Editorial 17 - Zm-online
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28 Politik und Beruf<br />
Zuzahlungen im europäischen Ausland<br />
Selbstbeteiligung ist<br />
selbstverständlich<br />
Die Reformdiskussionen der letzten Wochen und Monate haben das Thema<br />
Eigenbeteiligung im Gesundheitswesen in den Fokus des Interesses gerückt.<br />
Der Gedanke, für Gesundheitsleistungen mehr zuzahlen zu müssen, tut den<br />
Deutschen weh, im europäischen Ausland wird das Ganze aber aus anderen<br />
Blickwinkeln betrachtet. Hier hat man sich schon längst darauf eingestellt,<br />
sich an Arztkosten oder Medikamenten zu beteiligen.<br />
In den Niederlanden sind Zusatzversicherungen<br />
und Eigenanteil ein Muss, um sich<br />
ausreichend gegen Krankheitsrisiken zu versichern.<br />
Die Volksversicherung deckt nur<br />
die Basisrisiken ab. Die Schweiz ist bekannt<br />
dafür, dass Gesundheit teuer ist. Kosten für<br />
Zahnbehandlung oder Zahnersatz zahlt jeder<br />
Schweizer aus eigener Tasche (Ausnahme:<br />
schwere Krankheit). Zehn Prozent<br />
der Kosten für einen Arztbesuch, für Medikamente<br />
oder Behandlungen und Therapien<br />
muss der Patienten selbst tragen. In<br />
Österreich gibt es Selbstbehalte, an die<br />
Deutschland auch nach der Reform noch<br />
nicht heranreichen dürfte. Den Franzosen<br />
stehen ab Herbst Einschnitte im Gesundheitswesen<br />
bevor, da die Sozial- und Krankenversicherung<br />
tief in den roten Zahlen<br />
steckt. Bereits jetzt werden die Erstattungen<br />
für ärztliche Leistungen, Medikamente und<br />
Prothesen gekürzt .<br />
Beispiele aus verschiedenen Ländern<br />
(Quelle: EU-Komission/Missoc – Gegenseitiges<br />
Informationssystem der sozialen Sicherheit<br />
in den Mitgliedstaaten der EU und des<br />
EWR, Erhebungen Stand 2002) zeigen, dass<br />
viele unserer europäischen Nachbarn schon<br />
längst darauf eingestellt sind, für Gesund-<br />
Zuzahlungen im Krankheitsfall – Beispiele aus Europa im Vergleich<br />
Land Ambulante Versorgung Stationäre Versorgung Arzneimittel Zahnersatz<br />
Dänemark — — SB für jährliche Ausgaben Kosten werden<br />
■ bis 69 Euro 100 %<br />
vom Patienten getragen<br />
■ 69 bis 167 Euro 50 %<br />
■ 167 bis 390 Euro 25 %<br />
■ darüber 15 %<br />
Deutschland — 9 Euro pro Tag, Abhängig von Packungsgröße, SB-Anteil von 50%,<br />
maximal 14 Tage gestuft von 4, 4,5 bis 5 Euro mit Bonusregelung Zuschuss<br />
von 10 oder 15 %<br />
Finnland bis zu 11 Euro SB 26 Euro pro Tag SB von 8,41 Euro plus 50 % Versicherung zahlt nur<br />
für die ersten drei Besuche pro der darüber hinaus gehenden für Kriegsveteranen<br />
Jahr oder Jahresgebühr<br />
Kosten. SB-Höchstbetrag<br />
von höchstens 22 Euro<br />
von 594 Euro<br />
Frankreich 30 % SB beim Arzt, Pauschale von 11 Euro SB von 35 bis 65 %, Kostenerstattung nach Tarif,<br />
25 % bei ambulanter pro Tag, plus 20 % 100 % bei SB von 30 %<br />
Krankenhausbehandlung der Behandlungskosten Bagatellarzneien<br />
Quelle: EU-Kommission MISSOC/IW, Stand: 2002<br />
Luxemburg Beteiligung an medizinischen SB an Verpflegung von 0, 22, oder 60 %, für Bei Teilnahme an regelmäßiger<br />
Leistungen von 5 % bis zur 8,87 Euro pro Tag für Bagatellarzneien 100 % Vorsorge wird ZE voll erstattet,<br />
Grenze von 43,90 Euro maximal 30 Tage sonst SB in Höhe von 80 %.<br />
Österreich 3,63 Euro SB 7,63 Euro pro Tag Rezeptgebühr von 4,14 Euro Unentbehrlicher ZE wird nach<br />
pro Schein je Verschreibung Satzung gewährt. Bei<br />
abnehmbarem ZE SB<br />
zwischen 25 und 50 %<br />
Schweden 11 bis 16 Euro je Arztbesuch 8,62 Euro pro Tag SB für jährliche Ausgaben Bei der zahnärztlichen Versor-<br />
16 bis 27 Euro je Facharztbesuch ■ bis 97 Euro 100 % gung ist die Preisbildung frei.<br />
■ 97 bis 183 Euro 50 % Anbieter bestimmt den<br />
■ 183 bis 356 Euro 25 % Kostenanteil des Patienten.<br />
■ 356 bis 463 10 %<br />
Für Grundversorgung geht Fest-<br />
■ ab 463 vollständige Erstattung betrag an Leistungserbringer.<br />
Der Patient zahlt den Rest.<br />
Überblick in stark verkürzter Form. Mehr dazu über den zm-Leserservice und unter:<br />
http://europa.eu.int/comm/employment_sicial/missoc/2002/index_de.htm<br />
(SB = Selbstbeteiligung)<br />
zm 93, Nr. <strong>17</strong>, 1. 9. 2003, (2072)