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Jahresbericht 2007 - Landeslabor Berlin - Brandenburg

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2. Ausgewählte Aspekte der Untersuchungstätigkeit<br />

2.1 Untersuchung von Mohn und mohnhaltigen Backwaren auf Gehalte<br />

an Morphin<br />

Schon 2005 warnte das BfR vor schweren gesundheitlichen Schäden beim Verzehr bzw. bei der Verwendung von<br />

stark morphinhaltigem Mohn. Eine Mutter hatte ihrem Kind Milch gegeben, die sie aus einer Mischung von Mohn und<br />

Milch hergestellt und mit Honig angereichert hatte. Der Verbrauch an Mohn in Deutschland liegt in etwa bei<br />

8.000 Tonnen Mohn zu Back- und Speisezwecken. Der Bedarf wird ausschließlich durch Importe gedeckt. Wichtigste<br />

Erzeugerländer sind die Türkei, Tschechien, Ungarn und Australien. Der Anbau von Schlafmohn ist in Deutschland<br />

gemäß Betäubungsmittelgesetz auch als Zierpflanze mit Ausnahme ausdrücklich zugelassener Sorten nicht erlaubt.<br />

Mohnsamen enthalten nur Spuren der Opiumalkaloide, können im Zuge der Gewinnung jedoch erheblich durch den<br />

stark morphinhaltigen Milchsaft kontaminiert werden.<br />

Abbildung 2-1: Morphin<br />

Im Berichtszeitraum ist daher eine größere Anzahl Proben von Backmohn und mohnhaltigen Backwaren im Rahmen<br />

des bundesweiten Überwachungsplans auf den Gehalt an Morphin untersucht worden. Eine gesetzlich geregelte<br />

Höchstmenge existiert innerhalb der EU ausschließlich in Ungarn (30 mg/kg). Das BfR schlägt einen Richtwert von<br />

4 mg/kg Mohn und eine Toleranz bis 20 mg/kg bei Weiterverarbeitung für die Beurteilung vor. Die Festsetzung eines<br />

EU-einheitlichen Grenzwertes steht noch aus.<br />

Vorgelegt wurden insgesamt 33 Proben Mohnsaat und 26 Proben mohnhaltigen Kuchens bzw. Fertigbackmassen. Die<br />

Ware ist vorwiegend im Großhandel bzw. in Bäckereien entnommen worden. Die Risikobewertung des BfR schließt<br />

bei der Empfehlung des genannten Richtwertes Erzeugnisse zur Abgabe an weiterverarbeitende Betriebe ausdrück-<br />

lich mit ein. Bis zu einem Gehalt von 20 mg/kg wird angeregt, dass den Herstellern der verzehrsfertigen Lebensmittel<br />

für jede Mohnsamencharge die maximal einsetzbare Menge an Mohn pro Portion ausgewiesen werden sollte.<br />

In einer Probe Mohnsamen wurde ein Gehalt von 320 mg/kg Morphin nachgewiesen. Dieser Wert übersteigt den emp-<br />

fohlenen Richtwert um ein Vielfaches. Bei Aufnahme verzehrsüblicher Mengen der untersuchten Saat werden medizi-<br />

nisch-therapeutische Dosen an Morphin erreicht, die mit Nebenwirkungen einher gehen können. Symptome wie Übel-<br />

keit, Erbrechen, Benommenheit, Atemdepression und Herzkreislaufeffekte werden beschrieben. Die genannte Probe<br />

war somit als gesundheitsschädlich und als nicht sicher i. S. des Lebensmittelrechts anzusehen. Gleichwohl ist be-<br />

kannt, dass Zubereitungsvorgänge wie das Waschen der Saat und das Backen selbst den Gehalt an Morphin deutlich<br />

verringert, wie auch der im nachfolgenden Diagramm dargestellte Versuch zeigt.

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