BEITRÄGE ZUR STADTENTWICKLUNG • 40
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Leitlinien zur Verkehrsplanung<br />
Bisherige Planungen und Maßnahmen<br />
Das Ziel einer verkehrssparsamen Raumstruktur<br />
war bereits Gegenstand der Verkehrspolitischen<br />
Leitlinien von 1992 und wurde durch<br />
eine Vielzahl von Planungen auf allen Ebenen<br />
weiter verfolgt. Durch Konzentration auf die<br />
Innenentwicklung, Sicherung einer wohnungsnahen<br />
Einzelhandelsversorgung und Entwicklung<br />
neuer Wohnbauflächen an gut erschlossenen<br />
innenstadtnahen Standorten sollte der<br />
notwendige Verkehrsaufwand begrenzt werden.<br />
Hinzu kamen die vielfältigen Bemühungen<br />
um die Aufwertung der Leipziger Innenstadt<br />
und der Stadtteilzentren sowie um die<br />
Wieder-Inwertsetzung der dicht bebauten und<br />
nutzungsgemischten Innenstadtquartiere. Auch<br />
auf der Ebene der Regionalplanung ist das Planungsziel<br />
der Verkehrsvermeidung und der<br />
Konzentration auf die Korridore des Schienenverkehrs<br />
inzwischen fest verankert.<br />
Relative Verkehrsbedeutung der Teilräume Leipzigs<br />
nach der Verteilung der Bevölkerung, der Arbeitsstätten,<br />
der Schul- und Ausbildungsplätze sowie der<br />
Einkaufsgelegenheiten im Stadtgebiet.<br />
Verkehrssparsame Stadtstruktur<br />
Konzept<br />
Die Stadt Leipzig nimmt als Oberzentrum eine<br />
Motorenrolle für die Region ein. Als Bildungs-,<br />
Dienstleistungs-, Kultur-, Gesundheits-, Sozialund<br />
Verwaltungszentrum besitzt Leipzig eine<br />
weit über das Stadtgebiet hinaus wirkende<br />
Funktion. Dieser Bedeutung gilt es auch verkehrlich<br />
gerecht zu werden.<br />
Angesichts der immer noch starken Suburbanisierungstendenzen<br />
soll das Ziel der Entwicklung<br />
verkehrssparsamer Siedlungsstrukturen<br />
auf allen Ebenen von Planung und Politik weiter<br />
verfolgt werden, um die Verkehrszunahme<br />
auf ein stadtverträgliches Maß zu begrenzen.<br />
Dies ist nicht allein Gegenstand der Verkehrsplanung,<br />
sondern der Stadtplanung insgesamt<br />
und insbesondere auch der Regionalplanung.<br />
Die kleinräumliche Zuordnung einander ergänzender<br />
Nutzungen ist weiterhin Leitlinie für<br />
die Überarbeitung des Flächennutzungsplans<br />
und die Aufstellung von Bebauungsplänen.<br />
Mischnutzungen sollen erhalten und stadtverträglich<br />
weiter entwickelt werden, neue Wohn-<br />
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gebiete vorrangig an Standorten entstehen,<br />
von denen aus vorhandene Zentren, Arbeitsstättengebiete<br />
und Infrastruktureinrichtungen<br />
zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit öffentlichen<br />
Verkehrsmitteln gut erreicht werden können.<br />
Neue Arbeitsstätten sollen aus den großen<br />
Wohnquartieren gut erreichbar sein.<br />
Zur Sicherung einer wohnungsnahen Versorgung<br />
der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen<br />
sollen die im Stadtentwicklungsplan<br />
„Zentren“ aufgeführten Maßnahmen zur<br />
Stärkung der Stadtteilzentren und der Innenstadt<br />
eingesetzt werden. Auch Standorte, die<br />
sich nicht ohne weiteres in Zentrumslagen<br />
integrieren lassen, sollen verkehrssparend den<br />
Wohngebieten und den Haltestellen der öffentlichen<br />
Verkehrsmittel zugeordnet werden.<br />
Die Sicherung einer hohen Attraktivität im<br />
Nahbereich durch qualitätvolle öffentliche<br />
Räume, Grünflächen und Freizeitangebote<br />
wirkt tendenziell ebenfalls dem Trend zum Aufsuchen<br />
immer weiter entfernter Ziele entgegen.<br />
Die Anstrengungen zur Wiedernutzung brachgefallener<br />
innerstädtischer Bauflächen und<br />
leergezogener Bausubstanz werden fortgesetzt.<br />
Wo die Perspektive einer Wiedernutzung<br />
langfristig unrealistisch ist, sollen solche Flächen<br />
im Sinne einer Stabilisierung ihres Umfeldes<br />
neu bewertet und genutzt werden, um die<br />
Lebensqualität in der inneren Stadt zu verbessern<br />
und damit der verkehrserzeugenden<br />
Abwanderung von Bevölkerung und Arbeitsstätten<br />
entgegenzuwirken.<br />
Die Stadt wird sich in den für die Regionalplanung<br />
zuständigen Gremien auch weiterhin<br />
dafür einsetzen, dass sich neue Entwicklungen<br />
auf die Kernstadt oder zumindest auf die Korridore<br />
des Schienenverkehrs konzentrieren, die<br />
Ausweisung von Wohnbauland in weiter entfernten<br />
Gemeinden auf den Eigenbedarf<br />
begrenzt wird und großflächige Einzelhandelsbetriebe<br />
und andere „zentrenfähige“ Nutzungen<br />
dort in ihren Neuansiedlungs- und Erweiterungsmöglichkeiten<br />
beschränkt werden.