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Jahresbericht 2012 - Landeslabor Berlin - Brandenburg

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LLBB <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong> Futtermittel | Düngemittel | Landwirtschaft<br />

Das Landesprogramm Ambrosia wurde <strong>2012</strong><br />

ebenfalls fortgeführt. Im Rahmen der Kontrollen<br />

sind dem LLBB im Berichtsjahr 37 Futtermittel,<br />

im Wesentlichen Vogelfutter und<br />

Sonnenblumensaat, zur Untersuchung auf<br />

Ambrosiasamen übergeben worden. Nach der<br />

mikroskopischen Prüfung konnten in sieben<br />

Proben Samenteile gefunden werden, in vier<br />

Proben wurde der geltende Höchstgehalt<br />

überschritten.<br />

Einen weiteren Schwerpunkt in der amtlichen<br />

Futtermittelkontrolle bildeten die mikrobiologischen<br />

Untersuchungen. Die Proben<br />

wurden auf Verderb (174 Untersuchungen)<br />

beziehungsweise das Vorhandensein von Salmonellen<br />

(149 Untersuchungen) geprüft. In<br />

keiner der Proben konnten Salmonellen nachgewiesen<br />

werden. Einige Proben waren nach<br />

allgemeiner Verkehrsauffassung nicht mehr<br />

unverdorben. Dies betraf insbesondere Grobfuttermittel<br />

wie Silagen und Getreideproben<br />

als Einzelfuttermittel.<br />

Samen von Ambrosia artemisiifolia L. unter dem<br />

Mikroskop (6,3-fach vergrößert)<br />

Mit dem insgesamt größten Anteil an Analysen<br />

(33 Prozent) wurden Untersuchungen<br />

auf unzulässige Stoffe durchgeführt. Nach<br />

Futtermittelrecht betrifft dies die Prüfung<br />

auf Verschleppung von Tierarzneimittelrückständen,<br />

den Einsatz nicht mehr zugelassener<br />

Stoffe beziehungsweise nur für bestimmte<br />

Tierarten zugelassener Stoffe. Den Auftraggebern<br />

wurden vom <strong>Landeslabor</strong> hierfür circa<br />

2.240 Analysenergebnisse aus der Untersuchung<br />

von 140 Proben übergeben. In drei<br />

Proben konnten Beanstandungen in Form von<br />

Höchstgehaltsüberschreitungen für Kokzidiostatika<br />

nachgewiesen werden.<br />

Weitergeführt wurde <strong>2012</strong> auch planmäßig<br />

das Programm zur Untersuchung ausgewählter<br />

Futtermittel auf gentechnisch veränderte<br />

Organismen. Geprüft wurden vornehmlich<br />

Einzelfuttermittel wie Soja-, Mais-, Lein- und<br />

Rapsprodukte, insgesamt in einem Umfang<br />

von 56 Proben.<br />

Für das Land <strong>Berlin</strong> wurden 29 Futtermittelproben<br />

dem <strong>Landeslabor</strong> zur Bearbeitung<br />

übergeben. Auf Grund anlassbezogener Kontrollen<br />

wurden fünf Proben mehr als im Kontrollprogramm<br />

vorgesehen entnommen. Der<br />

Schwerpunkt der Analysen der <strong>Berlin</strong>er Proben<br />

lag entsprechend den Vorgaben des Kontrollprogrammes<br />

in der Gehaltskontrolle von Zusatzstoffen<br />

sowie der Prüfung auf unzulässige<br />

Stoffe. Anlassbezogen erfolgte die mikrobiologische<br />

Begutachtung von Frischfleisch als<br />

Alleinfutter für Hunde.<br />

Zusammenfassend kann festgestellt werden,<br />

dass es nur vereinzelt zu Höchstwertüberschreitungen<br />

bei den unerwünschten und<br />

unzulässigen Stoffen kam. Dennoch wird weiterhin<br />

eine regelmäßige und breit gefächerte<br />

Kontrolle der Futtermittel für erforderlich<br />

gehalten.<br />

Futtermittel Düngemittel<br />

Landwirtschaft<br />

2<br />

Amtliche Düngemittelverkehrskontrolle für die Länder<br />

<strong>Brandenburg</strong> und <strong>Berlin</strong><br />

Grundlage für die Untersuchungen im Rahmen<br />

der amtlichen Düngemittelkontrolle ist unter<br />

anderem die Verordnung über das Inverkehrbringen<br />

von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen,<br />

Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln<br />

(Düngemittelverordnung – DüMV), aktualisiert<br />

vom 06.12.<strong>2012</strong>. Die Verordnung definiert<br />

die zulässigen Einzelbestandteile der<br />

verschiedenen Düngemitteltypen, legt Anforderungen<br />

an die Seuchen- und Phytohygiene<br />

und an die Kennzeichnung durch den Hersteller<br />

fest. Ziel der Untersuchungen im Labor ist<br />

die Prüfung der Düngemittel auf Inhalts- und<br />

Schadstoffe und die Einhaltung festgelegter<br />

Toleranzen und Grenzwerte. Damit soll gewährleistet<br />

werden, dass eine sachgerechte<br />

Anwendung der Düngemittel erfolgen kann,<br />

die letztendlich das Pflanzenwachstum und<br />

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