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BEITRÄGE ZUR STADTENTWICKLUNG • 40

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Beschluss der Ratsversammlung<br />

zum Stadtentwicklungsplan Verkehr und Öffentlicher Raum<br />

Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig hat<br />

ihrer Sitzung vom 15. Oktober 2003 zum<br />

Stadtentwicklungsplan Verkehr und Öffentlicher<br />

Raum den folgenden Beschluss gefasst<br />

(Beschluss Nr. RB III – 14<strong>40</strong> / 03):<br />

1.<br />

Der Stadtentwicklungsplan „Verkehr und<br />

öffentlicher Raum“ wird als Fortschreibung<br />

und Ergänzung der „Verkehrspolitischen Leitlinien“<br />

zur Kenntnis genommen.<br />

2.<br />

Die Planungsgrundsätze des Stadtentwicklungsplanes:<br />

a) Attraktivität Leipzigs als Wirtschaftsstandort<br />

verbessern<br />

b) Gleichwertige Mobilitätschancen<br />

sichern<br />

c) Stadt- und umweltverträgliche<br />

Organisation des Verkehrs fördern<br />

d) Öffentlichen Raum als Gestaltungsaufgabe<br />

begreifen<br />

e) Knappe Ressourcen effektiv einsetzen<br />

f) Verkehrsplanung als offenen Prozess<br />

gestalten<br />

werden beschlossen.<br />

Darüber hinaus werden außerdem folgende<br />

allgemeine Planungsgrundsätze beschlossen:<br />

g) Die Mobilität ist eine wesentliche Voraussetzung<br />

für Lebensqualität und<br />

persönliche Freiheit für alle Einwohner<br />

der Stadt Leipzig. Grundsätzlich dienen<br />

alle Verkehrsplanungen im öffentlichen<br />

Raum diesem Ziel. Dabei sind möglichst<br />

alle öffentlichen Verkehrsmittel<br />

auch für behinderte Einwohner nutzbar<br />

zu machen.<br />

h) Das Verkehrsnetz der Stadt Leipzig, bestehend<br />

aus Straßen, Bahnanlagen und<br />

Flughafen, soll künftig so leistungsfähig<br />

sein, dass sowohl der umgebene<br />

Wirtschaftsraum als auch das gesamte<br />

Bundesgebiet und darüber hinaus alle<br />

Teile Europas gut zu erreichen sind.<br />

i) Stadt- und umweltverträgliche Verkehrsmittel,<br />

wie der öffentliche Personennahverkehr,<br />

sind besonders zu<br />

fördern. Die Rahmenbedingungen für<br />

Fußgänger und Radfahrer sind attraktiv<br />

zu gestalten. Es soll ein durchgängiges<br />

Radverkehrssystem geschaffen<br />

werden.<br />

j) Im Vordergrund aller Verkehrsplanungen<br />

steht das Bestreben, den öffentlichen<br />

Raum schonend und sparsam zu<br />

nutzen, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer<br />

als oberstes Gebot zu<br />

betrachten und die Anwohner soweit<br />

wie möglich vor größeren Belastungen<br />

zu schützen.<br />

k) Um unnötige Verkehrsbewegungen<br />

weitgehend zu vermeiden, sind zielführende<br />

Leiteinrichtungen zu entwickeln.<br />

Auf diese Weise sind attraktive Ziele<br />

ohne Umwege zu erreichen und es können<br />

nahe gelegene Parkmöglichkeiten<br />

benutzt werden.<br />

l) Die Leipziger Innenstadt sollte weitgehend<br />

vom motorisierten Individualverkehr<br />

entlastet werden und nur zeitlich<br />

begrenztem Wirtschaftsverkehr vorbehalten<br />

bleiben. Busparkplätze für Besuchergruppen<br />

sind auszubauen und in<br />

der Nähe des Promenadenringes bereitzuhalten.<br />

6<br />

3.<br />

Die Leitlinien zur Verkehrsplanung und zum<br />

öffentlichen Raum sind als integrative Planungsgrundlagen<br />

von der generellen Verkehrsplanung<br />

bis zum Straßenentwurf des Hauptnetzes anzuwenden.<br />

4.<br />

Die Bedeutung der Straßenräume für die Stadtgestalt<br />

und ihre Funktion im Verkehrsnetz sind<br />

in Einklang zu bringen.Verkehrliche und städtebauliche<br />

Ziele sind gerecht und nachvollziehbar<br />

abzuwägen, dabei ist insbesondere im<br />

Hauptnetz die Verkehrsfunktion zu gewährleisten.<br />

5.<br />

An der schrittweisen Verlagerung von Verkehrsströmen<br />

auf Tangenten und Ringverbindungen<br />

wird nicht nur aus verkehrlichen Gründen<br />

festgehalten. Damit verbessern sich auch<br />

die Chancen für lebenswerte Stadtstraßen im<br />

vorhandenen Straßennetz.<br />

6.<br />

Entsprechend der Darstellung in der Karte<br />

„Straßen- und Brückenbauvorhaben 2002 –<br />

2015“ und in Abhängigkeit von der Entscheidung<br />

über die Olympiabewerbung ist das<br />

Mittelfristige Straßen- und Brückenbauprogramm<br />

der Stadt Leipzig zu aktualisieren und<br />

in den Folgejahren regelmäßig fortzuschreiben.<br />

Bei Aus- und Umbaumaßnahmen ist auf eine<br />

zeitliche Ausgewogenheit zwischen Neubau<br />

von Straßen und Umgestaltung vorhandener<br />

Trassen zu achten.

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