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BEITRÄGE ZUR STADTENTWICKLUNG • 40

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Verbesserung der Querungsmöglichkeiten<br />

An Einmündungen und Kreuzungen sowie vor<br />

Nutzungen mit hohem Fußgängeraufkommen<br />

sollen die Fußgänger sichere, kurze und dicht<br />

am Knotenpunkt geführte Überwege erhalten,<br />

z. B. durch fahrbahnverengende Bordführung<br />

(Gehwegvorstreckungen) oder Reduzierung<br />

überbreiter Fahrbahnen. Da sich der Querungsbedarf<br />

jedoch nur selten auf wenige Stellen<br />

konzentriert, werden die Möglichkeiten ausgeschöpft,<br />

zwischen den gesicherten Überwegen<br />

lineare oder punktuelle Querungshilfen zu<br />

schaffen. Die Nutzung separater Straßenbahntrassen<br />

als Querungshilfe soll – unter Beachtung<br />

des Betriebsablaufs – geprüft werden.<br />

Zur Verbesserung der Querungsmöglichkeiten<br />

gehört auch eine Begrenzung der Wartezeiten<br />

an Lichtsignalanlagen. Dabei wird ein vernünftiger<br />

Kompromiss zwischen der Leichtigkeit<br />

des Fußgängerverkehrs und der Durchlassfähigkeit<br />

für den Kfz-Verkehr angestrebt.<br />

Ausgangspunkt ist eine Wartezeit von maximal<br />

30 Sekunden für die Fußgänger. Bei mehr als<br />

<strong>40</strong> Sekunden bedarf es einer besonderen Begründung,<br />

warum eine solche Wartezeit zugemutet<br />

werden muss, und es sollen die planerischen<br />

und technischen Möglichkeiten einer<br />

Rotzeitverkürzung geprüft werden. An reinen<br />

Fußgängerampeln soll der Fußgänger möglichst<br />

sofort, spätestens jedoch nach einer Mindestfreigabezeit<br />

für den Kfz-Verkehr von 10 bis<br />

höchstens 20 Sekunden „Grün“ erhalten,<br />

soweit nicht die Beschleunigung der öffentlichen<br />

Verkehrsmittel Vorrang hat.<br />

Fußgängertunnel und -brücken als Querungshilfen<br />

sollen aus Gründen der Akzeptanz und<br />

der eingeschränkten Nutzbarkeit für Menschen<br />

mit Mobilitätsbehinderungen vermieden und<br />

Durch Ausweisung von Tempo-30-Zonen und Gehwegvorstreckungen<br />

können die Bedingungen für den<br />

Fußgängerverkehr wesentlich verbessert werden.<br />

Leitlinien zur Verkehrsplanung<br />

bestehende wo möglich geschlossen werden,<br />

zumindest jedoch ebenerdige Alternativen<br />

erhalten. Dies gilt auch für die weitere Verbesserung<br />

der Querungsmöglichkeiten über den<br />

Promenadenring, die eine hohe Priorität hat.<br />

Fußgängerfreundliche Gehwege<br />

Gehwege sollen breit genug sein, um ein<br />

bequemes Fortkommen zu bieten. Als maßgeblicher<br />

Begegnungsfall gilt in Straßen mit<br />

nicht geringfügigem Fußgängerverkehr ein<br />

störungsfreies Gehen von einem Fußgängerpaar<br />

und einem einzelnen entgegenkommenden<br />

Fußgänger (2,5 – 3 m), in Geschäftsstraßen<br />

der Begegnungsfall zweier entgegenkommender<br />

Fußgängerpaare (3,5 m). Neben diesen verkehrlich<br />

begründeten Breiten sind die Anforderungen<br />

der Straßenraumgestaltung zur städtebaulichen<br />

Bemessung der Seitenräume sowie<br />

zur Einordnung von Bäumen zu berücksichtigen<br />

(s. Abschnitt 3.4).<br />

In vielen Fällen konkurrieren wünschenswerte<br />

Gehwegbreiten mit anderen Verkehrsarten um<br />

den knappen Straßenraum. Grundsätzlich soll<br />

jedoch eine freie Mindestbreite von 2,5 m,<br />

in Straßen mit wenig regelmäßigem Fußgängerverkehr<br />

und an punktuellen Engpässen von<br />

2,0 m nicht unterschritten werden. Eine Unterschreitung<br />

des Mindestmaßes von 2,5 m<br />

bedarf in jedem Fall einer sorgfältigen Abwägung<br />

der Fußgängerbelange mit anderen<br />

Anforderungen an den Straßenraum und einer<br />

Prüfung von möglichen Einschränkungen für<br />

andere Verkehrsarten als Alternative.<br />

Durch Kontrolle des Parkens, Begrenzung der<br />

Sondernutzungen im Gehwegbereich, Aufstellen<br />

von Fahrradbügeln außerhalb des Gehraumes,<br />

Einrichtung von Lieferzonen und durch<br />

Großzügige Gehwegbreiten wie hier in der Karl-Liebknecht-Straße<br />

bieten Raum für Bäume und für andere<br />

städtische Nutzungen<br />

33<br />

Fußgängerverkehr<br />

andere geeignete Maßnahmen soll sichergestellt<br />

werden, dass die Gehwege in der notwendigen<br />

Breite für den Fußgängerverkehr zur<br />

Verfügung stehen. Radfahrer sollen auf Gehwegen<br />

nur dort zugelassen werden, wo die<br />

Aufenthaltsfunktion sowie der Fußgänger- und<br />

Radverkehr gering sind.<br />

Weitere Maßnahmen<br />

Das Netz fußgängerfreundlicher Verbindungen<br />

soll in Rahmenplanungen und Bebauungsplänen<br />

weiterentwickelt und im Zusammenhang<br />

mit neuen Bauvorhaben oder Maßnahmen der<br />

Stadterneuerung ergänzt werden. Möglichkeiten<br />

der Überwindung großräumig wirksamer<br />

Barrieren sind zu prüfen. Das Programm einer<br />

autoarmen Innenstadt mit einem dichten Netz<br />

fußgängerfreundlich gestalteter Straßen und<br />

Passagen wird weiter umgesetzt und ergänzt<br />

um weitere Verbesserungen der Überquerbarkeit<br />

des Promenadenringes.<br />

Das Fußgänger-Leitsystem wird ausgebaut und<br />

auf Ziele außerhalb der City ausgedehnt, um<br />

die Orientierung im Netz zu erleichtern.<br />

Im Rahmen der Nahverkehrsplanung sollen die<br />

Haltestellenabstände sowie die Zugangs- und<br />

Umsteigestellen und ihr Umfeld auf ihre Fußgängerfreundlichkeit<br />

überprüft werden. Unter<br />

Mitwirkung des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes<br />

wird ein entsprechendes Handlungsprogramm<br />

vorbereitet. Das Fußgängerleitsystem<br />

wird um Hinweise auf Haltestellen der<br />

öffentlichen Verkehrsmittel ergänzt.<br />

Die Arbeitsgruppe „Schulwegsicherheit“ setzt<br />

ihre Arbeit mit am konkreten Bedarf orientierten,<br />

jährlich fortgeschriebenen Programmen<br />

fort.<br />

Auch in Problembereichen sollte eine hindernisfreie<br />

Gehwegbreite von 2,5 m nicht unterschritten werden;<br />

Georg-Schumann-Straße.

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