Jahresbericht 2012 - Landeslabor Berlin - Brandenburg
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LLBB <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong> Lebensmittel | Bedarfsgegenstände | Kosmetika | Tabak | Arzneimittel<br />
Zudem war bei einigen Proben die Symbolangabe<br />
für den Alkoholgehalt (% Vol.) nicht korrekt<br />
angegeben und führte neben fehlender<br />
Loskennzeichnung zu Beanstandungen.<br />
Bubble Tea – eine endliche Geschichte ?<br />
Die Überprüfung von Bubble Tea-Proben, die<br />
etwa Mitte des Jahres 2011 begann, wurde<br />
<strong>2012</strong> fortgesetzt.<br />
Das Trendgetränk Bubble Tea erfreute sich bei<br />
der jungen Generation immer noch großer Beliebtheit.<br />
An der Zusammensetzung hatte sich<br />
nichts geändert: Bubble Tea ist ein Getränk<br />
auf der Basis von grünem oder schwarzem Tee.<br />
Zur Aromatisierung und Süßung wird Sirup<br />
mit unterschiedlichen Geschmacksrichtungen<br />
zugegeben, der wahlweise mit Milch gemixt<br />
wird. Die Besonderheit des Getränks sind die<br />
als Topping zugesetzen Tapioka-Perlen oder<br />
bunte Gelee-Stückchen beziehungsweise die<br />
Poppings-Kügelchen (Bubbles) mit einer flüssigen<br />
Füllung, die beim Zerbeißen platzen.<br />
Bubble Tea wird mit einem breiten Strohhalm<br />
getrunken, durch den auch die Bubbles in den<br />
Mund gesaugt werden. Zu dieser Thematik<br />
wurde Mitte des Jahres <strong>2012</strong> eine Stellungnahme<br />
des BfR (Bundesamt für Risikobewertung)<br />
veröffentlicht, in der darauf hingewiesen<br />
wird, dass insbesondere bei Kleinkindern<br />
unter vier Jahren eine Gefahr durch Aspiration<br />
nicht auszuschließen ist.<br />
Auch im Berichtsjahr wurden von den Überwachungsbehörden<br />
verzehrfertige Getränke<br />
sowie Grundstoffe zur Herstellung dieser Getränke<br />
eingeliefert. Schwerpunktartig wurde<br />
das Lager eines großen Anbieters von Zutaten<br />
für die Zubereitung von Bubble Teas beprobt.<br />
Bei den entnommenen Proben handelte es<br />
sich um original verschlossene Abpackungen<br />
von dickflüssigen Fruchtzubereitungen mit<br />
hohen Zuckergehalten in unterschiedlichen<br />
Geschmacksrichtungen (zum Beispiel Kiwi,<br />
Erdbeere, Zitrone, Blaubeere, Honigmelone).<br />
Die Proben aus den Bubble Tea-Geschäften<br />
wurden als lose Ware und in Fertigpackungen<br />
eingesandt.<br />
Die im <strong>Landeslabor</strong> untersuchten Proben variierten<br />
hinsichtlich ihrer Zusammensetzung.<br />
Gemeinsam war ihnen jedoch, dass sie eine<br />
Reihe von Zusatzstoffen enthielten.<br />
Diese beschriebenen Kennzeichnungsmängel<br />
wurden auch schon im Jahr 2011 bei der Untersuchung<br />
von Spirituosen aus kleingewerblicher<br />
Herstellung beobachtet. Die Ermittlung<br />
des Alkoholgehalts ist für kleine Produzenten,<br />
die ihr Erzeugnis nicht in einem Labor untersuchen<br />
lassen, schwierig. Hier sind fachkundige<br />
Beratungen erforderlich.<br />
In fast jeder Probe wurden künstliche Azofarbstoffe<br />
nachgewiesen. Diese Farbstoffe<br />
stehen in Verdacht, bei Kindern Aufmerksamkeitsstörungen<br />
und Hyperaktivität zu<br />
verursachen. Bei ihrer Verwendung ist nach<br />
der VO (EG) Nr. 1333/2008 der Hinweis „kann<br />
Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“<br />
vorgeschrieben. Diese Vorgabe<br />
hat dazu geführt, dass viele Lebensmittelhersteller<br />
auf den Einsatz von Azofarbstoffen<br />
verzichten – nicht so bei den untersuchten<br />
Bubble Teas und Sirup-Proben.<br />
Neben Farbstoffen enthielten zahlreiche Proben<br />
den Konservierungsstoff Sorbinsäure,<br />
einige Proben den Süßstoff Acesulfam-K und<br />
eine Probe den Süßstoff Saccharin.<br />
Bei der Prüfung der Kennzeichnung auf den<br />
Fertigpackungen und der eingereichten Kennzeichnungsträger<br />
der als lose Ware eingelieferten<br />
Zutaten war im Vergleich zum Vorjahr<br />
festzustellen, dass die Angaben überwiegend<br />
in deutscher Sprache gemacht wurden. Das<br />
ist nach unseren Kenntnissen auch darauf<br />
zurückzuführen, dass verschiedene Überwachungsbehörden<br />
Gespräche mit den Importeuren<br />
geführt haben.<br />
Es wurden jedoch auch im Berichtszeitraum<br />
wieder umfängliche Kennzeichnungsmängel<br />
festgestellt. Insbesondere war die Kenntlichmachung<br />
der verwendeten Zusatzstoffe mangelhaft.<br />
So war bei der Angabe der Zusatzstoffe<br />
im Verzeichnis der Zutaten der Klassenname<br />
nicht vorhanden. Desweiteren fehlte bei<br />
etwa drei Viertel der Proben der geforderte<br />
Hinweis „kann Aktivität und Aufmerksamkeit<br />
bei Kindern beeinträchtigen“.<br />
Auch die Angabe des Herstellers, die Angabe<br />
des Mindesthaltbarkeitsdatums und freiwillig<br />
angegebene Tabellen mit Nährwerten entsprachen<br />
nicht den Anforderungen.<br />
Bei den verzehrfertigen Getränken, die als lose<br />
Ware entnommen wurden, war in der Regel<br />
die fehlende Kenntlichmachung der Zusatz-<br />
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Lebensmittel Bedarfsgegenstände<br />
Kosmetika Tabak Arzneimittel<br />
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