Jahresbericht 2007 - Landeslabor Berlin - Brandenburg
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nicht gekennzeichnet. Vier weitere Soßen und Dressings enthielten nicht deklarierte, technologisch wirksame Mengen<br />
der Konservierungsstoffe Benzoesäure und Sorbinsäure sowie der Süßungsmittel Saccharin und Cyclamat. Bei drei<br />
Instant-Nudelsuppen aus asiatischen Ländern war die Behandlung des Gewürzanteils mit ionisierenden Strahlen nicht<br />
kenntlich gemacht. Eine weitere Suppe in Fertigpackung wurde wegen Kennzeichnungsmängeln entsprechend der<br />
LMKV beanstandet.<br />
���� Warengruppen 15, 16 - Getreide, Getreideprodukte<br />
Weizenkörner mit massivem Kornkäferbefall und Hirseflocken mit ranzigem Geschmack waren zum Verzehr nicht<br />
mehr geeignet. Einige Roggen- und Weizenmehle waren mit irreführender Typ-Angabe versehen. Bei einem als Mehl<br />
bezeichneten Mahlprodukt handelte es sich um Schrot. Früchtemüsli wies einen zu geringen Fruchtanteil auf. Bei zwei<br />
Brotbackmischungen waren die deklarierten Gehalte an Folsäure irreführend. Magnesium ist für Brotbackmischungen<br />
ein nicht zugelassener Zusatzstoff. Bei Backmischungen wurden auch Verstöße gegen die Kennzeichnungsvorschrif-<br />
ten festgestellt. In Frühstückscerealien mit Zimt war der zulässige Höchstwert an Cumarin überschritten. In Langkorn-<br />
reis aus den USA sind Nukleinsäure- (DNA-) Sequenzen nachgewiesen worden, die für den gentechnisch veränderten<br />
Reis LL 601 charakteristisch sind. Der Reis LL 601 ist bisher in der Gemeinschaft nicht zugelassen. Es wurde bisher<br />
auch keine Zulassung in der Europäischen Gemeinschaft beantragt.<br />
���� Warengruppe 17 - Brot, Kleingebäck<br />
Eine Beschwerdeprobe Brötchen, die wegen abweichenden Geruches und Geschmackes nach Desinfektionsmittel zur<br />
Untersuchung eingereicht wurde, wurde als nicht zum Verzehr geeignet beurteilt. Ebenfalls als nicht zum Verzehr<br />
geeignet beurteilt wurde ein Semmelmehl, in dem Gespinste festgestellt wurden. Auf einem Flyer zu einem Brot mit<br />
PurPurWeizen wurden unzulässige gesundheitsbezogene Angaben gemacht. Der Belag von Käsebrötchen wurde auf<br />
seine Fettzusammensetzung hin untersucht. Dabei konnte bei 3 Brötchen nachgewiesen werden, dass nicht Käse<br />
sondern Käseimitat bzw. eine Mischung aus Käse und Käseimitat eingesetzt wurde. Die in diesen Fällen verwendete<br />
Verkehrsbezeichnung „Käsebrötchen“ wurde als irreführend beurteilt. Die Kennzeichnung zahlreicher Fertigpackungen<br />
entsprach nicht den Bestimmungen der Lebensmittelkennzeichnungs- bzw. Nährwertkennzeichnungsverordnung.<br />
���� Warengruppe 18 - Feine Backwaren<br />
In einer Probe Schokotorte, die aufgrund einer Erkrankung zur Untersuchung eingereicht wurde, wurde Salmonella<br />
enteriditis nachgewiesen. Bei zahlreichen cremehaltigen Backwaren wurden wieder stark erhöhte Keimgehalte, insbe-<br />
sondere Escherichia coli, festgestellt. Im Geschmack deutlich ranzige Pfannkuchen und Schweineohren und eine<br />
Probe Eclair mit seifig schmeckendem Überzug aus kakaohaltiger Fettglasur wurden als nicht zum Verzehr geeignet<br />
beurteilt. Etliche Backwaren mit nicht verkehrsüblicher Beschaffenheit fielen auf, u. a. Sahnetorte mit zu geringem<br />
Schlagsahneanteil; Nougatcremetorte wurde als Nougattorte bezeichnet; Buttercreme, Butterstollen und Buttergebäck<br />
enthielt andere Fette außer Butter; Schwarzwälderkirschtorte ohne Kirschwasseraroma; als Bienenstich bezeichneter<br />
Kuchen mit Kokosbelag; Baumkuchen ohne arttypische Beschaffenheit (nicht in Schichten gebacken). Zahlreiche<br />
Backwaren waren wegen fehlender Kenntlichmachung von Farbstoffen bei loser Abgabe zu beanstanden. Bei einer<br />
Probe Apfelkuchen fehlte die Angabe „geschwefelt“. Bei etlichen Backwaren, die als lose Ware in Verkehr gebracht<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2007</strong><br />
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