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Schriftliche Stellungnahmen der nicht geladenen Verbände und ...

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Ausschussdrucksache 15(9)707<br />

Ausschuss für Wirtschaft <strong>und</strong> Arbeit<br />

gen darf die Trennung zwischen beitragsfinanzierter Arbeitslosenversicherung<br />

einerseits <strong>und</strong> steuerfinanzierter<br />

Anschlussleistung an<strong>der</strong>erseits sich <strong>nicht</strong> negativ auf den<br />

Service für die K<strong>und</strong>en – Arbeitssuchende wie Unternehmen<br />

– auswirken. Deshalb ist eine Bündelung von<br />

Kompetenzen innerhalb <strong>der</strong> neuen Job-Center, in denen<br />

Mitarbeiter <strong>der</strong> Träger <strong>der</strong> Sozialhilfe <strong>und</strong> Beschäftigte<br />

<strong>der</strong> Agenturen für Arbeit zusammen arbeiten (so auch §<br />

65 SGB II des Gesetzentwurfs), sinnvoll. Denn die<br />

Agenturen für Arbeit verfügen gerade auch im Bereich<br />

<strong>der</strong> überregionalen Vermittlung über größere Erfahrungen.<br />

Die Mitarbeiter <strong>der</strong> Sozialhilfeträger sind ihrerseits<br />

erfahren darin, langzeitarbeitslose Transferempfänger<br />

umfassend zu betreuen. Daher sind Job-Center als alleinige<br />

Anlaufstelle für die Fragen des Arbeitsmarktes<br />

sinnvoll. In diesen Job-Centern werden die Angebote gebündelt<br />

vorgehalten. Hier könnte zukünftig <strong>der</strong> Arbeitslose<br />

in den ersten 12 Monaten einen Ansprechpartner <strong>der</strong><br />

Arbeitslosenversicherung finden. Hier sollte er danach<br />

seinen kommunalen „Fallmanager“ antreffen <strong>und</strong> aus<br />

diesem Job-Center heraus können die diversen Dienstleistungen<br />

r<strong>und</strong> um die Arbeitsmarktpolitik vermittelt werden<br />

– so durch die Ausgabe von Gutscheinen für Vermittlung<br />

<strong>und</strong> Qualifizierung sowie Angebote für sonstige<br />

Hilfestellungen.<br />

Ungeachtet aller kontroverser Diskussionen um die Trägerschaft<br />

<strong>der</strong> neuen Leistung <strong>und</strong> <strong>der</strong> diesbezüglichen<br />

heterogenen Interessenlage: Aus Sicht des DIHK sind die<br />

Vorteile <strong>und</strong> Einsparmöglichkeiten, die sich aus <strong>der</strong> Zusammenlegung<br />

von Arbeitslosenhilfe <strong>und</strong> Sozialhilfe ergeben,<br />

<strong>der</strong>maßen gewichtig, dass das Projekt <strong>nicht</strong> an <strong>der</strong><br />

Frage nach <strong>der</strong> Trägerschaft für Finanzierung <strong>und</strong> Durchführung<br />

scheitern darf.<br />

Berlin, 2. Oktober 2003<br />

Ansprechpartner:<br />

Dr. Achim Dercks (Tel. 030/20308-1108)<br />

Dr. Oliver Heikaus (Tel. 030/20308-1115)<br />

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