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BEITRÄGE ZUR STADTENTWICKLUNG • 40

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Bei der Entscheidung über die Gestaltung<br />

der Betriebsanlagen und insbesondere<br />

des Bahnkörpers sind die davon berührten<br />

funktionalen und gestalterischen Anforderungen<br />

an den Straßenraum in ihrer<br />

Gesamtheit zu ermitteln und abzuwägen.<br />

Dazu gehören die notwendigen Seitenraumbreiten,<br />

der Erschließungsbedarf der angrenzenden<br />

Bebauung und der Fußgängerquerverkehr<br />

ebenso wie die Anforderungen des öffentlichen<br />

Verkehrsmittels und des durchlaufenden<br />

Kfz-Verkehrs und nicht zuletzt auch die städtebauliche<br />

Einfügung. Diese Anforderungen müssen<br />

für jede Situation speziell ermittelt und<br />

bewertet werden, um in der Abwägung über<br />

die Möglichkeit eines separaten Bahnkörpers<br />

oder die Notwendigkeit anderer Lösungen für<br />

die Beschleunigung des öffentlichen Verkehrs<br />

entscheiden zu können. Dabei sind sowohl die<br />

Förderfähigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen<br />

als auch ihre Stadtverträglichkeit sicherzustellen.<br />

Leitlinien zum öffentlichen Raum<br />

Wo die Gesamtbreite der Straße unter Berücksichtigung<br />

der Flächenansprüche der Seitenräume<br />

ausreicht, sollen i.d.R. besondere Bahnkörper<br />

mit geschlossenem (gepflastertem)<br />

Oberbau angelegt werden. In Geschäftsstraßen<br />

mit hohem Querungsbedarf sollen diese<br />

Bahnkörper zugleich als Querungshilfe genutzt<br />

werden können. Um das einheitliche Erscheinungsbild<br />

des Fahrbahnbereichs zu wahren,<br />

soll der Höhenunterschied zwischen Bahnkörper<br />

und Fahrbahn so gering wie möglich<br />

gewählt werden.<br />

In schmaleren Stadtstraßen sind Lösungen<br />

anzustreben, die dem eigenen Bahnkörper<br />

funktional gleichwertig sind. Dazu gehört insbesondere<br />

die zeitliche Trennung der Verkehrsarten<br />

durch „dynamische Straßenraumfreigabe“.<br />

Dafür müssen drei Voraussetzungen<br />

erfüllt sein: Ein eigener Bahnkörper wäre mit<br />

unverhältnismäßig hohen Kosten oder mit<br />

unvertretbaren Beeinträchtigungen anderer<br />

Planungsziele verbunden, die Länge des Teilabschnitts<br />

ist von relativ untergeordneter Bedeutung<br />

und die „Pulkführerschaft“ der Straßenbahn<br />

kann gewährleistet werden.<br />

Besondere Bahnkörper mit begrüntem Oberbau<br />

(gleisoberkantenbündige Rasenfläche)<br />

sollen in grüngeprägten Straßenräumen außerhalb<br />

des Tangentenvierecks, jedoch nicht in<br />

Stadtstraßen oder Geschäftsstraßen angelegt<br />

werden. Wo die Fläche ausreicht, sollen sie<br />

durch beidseitige Baumreihen im Mittelstreifen<br />

eingefasst werden.<br />

55<br />

Soziale Brauchbarkeit<br />

Bahnkörper mit geschottertem Oberbau sind<br />

nur im unbebauten Bereich zwischen Siedlungen<br />

sowie in Industriegebieten vertretbar. In<br />

allen anderen Teilen der Stadt sollen sie im<br />

Zuge von Erneuerungsmaßnahmen stadtverträglich<br />

umgebaut werden: in Stadt- und in<br />

Geschäftsstraßen gepflastert, weiter draußen<br />

als Rasengleise.<br />

Als Sonderfall ist die Ausweisung einer „Straßenbahnstraße“,<br />

die daneben nur untergeordneten<br />

Erschließungsverkehr aufnimmt, in<br />

Betracht zu ziehen. Diese Lösung ist für einige<br />

der alten Radialen besonders geeignet, in<br />

denen angemessene Lebens- und Verkehrsverhältnisse<br />

nur bei entsprechender Änderung der<br />

Verkehrsfunktion zu erreichen sind. Gute<br />

Chancen bieten sich insbesondere dort, wo<br />

eine Entlastung vom Kfz-Verkehr erfolgt, z. B.<br />

in der Eisenbahnstraße, wo die Straßenbahn<br />

künftig zwischen verbreiterten Seitenräumen<br />

mit Bäumen stadtverträglich und beschleunigt<br />

verkehren kann. Stellplätze und Lieferzonen<br />

können zwischen den Bäumen und in punktuellen<br />

Raumaufweitungen untergebracht<br />

werden. Durch Anlage von Haltestellenkaps<br />

sollte der Durchfahrtswiderstand erhöht und<br />

zugleich die Nutzbarkeit der Haltestellen verbessert<br />

werden.<br />

Masten, Fahrdrähte und sonstige technische<br />

Betriebsanlagen sollen zurückhaltend gestaltet<br />

werden. In Anbetracht der häufig beengten<br />

Raumverhältnisse sollen, wo immer möglich,<br />

die Fahrdrähte von den Gebäuden aus abgespannt<br />

werden. Wo in städtebaulich sensiblen<br />

Bereichen auf Masten nicht verzichtet werden<br />

kann, sind Stahlmasten wegen ihres geringeren<br />

Querschnitts gestalterisch den Betonmasten<br />

vorzuziehen. Eine Kombination mit der<br />

Straßenbeleuchtung ist zu prüfen.<br />

In weniger verkehrsbelasteten Straßen fügen sich<br />

fahrbahnbündig eingepflasterte Gleise unaufdringlich<br />

in das Stadtbild ein; Papiermühlstraße (oben).<br />

In breiten Straßen lässt sich die Beschleunigung des<br />

öffentlichen Verkehrsmittels mit der Einordnung von<br />

Bäumen verbinden; Prager Straße (unten).

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