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Jahresbericht 2012 - Landeslabor Berlin - Brandenburg

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LLBB <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong> Lebensmittel | Bedarfsgegenstände | Kosmetika | Tabak | Arzneimittel<br />

Lebensmittel Bedarfsgegenstände<br />

Kosmetika Tabak Arzneimittel<br />

1<br />

reagiert mit entzündlichen Reaktionen. Es<br />

kann zur Nekrose und schließlich zur tumorartigen<br />

Veränderung an der Darmwand kommen.<br />

Das Darmlumen wird dadurch eingeengt,<br />

die Darmpassage wird erheblich gestört. Nur<br />

die chirurgische Entfernung der Tumore, in<br />

schweren Fällen sogar eine Teilresektion des<br />

Darmes, kann die Beschwerden beheben. Derartige<br />

Fälle sind aus Japan bekannt.<br />

Wie dargestellt können Fischparasiten beim<br />

Menschen unter Umständen lebensbedrohliche<br />

Krankheiten hervorrufen.<br />

Das Tieffrieren muss bei minus 20°C über<br />

24 Stunden beziehungsweise bei minus 35°C<br />

über 15 Stunden erfolgen. Die Gefrierbehandlung<br />

muss dokumentiert und rückverfolgbar<br />

sein, so schreibt es die EU-Lebensmittelhygieneverordnung<br />

Nr. 853/2004 vor.<br />

Sushi-Gericht<br />

Larven von Anisakis simplex<br />

Aus Gründen des Gesundheitsschutzes sind<br />

daher zum Rohverzehr bestimmte Fische –<br />

abgesehen von einigen Ausnahmen – vorher<br />

tiefzufrieren, damit die Fischparasiten sicher<br />

abgetötet werden.<br />

Produkte mit rohem Fisch, wie Sushi, dürfen<br />

daher nur aus tiefgefrorenen und somit aus<br />

wieder aufgetauten Fischen hergestellt werden.<br />

So hergestellte Sushis dürfen aber als<br />

frisches Erzeugnis an den Verbraucher abgegeben<br />

werden, das heißt ohne einen Hinweis,<br />

dass das Lebensmittel aufgetauten Fisch enthält.<br />

Dies gilt sowohl für Fertigpackung als<br />

auch für lose Ware. Diese Ausnahmeregelung<br />

wird mit dem präventiven Verbraucherschutz<br />

begründet.<br />

Bei der amtlichen Probenahme in Sushi-Bars<br />

ist es daher sehr wichtig, den Nachweis der<br />

Gefrierbehandlung zu kontrollieren.<br />

Tierartbestimmung in Lebensmitteln mittels ELISA und PCR<br />

Im Jahr <strong>2012</strong> kamen im <strong>Landeslabor</strong> insgesamt<br />

910 Lebensmittelproben (mit 3.740 Untersuchungen)<br />

mittels ELISA und 335 Lebensmittelproben<br />

(mit 970 Untersuchungen)<br />

mittels PCR auf verschiedenste Tierarten zur<br />

Untersuchung.<br />

Das Produktspektrum reichte von Fleisch und<br />

Fleischerzeugnissen über Fisch und Fischereierzeugnissen<br />

bis hin zum Käse und zu Molkereierzeugnisse.<br />

Neben der Standarduntersuchung<br />

auf Tierarten wie Rind, Schwein, Schaf,<br />

Ziege und Geflügel auf proteinanalytischer<br />

und molekularbiologischer Basis wurde bei<br />

Lebensmittelproben der Nachweis von spezifischen<br />

DNA-Sequenzen von Wild, Pferd, Gans,<br />

Ente, Strauß, Kaninchen, Springbock und verschiedenen<br />

Fischarten durchgeführt.<br />

Im Bereich der Standarduntersuchung von<br />

Hackfleisch, Döner Kebab und Fleischerzeugnissen<br />

lag die Beanstandungsquote bei<br />

5,6 Prozent. Insgesamt wurden bei 19 Hackfleischproben,<br />

neun Döner-/Hackspießproben<br />

und 23 Fleischerzeugnissen Abweichungen<br />

von der Deklaration festgestellt. Bei den<br />

untersuchten Produkten wurden jeweils nicht<br />

deklarierte beziehungsweise nicht mit den<br />

Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse<br />

des Deutschen Lebensmittelbuches konforme<br />

(nicht übliche) Anteile an Rind, Schwein,<br />

Schaf oder Geflügel nachgewiesen.<br />

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