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BEITRÄGE ZUR STADTENTWICKLUNG • 40

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Leitlinien zur Verkehrsplanung<br />

An vielen Stellen wurden mit geringem Aufwand bauliche<br />

Querungshilfen angelegt; Naunhofer Straße.<br />

Eingeleitete Maßnahmen<br />

Seit 1990 wurde eine Vielzahl von Tempo-30-<br />

Zonen ausgewiesen, so dass in den meisten<br />

Wohngebieten eine mit den Belangen des Fußgängerverkehrs<br />

vereinbare Fahrgeschwindigkeit<br />

vorgeschrieben ist. Bei einigen bereits<br />

angeordneten Maßnahmen steht die Aufstellung<br />

der entsprechenden Verkehrsschilder<br />

noch aus, in vielen Fällen fehlen ergänzende<br />

Maßnahmen im Straßenraum, um die Einhaltung<br />

der Geschwindigkeit zu verbessern. In<br />

einigen Wohngebieten sowie in Straßen mit<br />

besonders starkem Fußgängerverkehr wurden<br />

verkehrsberuhigte Bereiche bzw. Fußgängerzonen<br />

eingerichtet.<br />

Die ämterübergreifende „Arbeitsgruppe Fußgängerverkehr“<br />

hat ein Programm von zahlreichen<br />

Querungshilfen aufgestellt, das in den<br />

letzten Jahren bereits in großen Teilen abgearbeitet<br />

wurde. Durch Rekonstruktion von Brücken<br />

über Gewässer sowie durch Anlage neuer<br />

Grünwege konnten Lücken im Netz der Fußwegeverbindungen<br />

geschlossen werden.<br />

In der Innenstadt wird den Fußgängern generell<br />

Vorrang eingeräumt. Mehrere Straßen und<br />

Plätze wurden bereits auf der Grundlage des<br />

1997 beschlossenen „Gestaltungskonzeptes<br />

für den öffentlichen Raum der Innenstadt“<br />

umgestaltet. Neue ebenerdige Querungsmöglichkeiten<br />

über den Promenadenring verbessern<br />

die Erreichbarkeit der Innenstadt aus den<br />

angrenzenden Stadtteilen. In den Stadtteilzentren<br />

wurden die durch Entlastung vom Durchgangsverkehr<br />

gewonnenen Spielräume für<br />

eine fußgängerfreundliche Umgestaltung genutzt<br />

(Eutritzscher Markt, Lindenauer Markt).<br />

Die Arbeitsgruppe „Schulwegsicherheit“ macht<br />

Vorschläge zur Anordnung von Lichtsignalanlagen,<br />

zur Anlage von Fußgängerüberwegen<br />

und Querungshilfen, zu Absperrungen und zur<br />

Ausschilderung sowie zum Einsatz von hauptamtlichen<br />

Verkehrserziehungshelfern und<br />

ehrenamtlichen Schulweghelfern. Sie rechnet<br />

die jährlich vom Stadtrat beschlossenen Haushaltsmittel<br />

für die Schulwegsicherheit ab. Seit<br />

1992 wurden daraus u. a. 44 Lichtsignalanlagen<br />

finanziert.<br />

Flächen für Fußgänger und Aufenthalt (Hauptverkehrsstraßen, 2001)<br />

Zur Konkretisierung der verkehrspolitischen<br />

Leitlinien hat der Stadtrat weitergehende<br />

Richtlinien und Maßnahmevorschläge zur Verbesserung<br />

des Fußgängerverkehrs eingefordert.<br />

Daraufhin wurde ein „Konzept für den<br />

Fußgängerverkehr in Leipzig“ erarbeitet, das<br />

Leitlinien und Maßnahmen zur Sicherung und<br />

Förderung des Fußgängerverkehrs formuliert<br />

und Grundlage für weitere Planungen in diesem<br />

Bereich sein soll.<br />

Konzept Fußgängerverkehr<br />

Verkehrsberuhigung<br />

Die Ausweisung von Tempo-30-Zonen soll<br />

kurzfristig abgeschlossen werden. Ergänzend<br />

wird angestrebt, durch bauliche oder organisatorische<br />

Maßnahmen (z.B. Fahrbahnmarkierungen,<br />

Aufpflasterung, Fahrbahneinengung,<br />

Fußgängerquerungen über den Promenadenring<br />

32<br />

Baumtore) die Gebietszufahrten sowie wichtige<br />

Knotenpunkte innerhalb der Gebiete so<br />

auszugestalten, dass sich ein „Zonenbewusstsein“<br />

einstellt. Besondere Bedeutung haben<br />

dabei die Belange der Kinder im Umfeld der<br />

Schulen und in Quartieren mit wenigen Freiräumen<br />

für Kinderspiel.<br />

Auch im Hauptstraßennetz und in den in den<br />

Ortsdurchfahrten der neuen Stadtteile müssen<br />

nicht angepasste Fahrgeschwindigkeiten des<br />

Kfz-Verkehrs abgebaut werden. Die Aufstellung<br />

entsprechender Verkehrszeichen ist durch<br />

Maßnahmen der Straßenraumgestaltung (z. B.<br />

Gliederung des Straßenraums für einzelne<br />

Verkehrsarten, optische Einengungen), der Verkehrstechnik<br />

(Koordinierungsgeschwindigkeit<br />

zwischen Lichtsignalanlagen) und der Verkehrsüberwachung<br />

zu ergänzen.<br />

vor und nach Herstellung einer<br />

ebenerdigen Querungsmöglichkeit: 1994 1999<br />

Hauptbahnhof Westseite<br />

Absolut Anteil in % Absolut Anteil in %<br />

City-Westseite Straßenübergang – – 12 300 49<br />

City-Westseite Tunnel 16 500 69 7 100 28<br />

City-Ostseite Straßenübergang 7 300 31 5 600 22<br />

Summe Cityzugänge 23 800 100 25 000 100<br />

Tröndlinring<br />

Brücke City 19 200 100 3 100 22<br />

Übergang City-Ostseite – – 10 700 78<br />

Summe Cityzugänge 19 200 100 13 800 100<br />

Quelle: Stadt Leipzig, Amt für Verkehrsplanung<br />

Länge des Netzes Anteil am Gesamtnetz<br />

nutzbare Gehwegbreite > 3 m 77 780 m 32 %<br />

nutzbare Gehwegbreite > 1,5 m und < 3 m 112 197 m 47 %<br />

nutzbare Gehwegbreite < 1,5 m 50 752 m 21 %<br />

Quelle: Stadt Leipzig, Amt für Umweltschutz

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