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Jahresbericht 2012 - Landeslabor Berlin - Brandenburg

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LLBB <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong> Lebensmittel | Bedarfsgegenstände | Kosmetika | Tabak | Arzneimittel<br />

Zudem war bei einigen Proben die Symbolangabe<br />

für den Alkoholgehalt (% Vol.) nicht korrekt<br />

angegeben und führte neben fehlender<br />

Loskennzeichnung zu Beanstandungen.<br />

Bubble Tea – eine endliche Geschichte ?<br />

Die Überprüfung von Bubble Tea-Proben, die<br />

etwa Mitte des Jahres 2011 begann, wurde<br />

<strong>2012</strong> fortgesetzt.<br />

Das Trendgetränk Bubble Tea erfreute sich bei<br />

der jungen Generation immer noch großer Beliebtheit.<br />

An der Zusammensetzung hatte sich<br />

nichts geändert: Bubble Tea ist ein Getränk<br />

auf der Basis von grünem oder schwarzem Tee.<br />

Zur Aromatisierung und Süßung wird Sirup<br />

mit unterschiedlichen Geschmacksrichtungen<br />

zugegeben, der wahlweise mit Milch gemixt<br />

wird. Die Besonderheit des Getränks sind die<br />

als Topping zugesetzen Tapioka-Perlen oder<br />

bunte Gelee-Stückchen beziehungsweise die<br />

Poppings-Kügelchen (Bubbles) mit einer flüssigen<br />

Füllung, die beim Zerbeißen platzen.<br />

Bubble Tea wird mit einem breiten Strohhalm<br />

getrunken, durch den auch die Bubbles in den<br />

Mund gesaugt werden. Zu dieser Thematik<br />

wurde Mitte des Jahres <strong>2012</strong> eine Stellungnahme<br />

des BfR (Bundesamt für Risikobewertung)<br />

veröffentlicht, in der darauf hingewiesen<br />

wird, dass insbesondere bei Kleinkindern<br />

unter vier Jahren eine Gefahr durch Aspiration<br />

nicht auszuschließen ist.<br />

Auch im Berichtsjahr wurden von den Überwachungsbehörden<br />

verzehrfertige Getränke<br />

sowie Grundstoffe zur Herstellung dieser Getränke<br />

eingeliefert. Schwerpunktartig wurde<br />

das Lager eines großen Anbieters von Zutaten<br />

für die Zubereitung von Bubble Teas beprobt.<br />

Bei den entnommenen Proben handelte es<br />

sich um original verschlossene Abpackungen<br />

von dickflüssigen Fruchtzubereitungen mit<br />

hohen Zuckergehalten in unterschiedlichen<br />

Geschmacksrichtungen (zum Beispiel Kiwi,<br />

Erdbeere, Zitrone, Blaubeere, Honigmelone).<br />

Die Proben aus den Bubble Tea-Geschäften<br />

wurden als lose Ware und in Fertigpackungen<br />

eingesandt.<br />

Die im <strong>Landeslabor</strong> untersuchten Proben variierten<br />

hinsichtlich ihrer Zusammensetzung.<br />

Gemeinsam war ihnen jedoch, dass sie eine<br />

Reihe von Zusatzstoffen enthielten.<br />

Diese beschriebenen Kennzeichnungsmängel<br />

wurden auch schon im Jahr 2011 bei der Untersuchung<br />

von Spirituosen aus kleingewerblicher<br />

Herstellung beobachtet. Die Ermittlung<br />

des Alkoholgehalts ist für kleine Produzenten,<br />

die ihr Erzeugnis nicht in einem Labor untersuchen<br />

lassen, schwierig. Hier sind fachkundige<br />

Beratungen erforderlich.<br />

In fast jeder Probe wurden künstliche Azofarbstoffe<br />

nachgewiesen. Diese Farbstoffe<br />

stehen in Verdacht, bei Kindern Aufmerksamkeitsstörungen<br />

und Hyperaktivität zu<br />

verursachen. Bei ihrer Verwendung ist nach<br />

der VO (EG) Nr. 1333/2008 der Hinweis „kann<br />

Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“<br />

vorgeschrieben. Diese Vorgabe<br />

hat dazu geführt, dass viele Lebensmittelhersteller<br />

auf den Einsatz von Azofarbstoffen<br />

verzichten – nicht so bei den untersuchten<br />

Bubble Teas und Sirup-Proben.<br />

Neben Farbstoffen enthielten zahlreiche Proben<br />

den Konservierungsstoff Sorbinsäure,<br />

einige Proben den Süßstoff Acesulfam-K und<br />

eine Probe den Süßstoff Saccharin.<br />

Bei der Prüfung der Kennzeichnung auf den<br />

Fertigpackungen und der eingereichten Kennzeichnungsträger<br />

der als lose Ware eingelieferten<br />

Zutaten war im Vergleich zum Vorjahr<br />

festzustellen, dass die Angaben überwiegend<br />

in deutscher Sprache gemacht wurden. Das<br />

ist nach unseren Kenntnissen auch darauf<br />

zurückzuführen, dass verschiedene Überwachungsbehörden<br />

Gespräche mit den Importeuren<br />

geführt haben.<br />

Es wurden jedoch auch im Berichtszeitraum<br />

wieder umfängliche Kennzeichnungsmängel<br />

festgestellt. Insbesondere war die Kenntlichmachung<br />

der verwendeten Zusatzstoffe mangelhaft.<br />

So war bei der Angabe der Zusatzstoffe<br />

im Verzeichnis der Zutaten der Klassenname<br />

nicht vorhanden. Desweiteren fehlte bei<br />

etwa drei Viertel der Proben der geforderte<br />

Hinweis „kann Aktivität und Aufmerksamkeit<br />

bei Kindern beeinträchtigen“.<br />

Auch die Angabe des Herstellers, die Angabe<br />

des Mindesthaltbarkeitsdatums und freiwillig<br />

angegebene Tabellen mit Nährwerten entsprachen<br />

nicht den Anforderungen.<br />

Bei den verzehrfertigen Getränken, die als lose<br />

Ware entnommen wurden, war in der Regel<br />

die fehlende Kenntlichmachung der Zusatz-<br />

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Lebensmittel Bedarfsgegenstände<br />

Kosmetika Tabak Arzneimittel<br />

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