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Jahresbericht 2012 - Landeslabor Berlin - Brandenburg

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LLBB <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong> Lebensmittel | Bedarfsgegenstände | Kosmetika | Tabak | Arzneimittel<br />

Lebensmittel Bedarfsgegenstände<br />

Kosmetika Tabak Arzneimittel<br />

1<br />

stoffe in den Verkaufsstätten zu bemängeln.<br />

In einem Fall wurde in einem Aushang zwar<br />

auf die Verwendung von Farb- und Zusatzstoffen<br />

in den angebotenen Erzeugnissen hingewiesen.<br />

Sie sollten allerdings in technologisch<br />

zu vernachlässigender Menge enthalten sein.<br />

Der festgestellte Gehalt an dem Konservierungsstoff<br />

Sorbinsäure lag jedoch in einem<br />

Bereich, der als technologisch wirksam anzusehen<br />

ist.<br />

Aufgrund der Warnung der kanadische Lebensmittelüberwachungsbehörde<br />

CFIA (Canadian<br />

Food Inspection Agency) im Jahr 2011,<br />

unter anderem vor Sirupen aus taiwanesischer<br />

Produktion wegen unerlaubten Zusatzes des<br />

Weichmachers DEHP (Bis[2-ethylhexyl]-phtalat)<br />

als Emulgator, wurden auch <strong>2012</strong> zusätzlich<br />

fünf Proben aus Taiwan auf das Vorhandensein<br />

von Phtalaten geprüft. Die Untersuchung<br />

verlief jedoch ebenfalls mit negativem<br />

Ergebnis.<br />

Desweiteren ergab die Untersuchung von drei<br />

Bubble Teas auf Rückstände von Pflanzenschutzmittel,<br />

die möglicherweise über die Zutat<br />

Tee in das Getränk gelangt sein könnten,<br />

keine Anhaltspunkte für eine Beanstandung.<br />

Zusammenfassend ist festzustellen, dass von<br />

den eingesandten 30 Erzeugnissen 29 Proben<br />

(97 Prozent) nicht den rechtlichen Vorgaben<br />

entsprachen.<br />

Die Verständlichkeit der erforderlichen Informationen<br />

wurde für den Verbraucher aufgrund<br />

der verwendeten Sprache gegenüber dem<br />

vergangenen Jahr verbessert. Die rechtlichen<br />

Anforderungen bezüglich der Kenntlichmachung<br />

der Zusatzstoffe wurden jedoch nicht<br />

korrekt umgesetzt.<br />

Mittlerweile sind übrigens schon wieder zahlreiche<br />

„Bubble Tea-Bars“ geschlossen.<br />

Gesunde Tapiokaperlen – eine Großstadtlegende<br />

Wie im letztjährigen <strong>Jahresbericht</strong> des LLBB<br />

beschrieben, handelt es sich bei dem neuen<br />

Trendgetränk Bubble Tea um ein „Getränk<br />

eigener Art“, das aus mehreren Komponenten<br />

besteht (unter anderem Tee, Milch, Sirup<br />

mit Fruchtgeschmack, Tapiokaperlen etc.).<br />

Die Tapiokaperlen mit einem Durchmesser<br />

von etwa zehn bis zwölf Millimetern werden<br />

beim Verzehr des Getränks durch einen dicken<br />

Strohhalm aufgesogen. In diesem Zusammenhang<br />

warnt das Bundesinstitut für<br />

Risiko-bewertung vor einer Verschluckungsgefahr<br />

bei Kleinkindern. Bubble Tea geriet<br />

zudem in die Negativschlagzeilen, weil weltweit<br />

Lebensmittelüberwachungsbehörden<br />

gesundheitsschädliche Substanzen (wie etwa<br />

DEHP – Bis[2-ethylhexyl]-phthalat, nicht<br />

deklarierte Allergene etc.) in verschiedenen<br />

Bubble Tea-Zutaten nachgewiesen hatten. Ein<br />

weiteres Problem sind die in einem Bubble Tea<br />

enthaltenen Zusatzstoffe. Bubble Tea enthält<br />

Konservierungsstoffe, Süßstoffe und synthetische<br />

Azofarbstoffe, die bei der Abgabe als<br />

lose Ware an den Verbraucher zumeist nicht<br />

rechtskonform gekennzeichnet sind.<br />

Vor diesem Hintergrund wurde von der Lebensmittelüberwachung<br />

in <strong>Berlin</strong> eine Verdachtsprobe<br />

Tapiokaperlen eingereicht, die<br />

aus einer Bubble Tea-Bar entnommen wurde.<br />

In dieser Einrichtung wurde auf einer Wandtafel<br />

ausgelobt, dass Tapiokaperlen eine Quelle<br />

an Eisen, Calcium und Vitamin C seien.<br />

Durch diese nährwertbezogenen Angaben,<br />

die bei der Werbung für dieses Lebensmittel<br />

gemacht werden, fällt die untersuchte Lebensmittelprobe<br />

in den Anwendungsbereich<br />

der Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene<br />

Angaben über Lebensmittel<br />

Gesundheitsbezogene Auslobung von Tapiokaperlen<br />

VO (EG) Nr. 1924/2006). Nach dem Anhang<br />

der VO (EG) Nr. 1924/2006 ist die Angabe,<br />

ein Lebensmittel sei eine Vitaminquelle oder<br />

Mineralstoffquelle, sowie jegliche Angabe,<br />

die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe<br />

Bedeutung hat, nur zulässig, wenn das<br />

Produkt mindestens eine gemäß dem Anhang<br />

der Richtlinie 90/496/EWG signifikante Menge<br />

der genannten Stoffe enthält. Die nach<br />

der VO (EG) Nr. 1924/2006 geforderten Mindestwerte<br />

für die ausgelobten Mineral- beziehungsweise<br />

Vitaminstoffe sind demnach:<br />

2,1 mg Eisen/100 g Lebensmittel, 120 mg Calcium/100<br />

g Lebensmittel und 12 mg Vitamin<br />

C/100 g Lebensmittel.<br />

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