Jahresbericht 2007 - Landeslabor Berlin - Brandenburg
Jahresbericht 2007 - Landeslabor Berlin - Brandenburg
Jahresbericht 2007 - Landeslabor Berlin - Brandenburg
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
tierischem Eiweiß“ in einer ergänzenden bilanzierten Diät bei Nachweis von Casein ist irreführend. Coffein und Sauer-<br />
stoff in diätetischen Erfrischungsgetränken sind nicht zugelassene Zusatzstoffe. Die Erzeugnisse sind ohne entspre-<br />
chende Ausnahmegenehmigung nicht verkehrsfähig. Bei einem Diät-Kur-Traubensaft mit hohem Gehalt an Eisen<br />
fehlte die erforderliche Anzeige beim BVL. Eine ergänzende, bilanzierte Diät entsprach nicht den Vorgaben der Diät-<br />
verordnung. Eine nutzbringende und wirksame Verwendung war nicht gegeben. Dem Herstellerbetrieb fehlte auch die<br />
erforderliche Genehmigung, um derartige Produkte herzustellen. Zimtkapseln mit positivem Einfluss auf den Blutzu-<br />
ckerspiegel werden nicht mehr als Lebensmittel angesehen. Der Cumaringehalt in den Kapseln sowie bei Schokokek-<br />
sen mit Zimt lag über dem in der Aromenverordnung angegebenen Höchstwert.<br />
���� Warengruppe 50 - Fertiggerichte, zubereitete Speisen<br />
Insgesamt 21 Proben wurden als nicht zum Verzehr geeignet beurteilt. Davon wiesen 17 Erzeugnisse sensorische<br />
und/oder mikrobiologische Abweichungen auf, wobei die Keimzahlen von Enterobakterien, Eschericia coli und Bacillus<br />
cereus z. T. deutlich erhöht waren. Als Ekel erregend wurden zwei Beschwerdeproben mit Fremdkörpern beurteilt.<br />
Gegartes Fischfilet enthielt mehrere abgestorbene Nematodenlarven und in einem Gemüseglas mit Möhren und Erb-<br />
sen befand sich ein schwarzes, verholztes Maiskolbenstück.<br />
Abbildung 3-2: Nematoden in gegartem Fischfilet<br />
Bei einem Hackbraten mit Mischgemüse und Kartoffeln war die Fleischkomponente nicht vollständig durchgegart. Das<br />
Erzeugnis wurde als nicht sicheres Lebensmittel beurteilt. Eine Planprobe "Milchreis mit Zucker und Zimt" enthielt 6,74<br />
mg/kg Cumarin (Höchstmenge lt. Aromenverordnung: 2 mg/kg) und war somit zu beanstanden. Unter irreführender<br />
Bezeichnung wurde ein gegartes halbes Hähnchen in Fertigverpackung in den Verkehr gebracht. Bei elf vorwiegend<br />
asiatischen Nudel- und Reisgerichten war der Geschmacksverstärker Glutaminsäure nicht kenntlich gemacht. Drei<br />
ebenfalls asiatische Gerichte enthielten entgegen der Zusatzstoffzulassungsverordnung über 10 g/kg des Ge-<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2007</strong><br />
43