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Jahresbericht 2012 - Landeslabor Berlin - Brandenburg

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LLBB <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong> Lebensmittel | Bedarfsgegenstände | Kosmetika | Tabak | Arzneimittel<br />

Lebensmittel Bedarfsgegenstände<br />

Kosmetika Tabak Arzneimittel<br />

1<br />

Kennzeichnung des Glutaminsäuregehalts von Suppen aus<br />

asiatischen Gaststätten<br />

Glutaminsäure (E 620) beziehungsweise deren<br />

Derivate (Glutamate; E 621 – E 625) dürfen<br />

Suppen als Geschmacksverstärker gemäß Zusatzstoff-Zulassungsverordnung<br />

bis zu einer<br />

Höchstmenge von 10 g/kg zugesetzt werden.<br />

Bei der Abgabe dieser Lebensmittel in Gaststätten<br />

ist der Gehalt an diesen Zusatzstoffen<br />

durch die Angabe „mit Geschmacksverstärker“<br />

kenntlich zu machen. Obwohl von den meisten<br />

Gesundheitsbehörden der Mitgliedstaaten<br />

der Europäischen Union Glutaminsäure beziehungsweise<br />

deren Derivate als gesundheitlich<br />

unbedenklich eingestuft werden, existieren<br />

Berichte einzelner Personen bezüglich einer<br />

Glutamatunverträglichkeit (auch Chinarestaurant-Syndrom<br />

genannt).<br />

Die Probenahme von Suppen aus asiatischen<br />

Gaststätten erfolgte im Berichtszeitraum zum<br />

Teil im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplans<br />

(BÜp <strong>2012</strong>). Neben der bekannten<br />

chinesischen Sauer-Scharf-Suppe wurden<br />

auch verschiedene Peking-Suppen, Wan-Tan-<br />

Suppen, Eierblumen-Suppen, Miso-Suppen,<br />

Garnelensuppen etc. als Proben eingereicht.<br />

Es zeigte sich, dass die 14 Proben, die im<br />

Land <strong>Berlin</strong> gezogen wurden, ausnahmslos<br />

nicht mit der Angabe „mit Geschmacksverstärker“<br />

gekennzeichnet waren (siehe beispielhafte<br />

Abbildung). Laboranalytisch konnte jedoch<br />

in 57 Prozent der <strong>Berlin</strong>er Proben ein technologisch<br />

wirksamer Zusatz von Glutaminsäure<br />

beziehungsweise Glutamat bestimmt werden,<br />

wobei eine Probe eine Höchstwertüberschreitung<br />

von über 10 g/kg aufwies.<br />

Beispiel einer Nichtkennzeichnung von Geschmacksverstärkern<br />

auf der Speisekarte einer asiatischen<br />

Gaststätte<br />

Bei den 38 Proben aus dem Land <strong>Brandenburg</strong><br />

war hingegen zu 71 Prozent ein Zusatz an<br />

Geschmacksverstärkern kenntlich gemacht.<br />

In 92 Prozent der untersuchten Suppen aus<br />

<strong>Brandenburg</strong> wurde Glutaminsäure beziehungsweise<br />

Glutamat in technologisch wirksamen<br />

Mengen analytisch nachgewiesen. Ein<br />

Großteil dieser Lebensmittel musste jedoch<br />

nicht beanstandet werden, da der Gehalt an<br />

Geschmacksverstärkern rechtskonform gekennzeichnet<br />

war. Bei sieben Suppen (fünf<br />

gekennzeichnet/zwei nicht gekennzeichnet)<br />

lag der Glutaminsäuregehalt mit bis zu<br />

17,3 g/ kg jedoch über dem zulässigen<br />

Höchstwert.<br />

Kennzeichnung von Geschmacksverstärkern auf der<br />

Speisekarte einer asiatischen Gaststätte<br />

<strong>Berlin</strong><br />

(n = 14)<br />

gekennzeichnet<br />

0<br />

0<br />

0<br />

nicht gekennzeichnet<br />

7,1<br />

57,1<br />

35,7<br />

0 10 20 30 40 50 60<br />

<strong>Brandenburg</strong><br />

(n = 38)<br />

gekennzeichnet<br />

0<br />

13,2<br />

57,2<br />

> Höchstmenge<br />

zugesetzt<br />

nicht zugesetzt<br />

nicht gekennzeichnet<br />

5,3<br />

7,9<br />

15,8<br />

0 10 20 30 40 50 60<br />

Kennzeichnung beziehungsweise Zusatz von Glutaminsäure (beziehungsweise von deren<br />

Derivaten) bei asiatischen Suppen, <strong>2012</strong><br />

28

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