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BEITRÄGE ZUR STADTENTWICKLUNG • 40

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Leitlinien zum öffentlichen Raum<br />

Barrierefreie und stadtverträgliche<br />

Haltestellen<br />

Haltestellen beleben den Straßenraum; sie eignen<br />

sich als Kristallisationsorte des Stadtlebens<br />

und Merkpunkte der Orientierung in der<br />

Stadt und sollen daher vorzugsweise an funktional<br />

oder räumlich hervorgehobenen Stellen<br />

angeordnet werden, wie Plätzen, wichtigen<br />

Kreuzungen, öffentlichen Gebäuden, Parkeingängen<br />

usw.. Ein erkennbar hierarchisches<br />

System von Haltestellen erleichtert die Orientierung;<br />

wichtige Haltestellen sollten deshalb<br />

in ihrer Gestaltung besonders hervorgehoben<br />

werden.<br />

An den Haltestellen müssen die Komfortansprüche<br />

der Fahrgäste und die technischen<br />

Anforderungen der Verkehrsbetriebe<br />

mit den städtebaulichen Anforderungen in<br />

Einklang gebracht werden. Der Zugang zu<br />

den öffentlichen Verkehrsmitteln soll barrierefrei<br />

sein. Die Gestaltung der Haltestellen<br />

muss ihrer Bedeutung entsprechen,<br />

die „normale“ Haltestelle soll sich<br />

der Charakteristik des Straßenraumes<br />

unterordnen.<br />

Städtebaulich unproblematisch sind Haltestellen<br />

am Fahrbahnrand, ggf. vorgezogen als Haltestellenkap,<br />

sowie Haltestellen mit Zeitinsel<br />

und angehobener Fahrbahn. Sie kommen ohne<br />

wesentlichen zusätzlichen Raumbedarf aus<br />

und können auch in schmalen Straßen ohne<br />

Soziale Brauchbarkeit<br />

Fahrbahnaufweitung barrierefrei und behindertengerecht<br />

angelegt werden. Haltestellenkaps<br />

sollen so angelegt werden, dass die Verschwenkung<br />

der Bordführung möglichst wenig<br />

straßenbildwirksam wird (z.B. zwischen Stellplätzen).<br />

Die Andienung von Ladengeschäften<br />

muss sichergestellt werden. Wo Arkaden oder<br />

Vordächer in Haltestellennähe als Regenschutz<br />

genutzt werden können, kann meist auf einen<br />

Fahrgastunterstand verzichtet werden.<br />

Haltestelleninseln im Straßenraum stören oft<br />

den Raumzusammenhang. Die Störung ist<br />

umso größer, je länger, breiter und höher die<br />

Inseln sind, und wird verstärkt durch Aufbau-<br />

56<br />

Rasengleise stellen im äußeren Stadtraum oft eine<br />

gute Lösung dar; Zwickauer Straße (links).<br />

Ein „Haltestellenkap“ ist nutzerfreundlich und lässt<br />

sich auch in schmale Straßenräume gut einordnen;<br />

Zschochersche Straße (rechts).<br />

Auch an der „Regelhaltestelle“ sollten Baumreihen<br />

nach Möglichkeit nicht unterbrochen werden;<br />

Witzgallstraße (unten).<br />

ten und Werbeanlagen. Größe, Ausstattung<br />

und Werbung sollen deshalb so begrenzt und<br />

angeordnet werden, dass die Haltestelle einsehbar<br />

bleibt und der Raum nicht zergliedert<br />

wird. Absperrgitter sollen auch an Haltestellen<br />

soweit wie möglich entfallen; in Straßen mit<br />

linearem Querungsbedarf (z. B. Geschäftsstraßen)<br />

ist ihre Notwendigkeit in jedem Einzelfall<br />

gesondert zu prüfen. Geschlossene Baumreihen<br />

sollten auch im Bereich von Haltestellen<br />

nicht unterbrochen werden.

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