Jahresbericht 2007 - Landeslabor Berlin - Brandenburg
Jahresbericht 2007 - Landeslabor Berlin - Brandenburg
Jahresbericht 2007 - Landeslabor Berlin - Brandenburg
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
44<br />
schmacksverstärkers Glutaminsäure und wurden beanstandet. Des Weiteren fehlte bei einer Reihe von verschiede-<br />
nen Fleischgerichten die Kenntlichmachung des Konservierungsstoffes Natriumnitrit. In einer Döner Kebap-Soße war<br />
die Verwendung der Konservierungsstoffe Benzoesäure und Sorbinsäure und in einem brühwurstartigen Fleischer-<br />
zeugnis der Einsatz von Phosphaten nicht gekennzeichnet. Bei drei Erzeugnissen waren Verstöße gegen Kennzeich-<br />
nungsbestimmungen (LMKV) festzustellen, wobei insbesondere die Mengenangaben der Zutaten (QUID-Regelung)<br />
fehlten oder unvollständig waren.<br />
���� Warengruppe 51 - Nahrungsergänzungsmittel<br />
Im Berichtsjahr wurden erneut zahlreiche Werbeaussagen bei verschiedenen Stoffen (u. a. Carnitin, konjugierte Linol-<br />
säure, Lutein, Zeaxanthin, Glucosamin, Chondroitin) beanstandet, die als wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert<br />
gelten. Als nicht zugelassene Zusatzstoffe wurden konjugierte Linolsäure, Lycopin, Lutein, Zeaxanthin, sowie mit die-<br />
sen Stoffen angereicherte Extrakte, Glucosamin, Chondroitin, Pangamsäure, Traubenkern-Pinienextrakt, Katzenkral-<br />
lenpulver, Orthosiphonpulver, Ackerschachtelhalmpulver und Don quai Pulver beurteilt. Ein flüssiges Nahrungsergän-<br />
zungsmittel enthielt den hierfür nicht zugelassenen Zusatzstoff Polyvinylpyrrolidon.<br />
Ein großes Problem stellten in diesem Jahr zahlreiche Beschwerden von Produkten aus Werbeverkaufsveranstaltun-<br />
gen dar. Die Produkte wurden deutlich überteuert mit dubiosen Werbeverspechen angeboten. Die Werbung war meist<br />
irreführend und enthielt zahlreiche krankheitsbezogene Aussagen. Das Problem ist, dass derartige Werbeaussagen<br />
nur beanstandet werden können, wenn entsprechendes Werbematerial vorliegt. Oft werden diese Versprechen nur<br />
mündlich in Form von Präsentationen gemacht und die erworbenen Produkte enthalten keine dieser Informationen.<br />
Ein auf einer Werbeverkaufsveranstaltung erworbenes Nahrungsergänzungsmittel für die Frau enthielt Selen in so<br />
hoher Dosierung, dass der vom SFC empfohlene Tolerable Upper Intake Level (UL) von 300 µg deutlich überschritten<br />
und das Produkt als nicht mehr sicher beurteilt wurde. Die Kennzeichnung von Noni-Saft, Topinamburpulver, Fischöl-<br />
kapseln, Maitakekapseln und OPC-Produkten wurde wegen nicht zulässiger krankheitsbezogener Aussagen bean-<br />
standet. Zwei Mikroalgenpräparate waren mit nicht zulässiger Bestrahlung im Verkehr. Amla wurde als neuartig beur-<br />
teilt, da hier nicht bekannt ist, dass Produkte mit Amla in der Gemeinschaft bisher in nennenswertem Umfang verzehrt<br />
wurden. Erzeugnisse mit neuartigen Lebensmitteln bzw. -zutaten ohne Genehmigung sind in der Gemeinschaft nicht<br />
verkehrsfähig. In Zimtkapseln war der zulässige Höchstwert für Cumarin überschritten. Bei einem Bioprodukt fehlte die<br />
Angabe der Kontrollstelle. Nahrungsergänzungsmittel als Entwässerungskur entsprechen nicht der Definition für ein<br />
Lebensmittel. Die Bezeichnung Nahrungsergänzungsmittel für ein Produkt aus Kakaofasern, Basilikum, Kidneyboh-<br />
nen- und Pu-Erh-Teeextrakt wurde als irreführend beurteilt. Die fehlende Anzeige von Nahrungsergänzungsmitteln<br />
beim BVL wurde bemängelt. Eine Reihe von Beanstandungen betraf irreführende Angaben der Nährwerte. Die feh-<br />
lende Kenntlichmachung des Süßungsmittels musste zweimal bemängelt werden. Es wurden zahlreiche Verstöße<br />
gegen die LMKV sowie Kennzeichnungsvorschriften der NemV festgestellt.<br />
���� Warengruppen 52, 53 - Würzmittel und Gewürze<br />
Bei der Überprüfung von 32 Proben auf Sudanfarbstoffe wurde keiner dieser Farbstoffe nachgewiesen. Sudanfarbstof-<br />
fe sind fettlösliche, künstliche Azofarbstoffe, die zum Färben von Mineralölen verwendet werden. Sie stehen im Ver-<br />
dacht, krebserregend zu sein und dürfen nicht zum Färben von Lebensmitteln verwendet werden. Vier Sojasaucen<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2007</strong>