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BEITRÄGE ZUR STADTENTWICKLUNG • 40

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Leitlinien zur Verkehrsplanung<br />

Bisherige Planungen und Maßnahmen<br />

Das Ziel einer verkehrssparsamen Raumstruktur<br />

war bereits Gegenstand der Verkehrspolitischen<br />

Leitlinien von 1992 und wurde durch<br />

eine Vielzahl von Planungen auf allen Ebenen<br />

weiter verfolgt. Durch Konzentration auf die<br />

Innenentwicklung, Sicherung einer wohnungsnahen<br />

Einzelhandelsversorgung und Entwicklung<br />

neuer Wohnbauflächen an gut erschlossenen<br />

innenstadtnahen Standorten sollte der<br />

notwendige Verkehrsaufwand begrenzt werden.<br />

Hinzu kamen die vielfältigen Bemühungen<br />

um die Aufwertung der Leipziger Innenstadt<br />

und der Stadtteilzentren sowie um die<br />

Wieder-Inwertsetzung der dicht bebauten und<br />

nutzungsgemischten Innenstadtquartiere. Auch<br />

auf der Ebene der Regionalplanung ist das Planungsziel<br />

der Verkehrsvermeidung und der<br />

Konzentration auf die Korridore des Schienenverkehrs<br />

inzwischen fest verankert.<br />

Relative Verkehrsbedeutung der Teilräume Leipzigs<br />

nach der Verteilung der Bevölkerung, der Arbeitsstätten,<br />

der Schul- und Ausbildungsplätze sowie der<br />

Einkaufsgelegenheiten im Stadtgebiet.<br />

Verkehrssparsame Stadtstruktur<br />

Konzept<br />

Die Stadt Leipzig nimmt als Oberzentrum eine<br />

Motorenrolle für die Region ein. Als Bildungs-,<br />

Dienstleistungs-, Kultur-, Gesundheits-, Sozialund<br />

Verwaltungszentrum besitzt Leipzig eine<br />

weit über das Stadtgebiet hinaus wirkende<br />

Funktion. Dieser Bedeutung gilt es auch verkehrlich<br />

gerecht zu werden.<br />

Angesichts der immer noch starken Suburbanisierungstendenzen<br />

soll das Ziel der Entwicklung<br />

verkehrssparsamer Siedlungsstrukturen<br />

auf allen Ebenen von Planung und Politik weiter<br />

verfolgt werden, um die Verkehrszunahme<br />

auf ein stadtverträgliches Maß zu begrenzen.<br />

Dies ist nicht allein Gegenstand der Verkehrsplanung,<br />

sondern der Stadtplanung insgesamt<br />

und insbesondere auch der Regionalplanung.<br />

Die kleinräumliche Zuordnung einander ergänzender<br />

Nutzungen ist weiterhin Leitlinie für<br />

die Überarbeitung des Flächennutzungsplans<br />

und die Aufstellung von Bebauungsplänen.<br />

Mischnutzungen sollen erhalten und stadtverträglich<br />

weiter entwickelt werden, neue Wohn-<br />

10<br />

gebiete vorrangig an Standorten entstehen,<br />

von denen aus vorhandene Zentren, Arbeitsstättengebiete<br />

und Infrastruktureinrichtungen<br />

zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit öffentlichen<br />

Verkehrsmitteln gut erreicht werden können.<br />

Neue Arbeitsstätten sollen aus den großen<br />

Wohnquartieren gut erreichbar sein.<br />

Zur Sicherung einer wohnungsnahen Versorgung<br />

der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen<br />

sollen die im Stadtentwicklungsplan<br />

„Zentren“ aufgeführten Maßnahmen zur<br />

Stärkung der Stadtteilzentren und der Innenstadt<br />

eingesetzt werden. Auch Standorte, die<br />

sich nicht ohne weiteres in Zentrumslagen<br />

integrieren lassen, sollen verkehrssparend den<br />

Wohngebieten und den Haltestellen der öffentlichen<br />

Verkehrsmittel zugeordnet werden.<br />

Die Sicherung einer hohen Attraktivität im<br />

Nahbereich durch qualitätvolle öffentliche<br />

Räume, Grünflächen und Freizeitangebote<br />

wirkt tendenziell ebenfalls dem Trend zum Aufsuchen<br />

immer weiter entfernter Ziele entgegen.<br />

Die Anstrengungen zur Wiedernutzung brachgefallener<br />

innerstädtischer Bauflächen und<br />

leergezogener Bausubstanz werden fortgesetzt.<br />

Wo die Perspektive einer Wiedernutzung<br />

langfristig unrealistisch ist, sollen solche Flächen<br />

im Sinne einer Stabilisierung ihres Umfeldes<br />

neu bewertet und genutzt werden, um die<br />

Lebensqualität in der inneren Stadt zu verbessern<br />

und damit der verkehrserzeugenden<br />

Abwanderung von Bevölkerung und Arbeitsstätten<br />

entgegenzuwirken.<br />

Die Stadt wird sich in den für die Regionalplanung<br />

zuständigen Gremien auch weiterhin<br />

dafür einsetzen, dass sich neue Entwicklungen<br />

auf die Kernstadt oder zumindest auf die Korridore<br />

des Schienenverkehrs konzentrieren, die<br />

Ausweisung von Wohnbauland in weiter entfernten<br />

Gemeinden auf den Eigenbedarf<br />

begrenzt wird und großflächige Einzelhandelsbetriebe<br />

und andere „zentrenfähige“ Nutzungen<br />

dort in ihren Neuansiedlungs- und Erweiterungsmöglichkeiten<br />

beschränkt werden.

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