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BEITRÄGE ZUR STADTENTWICKLUNG • 40

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mindestens 0,5 m zu Fassaden, Einfriedungen,<br />

Bäumen, Radwegen, Fahrbahnen, Stellplätzen<br />

und anderen Funktionsbereichen. In der Umgebung<br />

von Veranstaltungsorten, im Bereich von<br />

Haltestellenzugängen oder in besonders frequentierten<br />

Einkaufsstraßen sind einzelfallbezogen<br />

größere Breiten notwendig. Für Radwege<br />

ist eine Mindestbreite von 1,5 m anzunehmen,<br />

zuzüglich eines Sicherheitsabstandes<br />

zur Fahrbahn von 0,75 m. Baumstreifen erfordern<br />

zusätzlich 2 m, mindestens 1,5 m Seitenraumbreite.<br />

Die städtebaulich bemessene Seitenraumbreite<br />

ergibt sich aus der Summe der Anspruchsmaße,<br />

wenn diese größer ist als das Proportionsmaß,<br />

anderenfalls gilt das Proportionsmaß. Bei der<br />

Summierung der Anspruchsmaße können<br />

Sicherheitsabstände mit Distanzbereichen bzw.<br />

mit Baumstreifen überlagert werden.<br />

Leitlinien zum öffentlichen Raum<br />

Nach der städtebaulichen Bemessung ergibt<br />

sich für die Profilgestaltung der Straßen des<br />

Hauptnetzes, dass die Breite der Seitenräume<br />

4,0 m, bei Seitenräumen mit Bäumen 5,0 m<br />

(bei Stellplätzen zwischen den Bäumen 6,0 m)<br />

i. d. R. nicht unterschreiten sollte. In Straßen<br />

mit Vorgärten können diese Maße um 0,5 m<br />

reduziert werden. In Geschäftsstraßen bzw. bei<br />

Einordnung von Radwegen sind die entsprechenden<br />

Breitenzuschläge zu berücksichtigen.<br />

Wo die Seitenräume schmaler sind, als sich aus<br />

der städtebaulichen Bemessung ergibt, soll im<br />

Rahmen von Umgestaltungsmaßnahmen nach<br />

Möglichkeiten gesucht werden, wie Platz<br />

geschaffen werden kann:<br />

<strong>•</strong> Gehwehgparken kann auf die Fahrbahn<br />

verlegt, ein Stellplatzangebot platzsparend<br />

zwischen Bäumen untergebracht werden.<br />

<strong>•</strong> In schmalen Stadtstraßen unter 16 m<br />

Raumbreite können Stellplätze auf einer<br />

Straßenseite konzentriert werden.<br />

<strong>•</strong> Zweistreifige Richtungsfahrbahnen können<br />

in überbreite einstreifige Fahrbahnen<br />

umgewandelt werden; hierdurch ergibt sich<br />

bei nur geringen Kapazitätseinbußen ein<br />

Platzgewinn von 1 – 2 m auf jeder Seite.<br />

<strong>•</strong> Wenn der Gewinn für den Seitenraum<br />

höher zu bewerten ist, als die verkehrliche<br />

Einbuße, kann in der Abwägung auf einzelne<br />

Fahrstreifen verzichtet werden.<br />

<strong>•</strong> Radverkehrsanlagen sollten, wo die Verkehrsverhältnisse<br />

dies zulassen, nicht im<br />

Seitenraum, sondern im Fahrbahnbereich<br />

(Radstreifen, Angebotsstreifen) angelegt<br />

werden.<br />

53<br />

Soziale Brauchbarkeit<br />

Schmale, zugeparkte oder zugestellte Gehwege<br />

beeinträchtigen die „soziale Brauchbarkeit“<br />

des öffentlichen Raums: Lützner Straße (links),<br />

Georg-Schwarz-Straße (rechts).<br />

Neu hergestellter Seitenraum mit hoher<br />

Gestaltungs- und Nutzungsqualität;<br />

Leipziger Straße in Bölitz-Ehrenberg (unten).<br />

Raumbreiten für Straßen im Hauptnetz:<br />

Aus der städtebaulichen Bemessung ergeben<br />

sich folgende Zielaussagen für die Raumbreiten<br />

bzw. für die möglichen Verkehrsfunktionen der<br />

Straßen des Hauptnetzes:<br />

<strong>•</strong> Vier Fahrstreifen können erst ab einer<br />

Raumbreite von etwa 24 m stadtgestalterisch<br />

befriedigend (mit Randbäumen) eingeordnet<br />

werden; Straßen dieser Breite<br />

sind in der Regel als Elemente des Straßenhauptnetzes<br />

geeignet.<br />

<strong>•</strong> In Straßen mit nur einseitiger Bebauung<br />

oder mit breiten Vorgartenzonen bzw. straßenbegleitenden<br />

Grünstreifen reicht eine<br />

Raumbreite von etwa 20 m in der Regel<br />

aus.<br />

<strong>•</strong> Bei Straßenraumbreiten zwischen 18 m und<br />

24 m sind Verkehrsstärken über 20.000<br />

Kfz/Tag nur im Ausnahmefall vertretbar.<br />

<strong>•</strong> Straßen unter 18 m Breite können – städtebaulich<br />

bemessen – nicht mehr als zwei<br />

Fahrstreifen aufnehmen. Verkehrsstärken<br />

über 20.000 Kfz / Tag sind in ihnen ohne<br />

zusätzliche Maßnahmen nicht mehr verträglich<br />

abzuwickeln.

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