BEITRÄGE ZUR STADTENTWICKLUNG • 40
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Verbesserung der Querungsmöglichkeiten<br />
An Einmündungen und Kreuzungen sowie vor<br />
Nutzungen mit hohem Fußgängeraufkommen<br />
sollen die Fußgänger sichere, kurze und dicht<br />
am Knotenpunkt geführte Überwege erhalten,<br />
z. B. durch fahrbahnverengende Bordführung<br />
(Gehwegvorstreckungen) oder Reduzierung<br />
überbreiter Fahrbahnen. Da sich der Querungsbedarf<br />
jedoch nur selten auf wenige Stellen<br />
konzentriert, werden die Möglichkeiten ausgeschöpft,<br />
zwischen den gesicherten Überwegen<br />
lineare oder punktuelle Querungshilfen zu<br />
schaffen. Die Nutzung separater Straßenbahntrassen<br />
als Querungshilfe soll – unter Beachtung<br />
des Betriebsablaufs – geprüft werden.<br />
Zur Verbesserung der Querungsmöglichkeiten<br />
gehört auch eine Begrenzung der Wartezeiten<br />
an Lichtsignalanlagen. Dabei wird ein vernünftiger<br />
Kompromiss zwischen der Leichtigkeit<br />
des Fußgängerverkehrs und der Durchlassfähigkeit<br />
für den Kfz-Verkehr angestrebt.<br />
Ausgangspunkt ist eine Wartezeit von maximal<br />
30 Sekunden für die Fußgänger. Bei mehr als<br />
<strong>40</strong> Sekunden bedarf es einer besonderen Begründung,<br />
warum eine solche Wartezeit zugemutet<br />
werden muss, und es sollen die planerischen<br />
und technischen Möglichkeiten einer<br />
Rotzeitverkürzung geprüft werden. An reinen<br />
Fußgängerampeln soll der Fußgänger möglichst<br />
sofort, spätestens jedoch nach einer Mindestfreigabezeit<br />
für den Kfz-Verkehr von 10 bis<br />
höchstens 20 Sekunden „Grün“ erhalten,<br />
soweit nicht die Beschleunigung der öffentlichen<br />
Verkehrsmittel Vorrang hat.<br />
Fußgängertunnel und -brücken als Querungshilfen<br />
sollen aus Gründen der Akzeptanz und<br />
der eingeschränkten Nutzbarkeit für Menschen<br />
mit Mobilitätsbehinderungen vermieden und<br />
Durch Ausweisung von Tempo-30-Zonen und Gehwegvorstreckungen<br />
können die Bedingungen für den<br />
Fußgängerverkehr wesentlich verbessert werden.<br />
Leitlinien zur Verkehrsplanung<br />
bestehende wo möglich geschlossen werden,<br />
zumindest jedoch ebenerdige Alternativen<br />
erhalten. Dies gilt auch für die weitere Verbesserung<br />
der Querungsmöglichkeiten über den<br />
Promenadenring, die eine hohe Priorität hat.<br />
Fußgängerfreundliche Gehwege<br />
Gehwege sollen breit genug sein, um ein<br />
bequemes Fortkommen zu bieten. Als maßgeblicher<br />
Begegnungsfall gilt in Straßen mit<br />
nicht geringfügigem Fußgängerverkehr ein<br />
störungsfreies Gehen von einem Fußgängerpaar<br />
und einem einzelnen entgegenkommenden<br />
Fußgänger (2,5 – 3 m), in Geschäftsstraßen<br />
der Begegnungsfall zweier entgegenkommender<br />
Fußgängerpaare (3,5 m). Neben diesen verkehrlich<br />
begründeten Breiten sind die Anforderungen<br />
der Straßenraumgestaltung zur städtebaulichen<br />
Bemessung der Seitenräume sowie<br />
zur Einordnung von Bäumen zu berücksichtigen<br />
(s. Abschnitt 3.4).<br />
In vielen Fällen konkurrieren wünschenswerte<br />
Gehwegbreiten mit anderen Verkehrsarten um<br />
den knappen Straßenraum. Grundsätzlich soll<br />
jedoch eine freie Mindestbreite von 2,5 m,<br />
in Straßen mit wenig regelmäßigem Fußgängerverkehr<br />
und an punktuellen Engpässen von<br />
2,0 m nicht unterschritten werden. Eine Unterschreitung<br />
des Mindestmaßes von 2,5 m<br />
bedarf in jedem Fall einer sorgfältigen Abwägung<br />
der Fußgängerbelange mit anderen<br />
Anforderungen an den Straßenraum und einer<br />
Prüfung von möglichen Einschränkungen für<br />
andere Verkehrsarten als Alternative.<br />
Durch Kontrolle des Parkens, Begrenzung der<br />
Sondernutzungen im Gehwegbereich, Aufstellen<br />
von Fahrradbügeln außerhalb des Gehraumes,<br />
Einrichtung von Lieferzonen und durch<br />
Großzügige Gehwegbreiten wie hier in der Karl-Liebknecht-Straße<br />
bieten Raum für Bäume und für andere<br />
städtische Nutzungen<br />
33<br />
Fußgängerverkehr<br />
andere geeignete Maßnahmen soll sichergestellt<br />
werden, dass die Gehwege in der notwendigen<br />
Breite für den Fußgängerverkehr zur<br />
Verfügung stehen. Radfahrer sollen auf Gehwegen<br />
nur dort zugelassen werden, wo die<br />
Aufenthaltsfunktion sowie der Fußgänger- und<br />
Radverkehr gering sind.<br />
Weitere Maßnahmen<br />
Das Netz fußgängerfreundlicher Verbindungen<br />
soll in Rahmenplanungen und Bebauungsplänen<br />
weiterentwickelt und im Zusammenhang<br />
mit neuen Bauvorhaben oder Maßnahmen der<br />
Stadterneuerung ergänzt werden. Möglichkeiten<br />
der Überwindung großräumig wirksamer<br />
Barrieren sind zu prüfen. Das Programm einer<br />
autoarmen Innenstadt mit einem dichten Netz<br />
fußgängerfreundlich gestalteter Straßen und<br />
Passagen wird weiter umgesetzt und ergänzt<br />
um weitere Verbesserungen der Überquerbarkeit<br />
des Promenadenringes.<br />
Das Fußgänger-Leitsystem wird ausgebaut und<br />
auf Ziele außerhalb der City ausgedehnt, um<br />
die Orientierung im Netz zu erleichtern.<br />
Im Rahmen der Nahverkehrsplanung sollen die<br />
Haltestellenabstände sowie die Zugangs- und<br />
Umsteigestellen und ihr Umfeld auf ihre Fußgängerfreundlichkeit<br />
überprüft werden. Unter<br />
Mitwirkung des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes<br />
wird ein entsprechendes Handlungsprogramm<br />
vorbereitet. Das Fußgängerleitsystem<br />
wird um Hinweise auf Haltestellen der<br />
öffentlichen Verkehrsmittel ergänzt.<br />
Die Arbeitsgruppe „Schulwegsicherheit“ setzt<br />
ihre Arbeit mit am konkreten Bedarf orientierten,<br />
jährlich fortgeschriebenen Programmen<br />
fort.<br />
Auch in Problembereichen sollte eine hindernisfreie<br />
Gehwegbreite von 2,5 m nicht unterschritten werden;<br />
Georg-Schumann-Straße.