18.07.2014 Aufrufe

Schriftliche Stellungnahmen der nicht geladenen Verbände und ...

Schriftliche Stellungnahmen der nicht geladenen Verbände und ...

Schriftliche Stellungnahmen der nicht geladenen Verbände und ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Ausschussdrucksache 15(9)707<br />

Ausschuss für Wirtschaft <strong>und</strong> Arbeit<br />

Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit hätte, <strong>der</strong><br />

we<strong>der</strong> ausgeschöpft noch erloschen ist, o<strong>der</strong><br />

2. die Anwartschaftszeit im Falle von Arbeitslosigkeit<br />

am Tage des Eintritts in die Maßnahme <strong>der</strong><br />

beruflichen Weiterbildung erfüllt hätte; insoweit<br />

gilt <strong>der</strong> Tag des Eintritts in die Maßnahme als<br />

Tag <strong>der</strong> persönlichen Arbeitslosmeldung.<br />

§ 127 Gr<strong>und</strong>satz<br />

§ 127 Gr<strong>und</strong>satz<br />

(1) Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld<br />

richtet sich<br />

1. nach <strong>der</strong> Dauer <strong>der</strong> Versicherungspflichtverhältnisse<br />

innerhalb <strong>der</strong> um vier Jahre erweiterten<br />

Jahresfrist <strong>und</strong><br />

2. dem Lebensalter, das <strong>der</strong> Arbeitslose bei <strong>der</strong> Entstehung<br />

des Anspruchs vollendet hat.<br />

Die Vorschriften des Ersten Titels zum Ausschluß<br />

von Zeiten bei <strong>der</strong> Erfüllung <strong>der</strong> Anwartschaftszeit<br />

<strong>und</strong> zur Begründung <strong>der</strong> Rahmenfrist durch eine vorangegangene<br />

Rahmenfrist gelten entsprechend.<br />

(1) Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld<br />

richtet sich<br />

1. nach <strong>der</strong> Dauer <strong>der</strong> Versicherungspflichtverhältnisse<br />

innerhalb <strong>der</strong> um vier Jahre erweiterten<br />

Jahresfrist <strong>und</strong><br />

2. dem Lebensalter, das <strong>der</strong> Arbeitslose bei <strong>der</strong> Entstehung<br />

des Anspruchs vollendet hat.<br />

Die Vorschriften des Ersten Titels zum Ausschluß<br />

von Zeiten bei <strong>der</strong> Erfüllung <strong>der</strong> Anwartschaftszeit<br />

<strong>und</strong> zur Begründung <strong>der</strong> Rahmenfrist durch eine vorangegangene<br />

Rahmenfrist gelten entsprechend.<br />

(2) Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld<br />

beträgt ...<br />

<br />

(2) Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld<br />

beträgt ...<br />

<br />

(2a) betr.: Wehr- <strong>und</strong> Zivildienstleistende.<br />

(2a) <br />

(3) betr.: Saisonarbeiter.<br />

(3) <br />

(4) Die Dauer des Anspruchs verlängert sich um die<br />

Restdauer des wegen Entstehung eines neuen Anspruchs,<br />

wenn nach Entstehung des erloschenen Anspruchs noch<br />

<strong>nicht</strong> sieben Jahre verstrichen sind; sie verlängert sich<br />

längstens bis zu <strong>der</strong> dem Lebensalter des Arbeitslosen<br />

zugeordnete Höchstdauer.<br />

(4) Die Dauer des Anspruchs verlängert sich um die<br />

Restdauer des wegen Entstehung eines neuen Anspruchs,<br />

wenn nach Entstehung des erloschenen Anspruchs noch<br />

<strong>nicht</strong> sieben Jahre verstrichen sind; sie verlängert sich<br />

längstens bis zu <strong>der</strong> dem Lebensalter des Arbeitslosen<br />

zugeordnete Höchstdauer.<br />

§ 128 Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Anspruchsdauer<br />

§ 128 Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Anspruchsdauer<br />

(1) Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld<br />

min<strong>der</strong>t sich um<br />

1. ...<br />

...<br />

7. ...<br />

8. jeweils einen Tag für jeweils zwei Tage, für die<br />

ein Anspruch auf Unterhaltsgeld erfüllt worden<br />

ist.<br />

(1) Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld<br />

min<strong>der</strong>t sich um<br />

1. ...<br />

...<br />

7. ...<br />

8. jeweils einen Tag für jeweils zwei Tage, für die<br />

ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bei beruflicher<br />

Weiterbildung nach diesem Buch erfüllt worden<br />

ist.<br />

§ 129 Gr<strong>und</strong>satz § 129 Gr<strong>und</strong>satz<br />

80

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!