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Jahresbericht 2012 - Landeslabor Berlin - Brandenburg

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LLBB <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong> Umwelt<br />

Umwelt<br />

4<br />

• die Ermittlung des ökologischen Zustands<br />

des Oberflächenwassers anhand festgelegter<br />

Qualitätskomponenten (biologische,<br />

hydromorphologische, chemischphysikalische),<br />

• die Ermittlung des chemischen Zustands<br />

des Oberflächenwassers anhand festgelegter<br />

Umweltqualitätsnormen,<br />

• die Einstufung und Überwachung des<br />

chemischen Zustands des Grundwassers<br />

durch eine langfristige Beobachtung der<br />

anthropogen bedingten Schadstoffkonzentrationen.<br />

Die am 20. Juli 2011 in Kraft getretene Oberflächengewässerverordnung<br />

(OGewV) dient in<br />

erster Linie der Umsetzung der europäischen<br />

Richtlinie 2008/105/EG über Umweltqualitätsnormen<br />

im Bereich der Wasserpolitik und der<br />

europäischen Richtlinie 2009/90/EG zur Festlegung<br />

von technischen Spezifikationen für<br />

die chemische Analyse und die Überwachung<br />

des Gewässerzustands.<br />

Damit hat sie besondere Bedeutung für die<br />

Aufgaben des LLBB. In § 8 der Verordnung<br />

sind die Anforderungen an die Beurteilung der<br />

Überwachungsergebnisse, an die Analysenmethoden<br />

und an die Laboratorien definiert. Laboratorien,<br />

die chemische oder physikalische<br />

Qualitätskomponenten im Oberflächenwasser<br />

überwachen, müssen dies im Einklang mit der<br />

DIN EN ISO 17025 tun und ihre Befähigung<br />

durch Teilnahme an Eignungsprüfungen und<br />

Analyse verfügbarer Referenzmaterialien, die<br />

repräsentativ für den untersuchten Konzentrationsbereich<br />

sind, nachweisen. Die angewendeten<br />

Analysenmethoden müssen validiert<br />

und dokumentiert sein. Die erweiterte<br />

Messunsicherheit darf höchstens 50 Prozent<br />

und die Bestimmungsgrenze 30 Prozent der<br />

jeweiligen Umweltqualitätsnorm entsprechen.<br />

Dies stellt höchste Anforderungen an das Personal<br />

und die Messtechnik des LLBB.<br />

Die OGewV basiert auf § 23 Wasserhaushaltsgesetz<br />

(WHG) und regelt einheitlich deutschlandweit<br />

ein gleichartiges Schutzniveau für<br />

die Oberflächengewässer. Damit soll ein umfassender<br />

Vollzug aller EU-rechtlichen Vorgaben<br />

zum Schutz der Oberflächengewässer<br />

gewährleitet werden. Die OGewV löst damit<br />

insgesamt 16 Länderverordnungen ab.<br />

Wichtige Elemente der Verordnung sind:<br />

• Anforderungen an die Eigenschaften<br />

der Oberflächengewässer mit konkreten<br />

Vorgaben zum chemischen Zustand und zum<br />

ökologischen Potenzial<br />

• Regelungen zur Kategorisierung,<br />

Typisierung und Abgrenzung von Oberflächengewässerkörpern<br />

und zur Festlegung<br />

von Referenzbedingungen<br />

• Maßgaben zur Durchführung der<br />

Bestandsaufnahme und der Überwachungsprogramme<br />

einschließlich Anforderungen<br />

an die anzuwendenden Analysemethoden<br />

und Qualitätsmanagementsysteme<br />

• Vorgaben für die wirtschaftliche Analyse<br />

von Wassernutzungen<br />

Die fachliche Verantwortung für das Aufstellen<br />

der entsprechend darauf aufbauenden<br />

Untersuchungsprogramme obliegt der Senatsverwaltung<br />

für Stadtentwicklung und Umwelt<br />

<strong>Berlin</strong> und dem Landesamt für Umwelt,<br />

Gesundheit und Verbraucherschutz <strong>Brandenburg</strong>.<br />

Handlungsbasis des LLBB für die Durchführung<br />

der dabei erforderlichen Probenahme<br />

und analytischen Aufgaben ist die jahresbezogene<br />

Einzelvereinbarung zur Beschaffenheit<br />

der Oberflächengewässer, des Grundwassers,<br />

zum Biomonitoring und zur Abwassereinleiterkontrolle.<br />

Untersuchungen der Fließgewässer<br />

Im Land <strong>Brandenburg</strong> wurde <strong>2012</strong> die amtliche<br />

Überwachung der Wasserqualität in den<br />

fließenden Gewässern an 568 manuellen<br />

Schöpfmessstellen vorgenommen. Aus fünf<br />

automatischen Messstationen gelangten<br />

monatlich schwebstoffbürtige Sedimente zur<br />

Untersuchung insbesondere auf Partikel gebundene<br />

Schadstoffe. Zusätzlich zu den bisherigen<br />

Schwebstoffuntersuchungen an fünf<br />

automatischen Messstationen mit den Fraktionen<br />

< 2.000 µm und < 20 µm wurden an<br />

drei Messstationen Schwebstoffuntersuchungen<br />

zur Trendermittlung durchgeführt. Dazu<br />

wurden <strong>2012</strong> zu Vergleichszwecken zunächst<br />

zusätzlich die schwebstoffbürtigen Sedimente<br />

in der Fraktion < 63 µm auf Trendparameter<br />

(wie PAK, PCB, Chlorparaffine, Zinnorganika)<br />

untersucht. Außerdem wurden diese Parameter<br />

ebenfalls neu ab <strong>2012</strong> an drei Messstationen<br />

in den Gesamtproben von fest instal-<br />

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