werden.<br />

Zu Ziff. 182 - § 318 SGB III - Auskunftspflicht bei beruflicher Weiterbildung, etc.<br />

Die Erweiterung <strong>der</strong> Meldepflicht von Fehltagen auf die Gründe für das Fernbleiben vom Unterricht wird uneingeschränkt<br />

befürwortet. Die Beurteilung, ob das Bildungsziel noch erreicht werden kann o<strong>der</strong> ob die För<strong>der</strong>ung wegen<br />

erheblicher Fehlzeiten abgebrochen werden muß, sollte aber gemeinsam mit dem Bildungsträger <strong>und</strong> <strong>nicht</strong> einsietig<br />

durch das Arbeitsamt erfolgen.<br />

Zu Ziff. 222. §§ 367 ff. SGB III - B<strong>und</strong>esanstalt für Arbeit<br />

Zur Reform <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esanstalt für Arbeit ist zunächst anzumerken, daß <strong>der</strong> rasante Anstieg <strong>der</strong> Arbeitslosigkeit auf<br />

über vier Millionen Menschen eine wesentliche Ursache für die festgestellten Defizite bei <strong>der</strong> Wahrnehmung <strong>der</strong> Vermittlungsaufgaben<br />

bildet. Die Kritik an den Mitarbeitern <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esanstalt ist daher unberechtigt. In <strong>der</strong> Vergangenheit<br />

wurden von einem Arbeitsvermittler durchschnittlich r<strong>und</strong> 600 Arbeitslose betreut. 42 Bei dieser Zahl besteht naturgemäß<br />

kein Spielraum für eine individuelle Beratung. Die Entscheidung, die Fallzahl künftig auf 75 Arbeitlose zu<br />

reduzieren, 43 ist <strong>nicht</strong> zwangsläufig mit <strong>der</strong> angestrebten Neuorganisation <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esanstalt verb<strong>und</strong>en, son<strong>der</strong>n führt<br />

letztlich zu <strong>der</strong> Personalsituation in Zeiten geringer Arbeitslosigkeit zurück.<br />

Bei <strong>der</strong> Ermittlung des nach <strong>der</strong> Umstrukturierung erfor<strong>der</strong>lichen Personalbedarfs geht die B<strong>und</strong>esregierung offensichtlich<br />

von falschen Voraussetzungen aus. Sie verstrickt sich in Wi<strong>der</strong>sprüche <strong>und</strong> macht in keiner Weise plausibel,<br />

wie sie den erhöhten Vermittlungsaufwand abdecken wird. In <strong>der</strong> Begründung zum Gesetzentwurf <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esregierung<br />

heißt es lapidar, nach Auffassung <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esanstalt für Arbeit würden nach einer notwendigen Übergangszeit<br />

Personalkapazitäten von r<strong>und</strong> 3.000 Arbeitskräften frei, die künftig für die Vermittlung zur Verfügung stehen. Weitere<br />

2.800 Beschäftigte würden infolge <strong>der</strong> Zuständigkeit <strong>der</strong> Zollverwaltung für die Bekämpfung illegaler Beschäftigung<br />

vom B<strong>und</strong> übernommen.<br />

Wie die Fallzahl pro Arbeitsvermittler mit diesen maximal 5.800 Arbeitskräften von <strong>der</strong>zeit 600 auf 75 gesenkt werden<br />

soll, ist <strong>nicht</strong> nachvollziehbar. Derzeit verwalten 86.815 Mitarbeiter 44 <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esanstalt für Arbeit die r<strong>und</strong> 4.400.000<br />

Arbeitslosen in <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland. 45 Der B<strong>und</strong>estagsabgeordnete Dirk Niebel hat dazu festgestellt, daß<br />

<strong>der</strong>zeit nur r<strong>und</strong> 10.000 Mitarbeiter in <strong>der</strong> Vermittlung tätig sind, 46 wobei ihnen für das eigentliche Vermittlungsgeschäft<br />

aber nur etwa die Hälfte ihrer Arbeitzeit verbleibt. Um die Fallzahl auf 75 zu senken, bedürfte es demnach<br />

achtmal so vieler Vermittler wie heute, bei gleichzeitiger Entlastung von an<strong>der</strong>en Verwaltungsaufgaben also des Einsatzes<br />

von r<strong>und</strong> 40.000 Vollzeitkräften. Hierbei sind noch <strong>nicht</strong> diejenigen Mitarbeiter eingerechnet, die zusätzlich für<br />

den Fall benötigt werden, daß die Arbeitsämter zusätzlich die Betreuung <strong>der</strong> arbeitsfähigen Sozialhilfeempfänger<br />

übernähmen. Voraussichtlich ist die B<strong>und</strong>esanstalt mit <strong>der</strong> Bewältigung dieser Aufgabe überfor<strong>der</strong>t. Die Annahme <strong>der</strong><br />

B<strong>und</strong>esregierung 47 , daß sich durch die Betreuung <strong>der</strong> Sozialhilfeempfänger lediglich ein zusätzlicher Personalbedarf<br />

von 11.800 Mitarbeitern 48 ergäbe, kann nur bezweifelt werden.<br />

Zu Ziff. 234 - § 421f SGB III - Son<strong>der</strong>regelungen für ältere AN beim Einglie<strong>der</strong>ungszuschuß<br />

Es wird begrüßt, daß Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, künftig als Personen mit Vermittlungshemmnissen<br />

eingestuft werden <strong>und</strong> damit eine verstärkte För<strong>der</strong>ung erhalten. Angesichts <strong>der</strong> Diskussion um die Verlängerung<br />

<strong>der</strong> Lebensarbeitszeit ist es ungeheuer wichtig, alle Anstrengungen zu unternehmen, die ihnen, wie speziell<br />

beim Einglie<strong>der</strong>ungszuschuß deutlich wird, die Integration in den Arbeitsmarkt erleichtern.<br />

-.-.-.-.-<br />

- Die freien Bildungsträger bedanken sich beim Leser für seine geschätzte Aufmerksamkeit -<br />

Jens Demming<br />

42<br />

Quelle: FASoZ vom 22.6.2003.<br />

43<br />

Quelle: FASoZ vom 22.6.2003.<br />

44<br />

vgl.: Stellenplan Haushalt 2002, zitiert nach FASoZ vom 22.6.2003.<br />

45<br />

Quelle: FASoZ vom 22.6.2003.<br />

46<br />

Quelle: FASoZ vom 22.6.2003.<br />

47<br />

Quelle: StS Gerd Andres (auf parlamentarische Frage des CDU-Abgeordneten Karl-Josef Laumann), zitiert nach FASoZ vom 22.6.2003.<br />

48<br />

bei einer Fallzahl von 75 Arbeitslosen pro Vermittler.<br />

88

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