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BEITRÄGE ZUR STADTENTWICKLUNG • 40

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2.8 Besondere Mobilitätsbedürfnisse<br />

Leitlinien<br />

Das Hauptziel gleichwertiger Mobilitätschancen<br />

gilt auch für Bürgerinnen und<br />

Bürger, die in ihrer Mobilität eingeschränkt<br />

sind, insbesondere auch für Kinder<br />

und Jugendliche, für ältere Menschen<br />

und für Menschen mit Behinderungen.<br />

Ihnen soll eine sichere, selbstbestimmte<br />

und gleichberechtigte Teilnahme am Verkehrsgeschehen<br />

ermöglicht werden.<br />

Niederflurfahrzeuge sind eine Hilfe bei vielen Arten<br />

von „Mobilitätsbehinderungen“.<br />

Die Berücksichtigung von Mobilitätseinschränkungen<br />

muss bei allen Verkehrsarten<br />

ansetzen. Wichtige Gesichtspunkte<br />

sind die Erhöhung der Verkehrssicherheit<br />

für „schwächere“ Verkehrsteilnehmer, die<br />

barrierefreie Gestaltung des Straßen- und<br />

Wegenetzes, die uneingeschränkte und<br />

selbständige Nutzbarkeit der öffentlichen<br />

Verkehrsmittel, die Erleichterung der<br />

Orientierung für Menschen mit Sehbehinderungen,<br />

sowie die Schaffung geeigneter<br />

Wege und Abstellmöglichkeiten für die<br />

Fahrzeuge von mobilitätsbehinderten<br />

Menschen.<br />

Bei Um- und Neugestaltungsmaßnahmen<br />

im öffentlichen Verkehrsraum sind die<br />

Belange mobilitätsbehinderter Verkehrsteilnehmer<br />

regelmäßig zu berücksichtigen.<br />

Der Behindertenbeauftragte der<br />

Stadt sowie Interessenvertretungen von<br />

Behindertengruppen sind in die Planung<br />

einzubeziehen. Weiterhin ist nach Wegen<br />

zu suchen, die besonderen Mobilitätsbedürfnisse<br />

von Kindern und Jugendlichen<br />

sowie von älteren Menschen zu ermitteln<br />

und in den Planungsprozess einzubinden.<br />

Ausgangslage<br />

Probleme und Handlungsfelder<br />

In Leipzig waren 1995 knapp 10 % der Bevölkerung<br />

als behindert anerkannt, 7,5 % als<br />

schwer behindert. Zählt man nicht registrierte<br />

Behinderte, Personen mit vorübergehenden<br />

Behinderungen sowie solche, die aufgrund<br />

ihres geringen oder hohen Alters in ihrer Mobilität<br />

beeinträchtigt sind, hinzu, so kann man<br />

davon ausgehen, dass bis zu einem Viertel der<br />

Bevölkerung in ihrer Mobilität soweit eingeschränkt<br />

sind, dass für ihre selbständige und<br />

gleichberechtigte Teilnahme am Verkehrsgeschehen<br />

besondere Vorkehrungen zu treffen<br />

sind.<br />

Über 20.000 Leipziger sind erheblich oder<br />

außergewöhnlich gehbehindert, die Zahl der<br />

Rollstuhlbenutzer wird auf 2.500 – 3.000<br />

geschätzt. Vom 65. Lebensjahr an nehmen<br />

daneben Hör- und Sehbehinderungen stark zu.<br />

Mehr als die Hälfte der Behinderten gehören<br />

der Altersgruppe der über 65-jährigen an.<br />

Die besonderen Probleme der „schwächeren“<br />

Verkehrsteilnehmer spiegeln sich u. a. im<br />

Unfallgeschehen wider. Mehr als die Hälfte der<br />

als Fußgänger im Straßenverkehr Verletzten<br />

und Getöteten sind Kinder oder ältere Menschen,<br />

obwohl deren Anteil an der Gesamtbevölkerung<br />

nur gut ein Drittel beträgt. In der<br />

Konsequenz werden Kinder in ihrer Bewegungsfreiheit<br />

stark eingeschränkt, ältere Menschen<br />

wagen sich oft nur ungern auf die Straße.<br />

Allgemein kommen Maßnahmen, die den Fußgängerverkehr<br />

sicherer und komfortabler<br />

machen und den Zugang zu den öffentlichen<br />

Verkehrsmitteln vereinfachen, auch Personen<br />

mit Mobilitätseinschränkungen zugute. Spezieller<br />

Handlungsbedarf besteht bei der Sicherung<br />

einer hindernisfreien Mindestbreite der<br />

Gehwege sowie der Beseitigung von Stufen<br />

und Barrieren auf Gehwegen, Fahrbahnquerungen<br />

und Haltestellenzugängen. Fußgängertunnel<br />

und -brücken zwingen mobilitätsbehinderte<br />

Menschen oft zu langen Umwegen.<br />

Sehbehinderte sind in besonderem Maße auf<br />

spezielle Orientierungshilfen angewiesen, die<br />

37<br />

Brücken und Tunnel stellen für viele Menschen eine<br />

Barriere dar. Am Tröndlinring wurde deshalb eine<br />

ebenerdige Querungsmöglichkeit geschaffen, die<br />

Brücke wird in Kürze abgerissen.<br />

z. B. durch in Farbe, Helligkeit oder Textur<br />

kontrastierende Materialien geschaffen werden<br />

können, sowie auf speziell ausgerüstete<br />

Lichtsignalanlagen und ggf. Blindenleitsysteme.<br />

Für behinderte Autofahrer sind besondere<br />

Stellplätze in der Nähe wichtiger Ziele erforderlich.<br />

Eingeleitete Maßnahmen<br />

Die Ratsversammlung hat im Dezember 1996<br />

Leitlinien der Politik für Menschen mit Behinderungen<br />

beschlossen und dem darauf aufbauenden<br />

„Langfristigen Konzept zur Integration<br />

und Gleichstellung von Menschen mit<br />

Behinderungen in Leipzig“ zugestimmt, das als<br />

verbindliche Richtschnur des Verwaltungshandelns<br />

dient. Maßnahmen zur Umsetzung des<br />

Konzeptes werden in den Jahreshaushalten<br />

verankert.<br />

Im öffentlichen Verkehrsraum wurden bereits<br />

zahlreiche Barrieren beseitigt. Bei Straßenbauvorhaben<br />

werden grundsätzlich an Überwegen<br />

Bordabsenkungen vorgenommen. Darüber hinaus<br />

wurde ein Programm für Bordabsenkungen<br />

in Bestandsstraßen aufgestellt und inzwi-

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