Editorial 17 - Zm-online
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24 Politik und Beruf<br />
Gesundheitsreform<br />
Dissens zum Konsens<br />
Nachdem die Eckpunkte zu den Konsensverhandlungen veröffentlicht waren,<br />
wurde von allen Seiten Stellung bezogen. Jetzt liegt der erste Arbeitsentwurf<br />
zur Gesundheitsreform auf dem Tisch, ein Papier voll Regelungswut auf 435<br />
Seiten. Fazit: aus Konsens wird Dissens, die kritischen Stimmen werden zunehmend<br />
lauter, und das Tauziehen geht weiter.<br />
anzubieten. Erforderlich sei eine strikte<br />
finanzielle und organisatorische Trennung<br />
eventueller Zusatzversicherungsangebote<br />
von den Sozialversicherungsleistungen.<br />
■ Die Einführung eines befundorientierten<br />
Festzuschusssystems sei besonders geeignet,<br />
eine wirksame Ausgabenbegrenzung<br />
mit effizienten Steuerungseffekten zu Gunsten<br />
eines präventionsorientierten Verhaltens<br />
und einer sparsamen Mittelallokation<br />
zu verbinden.<br />
■ Die Ausweitung der Wahlmöglichkeit<br />
des Versicherten wird von den Zahnärzten<br />
begrüßt. Jedoch lehnen die drei Verbände<br />
eine umfassende Bindung bezüglich des<br />
gesamten ambulanten Bereichs sowie die<br />
vorgesehene Bindung auf ein Jahr ab. Es<br />
müsse sichergestellt werden, dass die Versicherten<br />
Kostenerstattung für den ambulanten<br />
ärztlichen oder zahnärztlichen Bereich<br />
oder auch für einzelne Behandlungen<br />
wählen können. Zu Vermeidung einer Inländerdiskriminierung<br />
müsse eine Kostenerstattung<br />
nicht nur im EU-Ausland, sondern<br />
auch im Inland möglich sein.<br />
Gegen die Freiberuflichkeit<br />
Foto: MEV<br />
Kurz nachdem das Eckpunkte-Papier bekannt<br />
war, reagierten die Zahnärzte mit einer<br />
ausführlichen Stellungnahme. Kassenzahnärztliche<br />
Bundesvereinigung, Bundeszahnärztekammer<br />
und der Freie Verband<br />
Deutscher Zahnärzte positionierten sich<br />
und formulierten Vorschläge, um Punkte<br />
mit negativen Konsequenzen für den vertragszahnärztlichen<br />
Bereich nicht im Gesetzesentwurf<br />
umzusetzen. Hier zunächst die<br />
wichtigsten Aussagen in Kurzfassung<br />
■ Zu den Hauptforderungspunkten des<br />
Konsenspapiers gehörte der Aspekt der<br />
Ausgliederung von Zahnersatz ab dem<br />
Jahre 2005. Grundsätzlich werde die vorgesehene<br />
Ausgliederung sowie die obligatorische<br />
Absicherung von Zahnersatz begrüßt,<br />
wenn die Rahmenbedingungen nach<br />
marktwirtschaftlichen Prinzipien ausgestaltet<br />
würden, hieß es. Die dabei angesprochene<br />
Beteiligung der GKV an solchen Zusatzversicherungen<br />
stehe aber im Widerspruch<br />
zu den grundsätzlichen Ausgliederungen<br />
von Zahnersatzleistungen. Es könne<br />
nicht Aufgabe einer öffentlich-rechtlichen<br />
Körperschaft sein, Leistungen, die nicht<br />
(mehr) zu ihrem Aufgabenbereich zählten,<br />
in Konkurrenz zu privaten Unternehmen<br />
Einen Dschungel von Regeln auf einem Haufen<br />
Papier enthält der erste Arbeitsentwurf zum<br />
Reformgesetz – das Tauziehen geht weiter.<br />
Foto: CC<br />
■ Was die im Konsenspapier geplante<br />
Professionalisierung der<br />
KZVen betrifft, widerspricht dies<br />
den Grundvorstellungen der<br />
Zahnärzteschaft von einer freiberuflichen<br />
Tätigkeit. Hauptamtlichkeit<br />
und Freiberuflichkeit sind<br />
nach Auffassung der drei Verbände<br />
unvereinbar, die Körperschaften<br />
würden damit zu staatlichen<br />
Erfüllungsgehilfen degenerieren.<br />
Die Einführung medizinischer<br />
Versorgungszentren berge<br />
die Gefahr eines unfairen Wettbewerbs,<br />
da einigen wenigen<br />
Zahnärzten die Möglichkeit eröffnet werde,<br />
ohne Eigeninvestitionen tätig zu werden.<br />
Hinzu komme die Gefahr einer zunehmenden<br />
Vergewerblichung.<br />
■ Die für den ärztlichen Bereich vorgesehene<br />
Bestimmung zu den Regelleistungsvolumina<br />
passe für den zahnärztlichen Bereich<br />
nicht. Sie dürfe hierauf nicht übertragen<br />
werden. Die gesetzlichen Regelungen<br />
müssten den Besonderheiten des zahnärztlichen<br />
Bereichs Rechnung tragen. Sollte die<br />
von der KZBV als kontraproduktiv angesehene<br />
Budgetierung nicht entfallen, müsse<br />
sicher gestellt werden, dass die bisherigen<br />
Vergütungsregelungen weiter Gültigkeit<br />
behalten und die bisherige Kompetenz der<br />
KZVen für den Honorarverteilungsmaßstab<br />
erhalten bleibe.<br />
■ Als bedenklich sehen die Zahnärzte auch<br />
die Einführung einer Patientenquittung (Belastung<br />
für die Praxis ohne Steuerungswirkung)<br />
und die Einführung der intelligenten<br />
Gesundheitskarte (gläserner Patient) an.<br />
■ Ganz entschieden wenden sich die<br />
Zahnärzte gegen eine gesetzlich kodifizierte<br />
Fortbildungspflicht. Es handele sich hierbei<br />
um eine unnötige Reglementierung eines<br />
freien Berufs und es gebe keine valide Stu-<br />
zm 93, Nr. <strong>17</strong>, 1. 9. 2003, (2068)