Jahresbericht 2012 - Landeslabor Berlin - Brandenburg
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LLBB <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong> Lebensmittel | Bedarfsgegenstände | Kosmetika | Tabak | Arzneimittel<br />
Lebensmittel Bedarfsgegenstände<br />
Kosmetika Tabak Arzneimittel<br />
1<br />
stoffe in den Verkaufsstätten zu bemängeln.<br />
In einem Fall wurde in einem Aushang zwar<br />
auf die Verwendung von Farb- und Zusatzstoffen<br />
in den angebotenen Erzeugnissen hingewiesen.<br />
Sie sollten allerdings in technologisch<br />
zu vernachlässigender Menge enthalten sein.<br />
Der festgestellte Gehalt an dem Konservierungsstoff<br />
Sorbinsäure lag jedoch in einem<br />
Bereich, der als technologisch wirksam anzusehen<br />
ist.<br />
Aufgrund der Warnung der kanadische Lebensmittelüberwachungsbehörde<br />
CFIA (Canadian<br />
Food Inspection Agency) im Jahr 2011,<br />
unter anderem vor Sirupen aus taiwanesischer<br />
Produktion wegen unerlaubten Zusatzes des<br />
Weichmachers DEHP (Bis[2-ethylhexyl]-phtalat)<br />
als Emulgator, wurden auch <strong>2012</strong> zusätzlich<br />
fünf Proben aus Taiwan auf das Vorhandensein<br />
von Phtalaten geprüft. Die Untersuchung<br />
verlief jedoch ebenfalls mit negativem<br />
Ergebnis.<br />
Desweiteren ergab die Untersuchung von drei<br />
Bubble Teas auf Rückstände von Pflanzenschutzmittel,<br />
die möglicherweise über die Zutat<br />
Tee in das Getränk gelangt sein könnten,<br />
keine Anhaltspunkte für eine Beanstandung.<br />
Zusammenfassend ist festzustellen, dass von<br />
den eingesandten 30 Erzeugnissen 29 Proben<br />
(97 Prozent) nicht den rechtlichen Vorgaben<br />
entsprachen.<br />
Die Verständlichkeit der erforderlichen Informationen<br />
wurde für den Verbraucher aufgrund<br />
der verwendeten Sprache gegenüber dem<br />
vergangenen Jahr verbessert. Die rechtlichen<br />
Anforderungen bezüglich der Kenntlichmachung<br />
der Zusatzstoffe wurden jedoch nicht<br />
korrekt umgesetzt.<br />
Mittlerweile sind übrigens schon wieder zahlreiche<br />
„Bubble Tea-Bars“ geschlossen.<br />
Gesunde Tapiokaperlen – eine Großstadtlegende<br />
Wie im letztjährigen <strong>Jahresbericht</strong> des LLBB<br />
beschrieben, handelt es sich bei dem neuen<br />
Trendgetränk Bubble Tea um ein „Getränk<br />
eigener Art“, das aus mehreren Komponenten<br />
besteht (unter anderem Tee, Milch, Sirup<br />
mit Fruchtgeschmack, Tapiokaperlen etc.).<br />
Die Tapiokaperlen mit einem Durchmesser<br />
von etwa zehn bis zwölf Millimetern werden<br />
beim Verzehr des Getränks durch einen dicken<br />
Strohhalm aufgesogen. In diesem Zusammenhang<br />
warnt das Bundesinstitut für<br />
Risiko-bewertung vor einer Verschluckungsgefahr<br />
bei Kleinkindern. Bubble Tea geriet<br />
zudem in die Negativschlagzeilen, weil weltweit<br />
Lebensmittelüberwachungsbehörden<br />
gesundheitsschädliche Substanzen (wie etwa<br />
DEHP – Bis[2-ethylhexyl]-phthalat, nicht<br />
deklarierte Allergene etc.) in verschiedenen<br />
Bubble Tea-Zutaten nachgewiesen hatten. Ein<br />
weiteres Problem sind die in einem Bubble Tea<br />
enthaltenen Zusatzstoffe. Bubble Tea enthält<br />
Konservierungsstoffe, Süßstoffe und synthetische<br />
Azofarbstoffe, die bei der Abgabe als<br />
lose Ware an den Verbraucher zumeist nicht<br />
rechtskonform gekennzeichnet sind.<br />
Vor diesem Hintergrund wurde von der Lebensmittelüberwachung<br />
in <strong>Berlin</strong> eine Verdachtsprobe<br />
Tapiokaperlen eingereicht, die<br />
aus einer Bubble Tea-Bar entnommen wurde.<br />
In dieser Einrichtung wurde auf einer Wandtafel<br />
ausgelobt, dass Tapiokaperlen eine Quelle<br />
an Eisen, Calcium und Vitamin C seien.<br />
Durch diese nährwertbezogenen Angaben,<br />
die bei der Werbung für dieses Lebensmittel<br />
gemacht werden, fällt die untersuchte Lebensmittelprobe<br />
in den Anwendungsbereich<br />
der Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene<br />
Angaben über Lebensmittel<br />
Gesundheitsbezogene Auslobung von Tapiokaperlen<br />
VO (EG) Nr. 1924/2006). Nach dem Anhang<br />
der VO (EG) Nr. 1924/2006 ist die Angabe,<br />
ein Lebensmittel sei eine Vitaminquelle oder<br />
Mineralstoffquelle, sowie jegliche Angabe,<br />
die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe<br />
Bedeutung hat, nur zulässig, wenn das<br />
Produkt mindestens eine gemäß dem Anhang<br />
der Richtlinie 90/496/EWG signifikante Menge<br />
der genannten Stoffe enthält. Die nach<br />
der VO (EG) Nr. 1924/2006 geforderten Mindestwerte<br />
für die ausgelobten Mineral- beziehungsweise<br />
Vitaminstoffe sind demnach:<br />
2,1 mg Eisen/100 g Lebensmittel, 120 mg Calcium/100<br />
g Lebensmittel und 12 mg Vitamin<br />
C/100 g Lebensmittel.<br />
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