BEITRÄGE ZUR STADTENTWICKLUNG • 40
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mindestens 0,5 m zu Fassaden, Einfriedungen,<br />
Bäumen, Radwegen, Fahrbahnen, Stellplätzen<br />
und anderen Funktionsbereichen. In der Umgebung<br />
von Veranstaltungsorten, im Bereich von<br />
Haltestellenzugängen oder in besonders frequentierten<br />
Einkaufsstraßen sind einzelfallbezogen<br />
größere Breiten notwendig. Für Radwege<br />
ist eine Mindestbreite von 1,5 m anzunehmen,<br />
zuzüglich eines Sicherheitsabstandes<br />
zur Fahrbahn von 0,75 m. Baumstreifen erfordern<br />
zusätzlich 2 m, mindestens 1,5 m Seitenraumbreite.<br />
Die städtebaulich bemessene Seitenraumbreite<br />
ergibt sich aus der Summe der Anspruchsmaße,<br />
wenn diese größer ist als das Proportionsmaß,<br />
anderenfalls gilt das Proportionsmaß. Bei der<br />
Summierung der Anspruchsmaße können<br />
Sicherheitsabstände mit Distanzbereichen bzw.<br />
mit Baumstreifen überlagert werden.<br />
Leitlinien zum öffentlichen Raum<br />
Nach der städtebaulichen Bemessung ergibt<br />
sich für die Profilgestaltung der Straßen des<br />
Hauptnetzes, dass die Breite der Seitenräume<br />
4,0 m, bei Seitenräumen mit Bäumen 5,0 m<br />
(bei Stellplätzen zwischen den Bäumen 6,0 m)<br />
i. d. R. nicht unterschreiten sollte. In Straßen<br />
mit Vorgärten können diese Maße um 0,5 m<br />
reduziert werden. In Geschäftsstraßen bzw. bei<br />
Einordnung von Radwegen sind die entsprechenden<br />
Breitenzuschläge zu berücksichtigen.<br />
Wo die Seitenräume schmaler sind, als sich aus<br />
der städtebaulichen Bemessung ergibt, soll im<br />
Rahmen von Umgestaltungsmaßnahmen nach<br />
Möglichkeiten gesucht werden, wie Platz<br />
geschaffen werden kann:<br />
<strong>•</strong> Gehwehgparken kann auf die Fahrbahn<br />
verlegt, ein Stellplatzangebot platzsparend<br />
zwischen Bäumen untergebracht werden.<br />
<strong>•</strong> In schmalen Stadtstraßen unter 16 m<br />
Raumbreite können Stellplätze auf einer<br />
Straßenseite konzentriert werden.<br />
<strong>•</strong> Zweistreifige Richtungsfahrbahnen können<br />
in überbreite einstreifige Fahrbahnen<br />
umgewandelt werden; hierdurch ergibt sich<br />
bei nur geringen Kapazitätseinbußen ein<br />
Platzgewinn von 1 – 2 m auf jeder Seite.<br />
<strong>•</strong> Wenn der Gewinn für den Seitenraum<br />
höher zu bewerten ist, als die verkehrliche<br />
Einbuße, kann in der Abwägung auf einzelne<br />
Fahrstreifen verzichtet werden.<br />
<strong>•</strong> Radverkehrsanlagen sollten, wo die Verkehrsverhältnisse<br />
dies zulassen, nicht im<br />
Seitenraum, sondern im Fahrbahnbereich<br />
(Radstreifen, Angebotsstreifen) angelegt<br />
werden.<br />
53<br />
Soziale Brauchbarkeit<br />
Schmale, zugeparkte oder zugestellte Gehwege<br />
beeinträchtigen die „soziale Brauchbarkeit“<br />
des öffentlichen Raums: Lützner Straße (links),<br />
Georg-Schwarz-Straße (rechts).<br />
Neu hergestellter Seitenraum mit hoher<br />
Gestaltungs- und Nutzungsqualität;<br />
Leipziger Straße in Bölitz-Ehrenberg (unten).<br />
Raumbreiten für Straßen im Hauptnetz:<br />
Aus der städtebaulichen Bemessung ergeben<br />
sich folgende Zielaussagen für die Raumbreiten<br />
bzw. für die möglichen Verkehrsfunktionen der<br />
Straßen des Hauptnetzes:<br />
<strong>•</strong> Vier Fahrstreifen können erst ab einer<br />
Raumbreite von etwa 24 m stadtgestalterisch<br />
befriedigend (mit Randbäumen) eingeordnet<br />
werden; Straßen dieser Breite<br />
sind in der Regel als Elemente des Straßenhauptnetzes<br />
geeignet.<br />
<strong>•</strong> In Straßen mit nur einseitiger Bebauung<br />
oder mit breiten Vorgartenzonen bzw. straßenbegleitenden<br />
Grünstreifen reicht eine<br />
Raumbreite von etwa 20 m in der Regel<br />
aus.<br />
<strong>•</strong> Bei Straßenraumbreiten zwischen 18 m und<br />
24 m sind Verkehrsstärken über 20.000<br />
Kfz/Tag nur im Ausnahmefall vertretbar.<br />
<strong>•</strong> Straßen unter 18 m Breite können – städtebaulich<br />
bemessen – nicht mehr als zwei<br />
Fahrstreifen aufnehmen. Verkehrsstärken<br />
über 20.000 Kfz / Tag sind in ihnen ohne<br />
zusätzliche Maßnahmen nicht mehr verträglich<br />
abzuwickeln.