Betriebswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Analyse familienfreundlicher ...
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allem bei Kindern ab dem Alter von einem halben Jahr besteht. Aber<br />
nicht nur unmittelbar nach der Geburt, auch im weiter fortgeschrittenen<br />
Kleinkindalter kann eine Freistellung der Mütter – wie auch der<br />
Väter – von den beruflichen Pflichten vorübergehend nötig werden,<br />
zum Beispiel bei Krankheit des Kindes. Betriebliche Angebote tragen<br />
damit dazu bei, dass die Mitarbeitenden in solchen Ausnahmesituationen<br />
nicht zusätzlich einer Doppelbelastung ausgesetzt sind.<br />
Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs<br />
Über den gesetzlichen Anspruch der Mutterschaftsversicherung hinaus<br />
können Mitarbeiterinnen nach Geburt des Kindes von der Arbeit<br />
freigestellt werden. Wird diese Verlängerung nicht vom Unternehmen<br />
gezahlt, ist eine Mischung aus Abbau von Urlaub und/oder Überstundenarbeit<br />
sowie die Möglichkeit, unbezahlten Urlaub zu nehmen, üblich.<br />
Massnahmen<br />
Familienbedingte Auszeit<br />
Die Beschäftigten werden zeitlich befristet von der Arbeit freigestellt,<br />
finanzieren diese Auszeit selbst und erhalten nach Rückkehr in das<br />
Unternehmen einen gleichwertigen Arbeitsplatz.<br />
Zusatzurlaub (bezahlt)<br />
Beschäftigte erhalten bei wichtigen familiären Gründen, zum Beispiel<br />
wenn das Kind plötzlich krank wird und Betreuung benötigt, zusätzlichen<br />
bezahlten Urlaub. 15<br />
Sonderurlaub (unbezahlt)<br />
Beschäftigte mit Kindern erhalten die Möglichkeit, aus wichtigen familiären<br />
Gründen unbezahlten Sonderurlaub zu nehmen.<br />
Die Möglichkeit, in besonderen Lebenssituationen Freistellungen zu<br />
erhalten, wird von Beschäftigten sehr hoch geschätzt – dies gilt auch<br />
dann, wenn sie nicht in Anspruch genommen wird. Die Unternehmen<br />
profitieren von einer höheren Identifikation der Beschäftigten mit<br />
ihrem Unternehmen und von positiven Effekten auf Motivation und<br />
Zufriedenheit. Auch bei der Mitarbeiterrekrutierung sind Freistellungsoptionen<br />
ein nicht zu unterschätzender Aspekt für die Attraktivität des<br />
Unternehmens als Arbeitgeber.<br />
Vorteile für Unternehmen<br />
Die Entlastung, die Mitarbeitende durch eine solche Freistellung in<br />
einer Notlage erfahren, führt dazu, dass sie motivierter und belastbarer<br />
an den Arbeitsplatz zurückkehren – im konkreten Fall kann eine<br />
geplante Auszeit das Unternehmen geringer belasten als ein ungeplanter,<br />
dafür möglicherweise sogar längerer Ausfall der Mitarbeitenden<br />
in Folge von Überlastung, Stress oder ungelösten Konflikten.<br />
Gerade bei Müttern kann eine gewährte Freistellung im Anschluss an<br />
den Mutterschaftsurlaub die Wahrscheinlichkeit eines Verbleibs im<br />
Unternehmen erhöhen und damit zum Erhalt des betriebsspezifischen<br />
Humankapitals beitragen sowie Personalbeschaffungskosten reduzieren.<br />
Bei unbezahlter Freistellung nach dem Mutterschaftsurlaub oder<br />
Gewährung von Sonderurlaub entstehen dem Unternehmen keine<br />
<strong>Kosten</strong>, der «eingesparte» Lohn kann für die Ersatzkraft oder für<br />
Arbeitsumverteilung/Mehrarbeit aufgewendet werden. Wird bezahlter<br />
Urlaub gewährt, fallen jedoch in der Regel doppelte Personalkosten<br />
an. Die Freistellung kann auch dem Abbau von Mehrarbeit dienen und<br />
ist in diesem Fall kostenneutral für das Unternehmen.<br />
<strong>Kosten</strong> für Einführung<br />
und Umsetzung<br />
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