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Jahresbericht 2012 - Landeslabor Berlin - Brandenburg

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LLBB <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong> Umwelt<br />

Das <strong>Landeslabor</strong> ist auf der Grundlage der<br />

Einzelvereinbarung mit den Bezirken für die<br />

jährliche amtliche Untersuchung zuständig<br />

und arbeitet auf diesem Gebiet seit Jahren<br />

eng mit den Gesundheitsämtern zusammen.<br />

Im Jahr <strong>2012</strong> wurden 646 Proben von Füllund<br />

Badebeckenwasser aus Hallen- und Freibädern<br />

im Rahmen von amtlichen Kontrollen<br />

sowie amtlichen Anordnungen untersucht.<br />

Das entspricht etwa 5.170 Einzelbestimmungen.<br />

Neben allgemeinen mikrobiologischen<br />

Parametern erfolgte eine regelmäßige Kontrolle<br />

von Pseudomonaden und Legionellen.<br />

Probenahme an einem Straßenbrunnen<br />

Umwelt<br />

4<br />

Aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes<br />

wurden im LLBB neben den<br />

organischen Desinfektionsnebenprodukten<br />

(Trihalogenmethane) auch anorganische Desinfektionsnebenprodukte<br />

wie Chlorit, Chlorat<br />

und Bromat gemessen, die ein mutagenes<br />

Potenzial haben oder im Verdacht stehen,<br />

kanzerogen zu sein.<br />

Neue Erkenntnisse hinsichtlich der Hygieneanforderungen<br />

an Schwimm- und Badebeckenwasser<br />

und die Weiterentwicklung von<br />

Aufbereitungsverfahren erforderten eine<br />

Überarbeitung der DIN 19 643 in der Fassung<br />

vom April 1997. Dies ist mit der Novellierung<br />

zum November <strong>2012</strong> realisiert worden. Hier<br />

sind nun unter anderem auch die Untersuchungen<br />

auf Chlorit/Chlorat und Bromat<br />

im Untersuchungsumfang für die Kontrolle<br />

der Wasserbeschaffenheit bei allen Verfahrenskombinationen<br />

zur Aufbereitung von<br />

Schwimm- und Badebeckenwasser festgeschrieben<br />

worden.<br />

Untersuchungen des Trinkwassers<br />

Die Überwachung des Wassers für den<br />

menschlichen Gebrauch im Sinne der Trinkwasserverordnung<br />

2001 und der Ausführungsvorschriften<br />

zur Durchführung der Trinkwasserverordnung<br />

2007 wird in <strong>Berlin</strong> von der<br />

Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales,<br />

den Gesundheitsämtern der Bezirke und<br />

dem Landesamt für Gesundheit und Soziales<br />

durchgeführt. Das <strong>Landeslabor</strong> ist hierbei auf<br />

der Grundlage der Einzelvereinbarung mit den<br />

Bezirken in die Untersuchung von Trinkwasser<br />

– überwiegend aus Hausinstallationen<br />

und Straßenbrunnen – eingebunden, spezielle<br />

Sonderuntersuchungen erfolgen im Auftrag<br />

des LAGeSo auf Grundlage der Einzelvereinbarung<br />

anlassbezogene Untersuchungen.<br />

Im laufenden Untersuchungsjahr erfolgte die<br />

Neufassung der Verordnung über die Qualität<br />

von Wasser für den menschlichen Gebrauch<br />

(Trinkwasserverordnung – TrinkwV 2001) vom<br />

21. Mai 2001 (BGBl. I S. 959) in Form der<br />

„Zweiten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung“<br />

vom 5. Dezember (BGBl. I<br />

Nr. 58, S. 2562). Die novellierte Fassung ist<br />

seit dem 13. Dezember <strong>2012</strong> gültig.<br />

Durch die Änderungen werden hinsichtlich der<br />

Legionellenproblematik nunmehr die Gesundheitsbehörden<br />

der Länder durch den Wegfall<br />

von Meldepflichten entlastet, ohne dass<br />

dadurch das gesundheitliche Schutzniveau<br />

vermindert wird. Zudem wurden Vollzugserleichterungen<br />

bei der Überwachung von Trinkwasserinstallationen<br />

in Wohngebäuden im<br />

Hinblick auf Legionellen vorgenommen.<br />

Die bisher geforderte generelle Anzeigepflicht<br />

für große Trinkwassererwärmungsanlagen<br />

entfällt. Die Frist für die Erstuntersuchung<br />

von gewerblichen, nicht öffentlichen Großanlagen<br />

zur Trinkwassererwärmung – dies<br />

betrifft vor allem Anlagen in Mehrfamilienhäusern<br />

mit Mietwohnungen – wurde bis zum<br />

31. Dezember 2013 verlängert.<br />

Zudem wird das Untersuchungsintervall für<br />

die routinemäßige Betreiberuntersuchung<br />

dieser Anlagen (gewerbliche, nicht öffentliche<br />

Großanlagen zur Trinkwassererwärmung) auf<br />

Legionellen von jährlich auf alle drei Jahre<br />

erweitert.<br />

Ergebnisse von Legionellenuntersuchungen<br />

müssen dem Gesundheitsamt nur noch bei<br />

Auffälligkeiten gemeldet werden, das heißt<br />

erst bei einer Überschreitung des technischen<br />

Maßnahmewertes für Legionellen und nicht<br />

schon bei dessen Erreichen. Wird bei einer<br />

solchen Untersuchung ein erhöhter Wert<br />

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