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Editorial 17 - Zm-online

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24 Politik und Beruf<br />

Gesundheitsreform<br />

Dissens zum Konsens<br />

Nachdem die Eckpunkte zu den Konsensverhandlungen veröffentlicht waren,<br />

wurde von allen Seiten Stellung bezogen. Jetzt liegt der erste Arbeitsentwurf<br />

zur Gesundheitsreform auf dem Tisch, ein Papier voll Regelungswut auf 435<br />

Seiten. Fazit: aus Konsens wird Dissens, die kritischen Stimmen werden zunehmend<br />

lauter, und das Tauziehen geht weiter.<br />

anzubieten. Erforderlich sei eine strikte<br />

finanzielle und organisatorische Trennung<br />

eventueller Zusatzversicherungsangebote<br />

von den Sozialversicherungsleistungen.<br />

■ Die Einführung eines befundorientierten<br />

Festzuschusssystems sei besonders geeignet,<br />

eine wirksame Ausgabenbegrenzung<br />

mit effizienten Steuerungseffekten zu Gunsten<br />

eines präventionsorientierten Verhaltens<br />

und einer sparsamen Mittelallokation<br />

zu verbinden.<br />

■ Die Ausweitung der Wahlmöglichkeit<br />

des Versicherten wird von den Zahnärzten<br />

begrüßt. Jedoch lehnen die drei Verbände<br />

eine umfassende Bindung bezüglich des<br />

gesamten ambulanten Bereichs sowie die<br />

vorgesehene Bindung auf ein Jahr ab. Es<br />

müsse sichergestellt werden, dass die Versicherten<br />

Kostenerstattung für den ambulanten<br />

ärztlichen oder zahnärztlichen Bereich<br />

oder auch für einzelne Behandlungen<br />

wählen können. Zu Vermeidung einer Inländerdiskriminierung<br />

müsse eine Kostenerstattung<br />

nicht nur im EU-Ausland, sondern<br />

auch im Inland möglich sein.<br />

Gegen die Freiberuflichkeit<br />

Foto: MEV<br />

Kurz nachdem das Eckpunkte-Papier bekannt<br />

war, reagierten die Zahnärzte mit einer<br />

ausführlichen Stellungnahme. Kassenzahnärztliche<br />

Bundesvereinigung, Bundeszahnärztekammer<br />

und der Freie Verband<br />

Deutscher Zahnärzte positionierten sich<br />

und formulierten Vorschläge, um Punkte<br />

mit negativen Konsequenzen für den vertragszahnärztlichen<br />

Bereich nicht im Gesetzesentwurf<br />

umzusetzen. Hier zunächst die<br />

wichtigsten Aussagen in Kurzfassung<br />

■ Zu den Hauptforderungspunkten des<br />

Konsenspapiers gehörte der Aspekt der<br />

Ausgliederung von Zahnersatz ab dem<br />

Jahre 2005. Grundsätzlich werde die vorgesehene<br />

Ausgliederung sowie die obligatorische<br />

Absicherung von Zahnersatz begrüßt,<br />

wenn die Rahmenbedingungen nach<br />

marktwirtschaftlichen Prinzipien ausgestaltet<br />

würden, hieß es. Die dabei angesprochene<br />

Beteiligung der GKV an solchen Zusatzversicherungen<br />

stehe aber im Widerspruch<br />

zu den grundsätzlichen Ausgliederungen<br />

von Zahnersatzleistungen. Es könne<br />

nicht Aufgabe einer öffentlich-rechtlichen<br />

Körperschaft sein, Leistungen, die nicht<br />

(mehr) zu ihrem Aufgabenbereich zählten,<br />

in Konkurrenz zu privaten Unternehmen<br />

Einen Dschungel von Regeln auf einem Haufen<br />

Papier enthält der erste Arbeitsentwurf zum<br />

Reformgesetz – das Tauziehen geht weiter.<br />

Foto: CC<br />

■ Was die im Konsenspapier geplante<br />

Professionalisierung der<br />

KZVen betrifft, widerspricht dies<br />

den Grundvorstellungen der<br />

Zahnärzteschaft von einer freiberuflichen<br />

Tätigkeit. Hauptamtlichkeit<br />

und Freiberuflichkeit sind<br />

nach Auffassung der drei Verbände<br />

unvereinbar, die Körperschaften<br />

würden damit zu staatlichen<br />

Erfüllungsgehilfen degenerieren.<br />

Die Einführung medizinischer<br />

Versorgungszentren berge<br />

die Gefahr eines unfairen Wettbewerbs,<br />

da einigen wenigen<br />

Zahnärzten die Möglichkeit eröffnet werde,<br />

ohne Eigeninvestitionen tätig zu werden.<br />

Hinzu komme die Gefahr einer zunehmenden<br />

Vergewerblichung.<br />

■ Die für den ärztlichen Bereich vorgesehene<br />

Bestimmung zu den Regelleistungsvolumina<br />

passe für den zahnärztlichen Bereich<br />

nicht. Sie dürfe hierauf nicht übertragen<br />

werden. Die gesetzlichen Regelungen<br />

müssten den Besonderheiten des zahnärztlichen<br />

Bereichs Rechnung tragen. Sollte die<br />

von der KZBV als kontraproduktiv angesehene<br />

Budgetierung nicht entfallen, müsse<br />

sicher gestellt werden, dass die bisherigen<br />

Vergütungsregelungen weiter Gültigkeit<br />

behalten und die bisherige Kompetenz der<br />

KZVen für den Honorarverteilungsmaßstab<br />

erhalten bleibe.<br />

■ Als bedenklich sehen die Zahnärzte auch<br />

die Einführung einer Patientenquittung (Belastung<br />

für die Praxis ohne Steuerungswirkung)<br />

und die Einführung der intelligenten<br />

Gesundheitskarte (gläserner Patient) an.<br />

■ Ganz entschieden wenden sich die<br />

Zahnärzte gegen eine gesetzlich kodifizierte<br />

Fortbildungspflicht. Es handele sich hierbei<br />

um eine unnötige Reglementierung eines<br />

freien Berufs und es gebe keine valide Stu-<br />

zm 93, Nr. <strong>17</strong>, 1. 9. 2003, (2068)

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