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Schriftliche Stellungnahmen der nicht geladenen Verbände und ...

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Ausschuss für Wirtschaft <strong>und</strong> Arbeit Ausschussdrucksache 15(9)707<br />

wird allerdings nur dann erfolgreich sein können, wenn<br />

dem gegenüber ein Angebot an Arbeitsplätzen steht.<br />

Selbstverwaltung<br />

Die Entwicklung <strong>der</strong> Gesetzesnormen für die Selbstverwaltungsorgane<br />

lassen mo<strong>der</strong>ne Handlungs- <strong>und</strong> Innovationsoptionen<br />

vermissen. Hiermit liegt seit März 2002 die<br />

dritte Novellierung dieses Gesetzesabschnittes zur Entscheidung<br />

vor.<br />

Dabei wird <strong>nicht</strong> nur die Struktur <strong>der</strong> Selbstverwaltung<br />

zusammengeschnitten, son<strong>der</strong>n auch die Beteiligungsnormen<br />

werden weiter eingeschränkt. Darüber kann<br />

auch das Vorschlagsrecht des Verwaltungsrats zur Besetzung<br />

des Vorstands <strong>nicht</strong> hinwegtäuschen. Die Selbstverwaltung<br />

hat lediglich nur noch eine Kontrollfunktion<br />

über die entsprechende Berichtspflicht des Vorstands.<br />

Dabei wird übersehen, dass die Finanzmittel <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esanstalt<br />

überwiegend aus Versicherungsbeiträgen bestehen,<br />

die von Arbeitnehmern <strong>und</strong> Arbeitgebern getragen<br />

werden.<br />

Gleichzeitig wird die Arbeitsfähigkeit <strong>der</strong> Selbstverwaltung<br />

durch Aufhebung <strong>der</strong> Stellvertreterinnenregelungen<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> Ausschüsse <strong>der</strong>art beschränkt, dass eine effektive<br />

Kontrolle in Frage gestellt wird. Eine Gestalterische Einflussnahme<br />

<strong>der</strong> Selbstverwaltung wird zukünftig ausgeschlossen.<br />

Im Sinne einer Mobilisierung <strong>und</strong> Einbindung<br />

<strong>der</strong> Profis <strong>der</strong> Nation (Modul 13), die das Problem Arbeitslosigkeit<br />

in unserer Gesellschaft mit zu bewältigen<br />

helfen, kann diese Neuregelung <strong>nicht</strong> verstanden werden.<br />

Leistungsrecht<br />

Was die Empfehlungen <strong>der</strong> Kommission „Mo<strong>der</strong>ne<br />

Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ angeht, hatte diese<br />

keine kollektiven Leistungskürzungen vorgeschlagen.<br />

Nunmehr wird aber gerade dieses Ergebnis in Umkehrung<br />

gesetzt. Den Menschen wird über den Terminus<br />

„Hartz- Gesetze“ <strong>der</strong> fälschliche Eindruck vermittelt, es<br />

handele sich um die Umsetzung <strong>der</strong> Kommissionsergebnisse.<br />

Schon an an<strong>der</strong>en Beispielen hat ver.di festgestellt,<br />

dass dem <strong>nicht</strong> so ist.<br />

Mit Verabschiedung des ersten Gesetzes für Mo<strong>der</strong>ne<br />

Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurden schon einschneidende<br />

Eingriffe in das Leistungsrecht festgeschrieben.<br />

Diese Leistungsverschlechterungen setzen sich fort<br />

bis hin ins vierte Gesetz.<br />

<br />

<br />

<br />

Durch die Verschärfung <strong>der</strong> Zumutbarkeit von Arbeit<br />

nach dem Prinzip „Arbeit um jeden Preis“.<br />

Durch die Berücksichtigung von Partnereinkommen<br />

<strong>und</strong> Vermögen bei <strong>der</strong> Bedürftigkeitsprüfung.<br />

Durch die Begrenzung <strong>der</strong> Möglichkeit <strong>der</strong> privaten<br />

Altersvorsorge auf die Riester-Rente.<br />

Durch die Aufhebung <strong>der</strong> Versicherungspflicht nach<br />

SGB III für ABM.<br />

Das lehnt ver.di nachdrücklich ab.<br />

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