HYMER GB 2010-2011 layout 1
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28 Geschäftsbericht der <strong>HYMER</strong> AKTIENGESELLSCHAFT <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong><br />
Corporate Governance Bericht<br />
Corporate Governance<br />
Der Begriff „Corporate Governance“ bedeutet „Unternehmensführung und –kontrolle“ und<br />
bezeichnet die rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen, die mittelbar oder<br />
unmittelbar Einfluss auf die Führungsentscheidungen eines Unternehmens und somit auf den<br />
Unternehmenserfolg haben. Dabei sind effiziente Zusammenarbeit zwischen Geschäftsleitung<br />
und Aufsichtsgremien, Achtung der Aktionärsinteressen sowie Offenheit und Transparenz der<br />
Unternehmenskommunikation wesentliche Aspekte guter Corporate Governance. Bei der<br />
<strong>HYMER</strong> AG ist Corporate Governance als fester Bestandteil der Unternehmenskultur verankert.<br />
Sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat beschäftigen sich regelmäßig mit den nationalen und<br />
internationalen Entwicklungen im Bereich der Corporate Governance. Der folgende Corporate<br />
Governance Bericht dient der Zusammenfassung der wesentlichen Corporate Governance-<br />
Grundsätze, die für die Unternehmensführung der <strong>HYMER</strong> AG maßgeblich sind.<br />
Allgemeines zur Führungsstruktur<br />
Die <strong>HYMER</strong> AG unterliegt den Vorschriften des deutschen Aktien- und Drittelbeteiligungsgesetzes<br />
und den Kapitalmarktregelungen sowie den Bestimmungen der Satzung und der<br />
Geschäftsordnung für Vorstand und Aufsichtsrat. Mit ihren Organen Vorstand und Aufsichtsrat<br />
hat die <strong>HYMER</strong> AG eine zweigeteilte Leitungs- und Überwachungsstruktur. Vorstand und Aufsichtsrat<br />
sind und fühlen sich den Interessen der Aktionäre und dem Wohle des Unternehmens<br />
verpflichtet. Die Hauptversammlung ist das dritte Organ des Unternehmens.<br />
Der Aufsichtsrat<br />
Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern. Er ist gemäß dem deutschen Drittelbeteiligungsgesetz<br />
zu 2/3 mit Anteilseigner- und zu 1/3 mit Arbeitnehmervertretern besetzt. Die<br />
Vertreter der Anteilseigner werden von der Hauptversammlung, die Vertreter der Arbeitnehmer<br />
nach den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes gewählt. Der Aufsichtsrat berät und<br />
überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens.<br />
Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sieht als einen Bestandteil des Überwachungs- und<br />
Kontrollprozesses klare und transparente Verfahren und Strukturen vor. Der Aufsichtsrat hat<br />
hierbei die Informations- und Berichtspflichten des Vorstands näher festgelegt. Ein intensiver,<br />
kontinuierlicher Dialog zwischen Aufsichtsrat und Vorstand ist die Basis für eine effiziente<br />
Unternehmensleitung.<br />
Der Aufsichtsrat orientiert sich bei seinen Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern<br />
neben den gesetzlichen Vorschriften ausschließlich an der fachlichen und persönlichen Eignung<br />
der Kandidaten sowie an sachgerechten – die Funktion des Aufsichtsrats fördernden – Zweckmäßigkeitserwägungen.<br />
Hierzu gehört beispielsweise die Zugehörigkeit von Mitgliedern, die<br />
einschlägige unternehmerische Erfahrungen aufweisen (vgl. hierzu die Ausführungen in der<br />
Entsprechenserklärung zu Kodex Ziffer 5.4.1). Der Aufsichtsrat sieht davon ab, konkretere Ziele<br />
für seine Zusammensetzung zu benennen, zumal mit der bloßen Benennung solcher konkreten<br />
Ziele nicht notwendigerweise eine Verbesserung der Qualität der Aufsichtsratstätigkeit einhergeht.