BEITRÄGE ZUR STADTENTWICKLUNG • 40
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Beschluss der Ratsversammlung<br />
zum Stadtentwicklungsplan Verkehr und Öffentlicher Raum<br />
Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig hat<br />
ihrer Sitzung vom 15. Oktober 2003 zum<br />
Stadtentwicklungsplan Verkehr und Öffentlicher<br />
Raum den folgenden Beschluss gefasst<br />
(Beschluss Nr. RB III – 14<strong>40</strong> / 03):<br />
1.<br />
Der Stadtentwicklungsplan „Verkehr und<br />
öffentlicher Raum“ wird als Fortschreibung<br />
und Ergänzung der „Verkehrspolitischen Leitlinien“<br />
zur Kenntnis genommen.<br />
2.<br />
Die Planungsgrundsätze des Stadtentwicklungsplanes:<br />
a) Attraktivität Leipzigs als Wirtschaftsstandort<br />
verbessern<br />
b) Gleichwertige Mobilitätschancen<br />
sichern<br />
c) Stadt- und umweltverträgliche<br />
Organisation des Verkehrs fördern<br />
d) Öffentlichen Raum als Gestaltungsaufgabe<br />
begreifen<br />
e) Knappe Ressourcen effektiv einsetzen<br />
f) Verkehrsplanung als offenen Prozess<br />
gestalten<br />
werden beschlossen.<br />
Darüber hinaus werden außerdem folgende<br />
allgemeine Planungsgrundsätze beschlossen:<br />
g) Die Mobilität ist eine wesentliche Voraussetzung<br />
für Lebensqualität und<br />
persönliche Freiheit für alle Einwohner<br />
der Stadt Leipzig. Grundsätzlich dienen<br />
alle Verkehrsplanungen im öffentlichen<br />
Raum diesem Ziel. Dabei sind möglichst<br />
alle öffentlichen Verkehrsmittel<br />
auch für behinderte Einwohner nutzbar<br />
zu machen.<br />
h) Das Verkehrsnetz der Stadt Leipzig, bestehend<br />
aus Straßen, Bahnanlagen und<br />
Flughafen, soll künftig so leistungsfähig<br />
sein, dass sowohl der umgebene<br />
Wirtschaftsraum als auch das gesamte<br />
Bundesgebiet und darüber hinaus alle<br />
Teile Europas gut zu erreichen sind.<br />
i) Stadt- und umweltverträgliche Verkehrsmittel,<br />
wie der öffentliche Personennahverkehr,<br />
sind besonders zu<br />
fördern. Die Rahmenbedingungen für<br />
Fußgänger und Radfahrer sind attraktiv<br />
zu gestalten. Es soll ein durchgängiges<br />
Radverkehrssystem geschaffen<br />
werden.<br />
j) Im Vordergrund aller Verkehrsplanungen<br />
steht das Bestreben, den öffentlichen<br />
Raum schonend und sparsam zu<br />
nutzen, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer<br />
als oberstes Gebot zu<br />
betrachten und die Anwohner soweit<br />
wie möglich vor größeren Belastungen<br />
zu schützen.<br />
k) Um unnötige Verkehrsbewegungen<br />
weitgehend zu vermeiden, sind zielführende<br />
Leiteinrichtungen zu entwickeln.<br />
Auf diese Weise sind attraktive Ziele<br />
ohne Umwege zu erreichen und es können<br />
nahe gelegene Parkmöglichkeiten<br />
benutzt werden.<br />
l) Die Leipziger Innenstadt sollte weitgehend<br />
vom motorisierten Individualverkehr<br />
entlastet werden und nur zeitlich<br />
begrenztem Wirtschaftsverkehr vorbehalten<br />
bleiben. Busparkplätze für Besuchergruppen<br />
sind auszubauen und in<br />
der Nähe des Promenadenringes bereitzuhalten.<br />
6<br />
3.<br />
Die Leitlinien zur Verkehrsplanung und zum<br />
öffentlichen Raum sind als integrative Planungsgrundlagen<br />
von der generellen Verkehrsplanung<br />
bis zum Straßenentwurf des Hauptnetzes anzuwenden.<br />
4.<br />
Die Bedeutung der Straßenräume für die Stadtgestalt<br />
und ihre Funktion im Verkehrsnetz sind<br />
in Einklang zu bringen.Verkehrliche und städtebauliche<br />
Ziele sind gerecht und nachvollziehbar<br />
abzuwägen, dabei ist insbesondere im<br />
Hauptnetz die Verkehrsfunktion zu gewährleisten.<br />
5.<br />
An der schrittweisen Verlagerung von Verkehrsströmen<br />
auf Tangenten und Ringverbindungen<br />
wird nicht nur aus verkehrlichen Gründen<br />
festgehalten. Damit verbessern sich auch<br />
die Chancen für lebenswerte Stadtstraßen im<br />
vorhandenen Straßennetz.<br />
6.<br />
Entsprechend der Darstellung in der Karte<br />
„Straßen- und Brückenbauvorhaben 2002 –<br />
2015“ und in Abhängigkeit von der Entscheidung<br />
über die Olympiabewerbung ist das<br />
Mittelfristige Straßen- und Brückenbauprogramm<br />
der Stadt Leipzig zu aktualisieren und<br />
in den Folgejahren regelmäßig fortzuschreiben.<br />
Bei Aus- und Umbaumaßnahmen ist auf eine<br />
zeitliche Ausgewogenheit zwischen Neubau<br />
von Straßen und Umgestaltung vorhandener<br />
Trassen zu achten.