Jahresbericht 2012 - Landeslabor Berlin - Brandenburg
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LLBB <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong> Umwelt<br />
Umwelt<br />
4<br />
• die Ermittlung des ökologischen Zustands<br />
des Oberflächenwassers anhand festgelegter<br />
Qualitätskomponenten (biologische,<br />
hydromorphologische, chemischphysikalische),<br />
• die Ermittlung des chemischen Zustands<br />
des Oberflächenwassers anhand festgelegter<br />
Umweltqualitätsnormen,<br />
• die Einstufung und Überwachung des<br />
chemischen Zustands des Grundwassers<br />
durch eine langfristige Beobachtung der<br />
anthropogen bedingten Schadstoffkonzentrationen.<br />
Die am 20. Juli 2011 in Kraft getretene Oberflächengewässerverordnung<br />
(OGewV) dient in<br />
erster Linie der Umsetzung der europäischen<br />
Richtlinie 2008/105/EG über Umweltqualitätsnormen<br />
im Bereich der Wasserpolitik und der<br />
europäischen Richtlinie 2009/90/EG zur Festlegung<br />
von technischen Spezifikationen für<br />
die chemische Analyse und die Überwachung<br />
des Gewässerzustands.<br />
Damit hat sie besondere Bedeutung für die<br />
Aufgaben des LLBB. In § 8 der Verordnung<br />
sind die Anforderungen an die Beurteilung der<br />
Überwachungsergebnisse, an die Analysenmethoden<br />
und an die Laboratorien definiert. Laboratorien,<br />
die chemische oder physikalische<br />
Qualitätskomponenten im Oberflächenwasser<br />
überwachen, müssen dies im Einklang mit der<br />
DIN EN ISO 17025 tun und ihre Befähigung<br />
durch Teilnahme an Eignungsprüfungen und<br />
Analyse verfügbarer Referenzmaterialien, die<br />
repräsentativ für den untersuchten Konzentrationsbereich<br />
sind, nachweisen. Die angewendeten<br />
Analysenmethoden müssen validiert<br />
und dokumentiert sein. Die erweiterte<br />
Messunsicherheit darf höchstens 50 Prozent<br />
und die Bestimmungsgrenze 30 Prozent der<br />
jeweiligen Umweltqualitätsnorm entsprechen.<br />
Dies stellt höchste Anforderungen an das Personal<br />
und die Messtechnik des LLBB.<br />
Die OGewV basiert auf § 23 Wasserhaushaltsgesetz<br />
(WHG) und regelt einheitlich deutschlandweit<br />
ein gleichartiges Schutzniveau für<br />
die Oberflächengewässer. Damit soll ein umfassender<br />
Vollzug aller EU-rechtlichen Vorgaben<br />
zum Schutz der Oberflächengewässer<br />
gewährleitet werden. Die OGewV löst damit<br />
insgesamt 16 Länderverordnungen ab.<br />
Wichtige Elemente der Verordnung sind:<br />
• Anforderungen an die Eigenschaften<br />
der Oberflächengewässer mit konkreten<br />
Vorgaben zum chemischen Zustand und zum<br />
ökologischen Potenzial<br />
• Regelungen zur Kategorisierung,<br />
Typisierung und Abgrenzung von Oberflächengewässerkörpern<br />
und zur Festlegung<br />
von Referenzbedingungen<br />
• Maßgaben zur Durchführung der<br />
Bestandsaufnahme und der Überwachungsprogramme<br />
einschließlich Anforderungen<br />
an die anzuwendenden Analysemethoden<br />
und Qualitätsmanagementsysteme<br />
• Vorgaben für die wirtschaftliche Analyse<br />
von Wassernutzungen<br />
Die fachliche Verantwortung für das Aufstellen<br />
der entsprechend darauf aufbauenden<br />
Untersuchungsprogramme obliegt der Senatsverwaltung<br />
für Stadtentwicklung und Umwelt<br />
<strong>Berlin</strong> und dem Landesamt für Umwelt,<br />
Gesundheit und Verbraucherschutz <strong>Brandenburg</strong>.<br />
Handlungsbasis des LLBB für die Durchführung<br />
der dabei erforderlichen Probenahme<br />
und analytischen Aufgaben ist die jahresbezogene<br />
Einzelvereinbarung zur Beschaffenheit<br />
der Oberflächengewässer, des Grundwassers,<br />
zum Biomonitoring und zur Abwassereinleiterkontrolle.<br />
Untersuchungen der Fließgewässer<br />
Im Land <strong>Brandenburg</strong> wurde <strong>2012</strong> die amtliche<br />
Überwachung der Wasserqualität in den<br />
fließenden Gewässern an 568 manuellen<br />
Schöpfmessstellen vorgenommen. Aus fünf<br />
automatischen Messstationen gelangten<br />
monatlich schwebstoffbürtige Sedimente zur<br />
Untersuchung insbesondere auf Partikel gebundene<br />
Schadstoffe. Zusätzlich zu den bisherigen<br />
Schwebstoffuntersuchungen an fünf<br />
automatischen Messstationen mit den Fraktionen<br />
< 2.000 µm und < 20 µm wurden an<br />
drei Messstationen Schwebstoffuntersuchungen<br />
zur Trendermittlung durchgeführt. Dazu<br />
wurden <strong>2012</strong> zu Vergleichszwecken zunächst<br />
zusätzlich die schwebstoffbürtigen Sedimente<br />
in der Fraktion < 63 µm auf Trendparameter<br />
(wie PAK, PCB, Chlorparaffine, Zinnorganika)<br />
untersucht. Außerdem wurden diese Parameter<br />
ebenfalls neu ab <strong>2012</strong> an drei Messstationen<br />
in den Gesamtproben von fest instal-<br />
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