Jahresbericht 2012 - Landeslabor Berlin - Brandenburg
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LLBB <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong> Futtermittel | Düngemittel | Landwirtschaft<br />
Das Landesprogramm Ambrosia wurde <strong>2012</strong><br />
ebenfalls fortgeführt. Im Rahmen der Kontrollen<br />
sind dem LLBB im Berichtsjahr 37 Futtermittel,<br />
im Wesentlichen Vogelfutter und<br />
Sonnenblumensaat, zur Untersuchung auf<br />
Ambrosiasamen übergeben worden. Nach der<br />
mikroskopischen Prüfung konnten in sieben<br />
Proben Samenteile gefunden werden, in vier<br />
Proben wurde der geltende Höchstgehalt<br />
überschritten.<br />
Einen weiteren Schwerpunkt in der amtlichen<br />
Futtermittelkontrolle bildeten die mikrobiologischen<br />
Untersuchungen. Die Proben<br />
wurden auf Verderb (174 Untersuchungen)<br />
beziehungsweise das Vorhandensein von Salmonellen<br />
(149 Untersuchungen) geprüft. In<br />
keiner der Proben konnten Salmonellen nachgewiesen<br />
werden. Einige Proben waren nach<br />
allgemeiner Verkehrsauffassung nicht mehr<br />
unverdorben. Dies betraf insbesondere Grobfuttermittel<br />
wie Silagen und Getreideproben<br />
als Einzelfuttermittel.<br />
Samen von Ambrosia artemisiifolia L. unter dem<br />
Mikroskop (6,3-fach vergrößert)<br />
Mit dem insgesamt größten Anteil an Analysen<br />
(33 Prozent) wurden Untersuchungen<br />
auf unzulässige Stoffe durchgeführt. Nach<br />
Futtermittelrecht betrifft dies die Prüfung<br />
auf Verschleppung von Tierarzneimittelrückständen,<br />
den Einsatz nicht mehr zugelassener<br />
Stoffe beziehungsweise nur für bestimmte<br />
Tierarten zugelassener Stoffe. Den Auftraggebern<br />
wurden vom <strong>Landeslabor</strong> hierfür circa<br />
2.240 Analysenergebnisse aus der Untersuchung<br />
von 140 Proben übergeben. In drei<br />
Proben konnten Beanstandungen in Form von<br />
Höchstgehaltsüberschreitungen für Kokzidiostatika<br />
nachgewiesen werden.<br />
Weitergeführt wurde <strong>2012</strong> auch planmäßig<br />
das Programm zur Untersuchung ausgewählter<br />
Futtermittel auf gentechnisch veränderte<br />
Organismen. Geprüft wurden vornehmlich<br />
Einzelfuttermittel wie Soja-, Mais-, Lein- und<br />
Rapsprodukte, insgesamt in einem Umfang<br />
von 56 Proben.<br />
Für das Land <strong>Berlin</strong> wurden 29 Futtermittelproben<br />
dem <strong>Landeslabor</strong> zur Bearbeitung<br />
übergeben. Auf Grund anlassbezogener Kontrollen<br />
wurden fünf Proben mehr als im Kontrollprogramm<br />
vorgesehen entnommen. Der<br />
Schwerpunkt der Analysen der <strong>Berlin</strong>er Proben<br />
lag entsprechend den Vorgaben des Kontrollprogrammes<br />
in der Gehaltskontrolle von Zusatzstoffen<br />
sowie der Prüfung auf unzulässige<br />
Stoffe. Anlassbezogen erfolgte die mikrobiologische<br />
Begutachtung von Frischfleisch als<br />
Alleinfutter für Hunde.<br />
Zusammenfassend kann festgestellt werden,<br />
dass es nur vereinzelt zu Höchstwertüberschreitungen<br />
bei den unerwünschten und<br />
unzulässigen Stoffen kam. Dennoch wird weiterhin<br />
eine regelmäßige und breit gefächerte<br />
Kontrolle der Futtermittel für erforderlich<br />
gehalten.<br />
Futtermittel Düngemittel<br />
Landwirtschaft<br />
2<br />
Amtliche Düngemittelverkehrskontrolle für die Länder<br />
<strong>Brandenburg</strong> und <strong>Berlin</strong><br />
Grundlage für die Untersuchungen im Rahmen<br />
der amtlichen Düngemittelkontrolle ist unter<br />
anderem die Verordnung über das Inverkehrbringen<br />
von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen,<br />
Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln<br />
(Düngemittelverordnung – DüMV), aktualisiert<br />
vom 06.12.<strong>2012</strong>. Die Verordnung definiert<br />
die zulässigen Einzelbestandteile der<br />
verschiedenen Düngemitteltypen, legt Anforderungen<br />
an die Seuchen- und Phytohygiene<br />
und an die Kennzeichnung durch den Hersteller<br />
fest. Ziel der Untersuchungen im Labor ist<br />
die Prüfung der Düngemittel auf Inhalts- und<br />
Schadstoffe und die Einhaltung festgelegter<br />
Toleranzen und Grenzwerte. Damit soll gewährleistet<br />
werden, dass eine sachgerechte<br />
Anwendung der Düngemittel erfolgen kann,<br />
die letztendlich das Pflanzenwachstum und<br />
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