BEITRÄGE ZUR STADTENTWICKLUNG • 40
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Bei der Entscheidung über die Gestaltung<br />
der Betriebsanlagen und insbesondere<br />
des Bahnkörpers sind die davon berührten<br />
funktionalen und gestalterischen Anforderungen<br />
an den Straßenraum in ihrer<br />
Gesamtheit zu ermitteln und abzuwägen.<br />
Dazu gehören die notwendigen Seitenraumbreiten,<br />
der Erschließungsbedarf der angrenzenden<br />
Bebauung und der Fußgängerquerverkehr<br />
ebenso wie die Anforderungen des öffentlichen<br />
Verkehrsmittels und des durchlaufenden<br />
Kfz-Verkehrs und nicht zuletzt auch die städtebauliche<br />
Einfügung. Diese Anforderungen müssen<br />
für jede Situation speziell ermittelt und<br />
bewertet werden, um in der Abwägung über<br />
die Möglichkeit eines separaten Bahnkörpers<br />
oder die Notwendigkeit anderer Lösungen für<br />
die Beschleunigung des öffentlichen Verkehrs<br />
entscheiden zu können. Dabei sind sowohl die<br />
Förderfähigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen<br />
als auch ihre Stadtverträglichkeit sicherzustellen.<br />
Leitlinien zum öffentlichen Raum<br />
Wo die Gesamtbreite der Straße unter Berücksichtigung<br />
der Flächenansprüche der Seitenräume<br />
ausreicht, sollen i.d.R. besondere Bahnkörper<br />
mit geschlossenem (gepflastertem)<br />
Oberbau angelegt werden. In Geschäftsstraßen<br />
mit hohem Querungsbedarf sollen diese<br />
Bahnkörper zugleich als Querungshilfe genutzt<br />
werden können. Um das einheitliche Erscheinungsbild<br />
des Fahrbahnbereichs zu wahren,<br />
soll der Höhenunterschied zwischen Bahnkörper<br />
und Fahrbahn so gering wie möglich<br />
gewählt werden.<br />
In schmaleren Stadtstraßen sind Lösungen<br />
anzustreben, die dem eigenen Bahnkörper<br />
funktional gleichwertig sind. Dazu gehört insbesondere<br />
die zeitliche Trennung der Verkehrsarten<br />
durch „dynamische Straßenraumfreigabe“.<br />
Dafür müssen drei Voraussetzungen<br />
erfüllt sein: Ein eigener Bahnkörper wäre mit<br />
unverhältnismäßig hohen Kosten oder mit<br />
unvertretbaren Beeinträchtigungen anderer<br />
Planungsziele verbunden, die Länge des Teilabschnitts<br />
ist von relativ untergeordneter Bedeutung<br />
und die „Pulkführerschaft“ der Straßenbahn<br />
kann gewährleistet werden.<br />
Besondere Bahnkörper mit begrüntem Oberbau<br />
(gleisoberkantenbündige Rasenfläche)<br />
sollen in grüngeprägten Straßenräumen außerhalb<br />
des Tangentenvierecks, jedoch nicht in<br />
Stadtstraßen oder Geschäftsstraßen angelegt<br />
werden. Wo die Fläche ausreicht, sollen sie<br />
durch beidseitige Baumreihen im Mittelstreifen<br />
eingefasst werden.<br />
55<br />
Soziale Brauchbarkeit<br />
Bahnkörper mit geschottertem Oberbau sind<br />
nur im unbebauten Bereich zwischen Siedlungen<br />
sowie in Industriegebieten vertretbar. In<br />
allen anderen Teilen der Stadt sollen sie im<br />
Zuge von Erneuerungsmaßnahmen stadtverträglich<br />
umgebaut werden: in Stadt- und in<br />
Geschäftsstraßen gepflastert, weiter draußen<br />
als Rasengleise.<br />
Als Sonderfall ist die Ausweisung einer „Straßenbahnstraße“,<br />
die daneben nur untergeordneten<br />
Erschließungsverkehr aufnimmt, in<br />
Betracht zu ziehen. Diese Lösung ist für einige<br />
der alten Radialen besonders geeignet, in<br />
denen angemessene Lebens- und Verkehrsverhältnisse<br />
nur bei entsprechender Änderung der<br />
Verkehrsfunktion zu erreichen sind. Gute<br />
Chancen bieten sich insbesondere dort, wo<br />
eine Entlastung vom Kfz-Verkehr erfolgt, z. B.<br />
in der Eisenbahnstraße, wo die Straßenbahn<br />
künftig zwischen verbreiterten Seitenräumen<br />
mit Bäumen stadtverträglich und beschleunigt<br />
verkehren kann. Stellplätze und Lieferzonen<br />
können zwischen den Bäumen und in punktuellen<br />
Raumaufweitungen untergebracht<br />
werden. Durch Anlage von Haltestellenkaps<br />
sollte der Durchfahrtswiderstand erhöht und<br />
zugleich die Nutzbarkeit der Haltestellen verbessert<br />
werden.<br />
Masten, Fahrdrähte und sonstige technische<br />
Betriebsanlagen sollen zurückhaltend gestaltet<br />
werden. In Anbetracht der häufig beengten<br />
Raumverhältnisse sollen, wo immer möglich,<br />
die Fahrdrähte von den Gebäuden aus abgespannt<br />
werden. Wo in städtebaulich sensiblen<br />
Bereichen auf Masten nicht verzichtet werden<br />
kann, sind Stahlmasten wegen ihres geringeren<br />
Querschnitts gestalterisch den Betonmasten<br />
vorzuziehen. Eine Kombination mit der<br />
Straßenbeleuchtung ist zu prüfen.<br />
In weniger verkehrsbelasteten Straßen fügen sich<br />
fahrbahnbündig eingepflasterte Gleise unaufdringlich<br />
in das Stadtbild ein; Papiermühlstraße (oben).<br />
In breiten Straßen lässt sich die Beschleunigung des<br />
öffentlichen Verkehrsmittels mit der Einordnung von<br />
Bäumen verbinden; Prager Straße (unten).